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Psalm - Kapitel 118

Psalm 118

1 Danket dem HERRN, denn er ist gütig, denn seine Gnade währt ewig! (Psalm 107.1) 2 Es sage doch Israel, daß seine Gnade ewig währt! (Psalm 115.9-13) 3 Es sage doch das Haus Aaron, daß seine Gnade ewig währt! 4 Es sagen doch, die den HERRN fürchten, daß seine Gnade ewig währt! 5 Ich rief zum HERRN in meiner Not, und der HERR antwortete mir durch Befreiung. 6 Der HERR steht mir bei, ich fürchte nichts; was kann ein Mensch mir antun? (Psalm 56.5) (Hebräer 13.6) 7 Der HERR steht mir bei unter meinen Helfern, und ich werde meine Lust sehen an denen, die mich hassen. 8 Besser ist's, beim HERRN Schutz zu suchen, als sich auf Menschen zu verlassen; 9 besser ist's, beim HERRN Schutz zu suchen, als sich auf Fürsten zu verlassen! (Psalm 146.3) 10 Alle Nationen haben mich umringt; im Namen des HERRN zerhaue ich sie; 11 sie haben mich umringt, ja, sie haben mich umringt, im Namen des HERRN zerhaue ich sie; 12 sie haben mich umringt wie Bienen; sie sind erloschen wie ein Dornenfeuer; im Namen des HERRN zerhaue ich sie. (Jesaja 33.12) 13 Du hast mich hart gestoßen, daß ich fallen sollte; aber der HERR half mir. 14 Der HERR ist meine Stärke und mein Lied, und er ward mir zum Heil. (2. Mose 15.2) 15 Stimmen des Jubels und des Heils ertönen in den Hütten der Gerechten: Die Rechte des HERRN hat den Sieg errungen! 16 Die Rechte des HERRN ist erhöht, die Rechte des HERRN errang den Sieg! 17 Ich werde nicht sterben, sondern leben und des HERRN Taten erzählen. 18 Der HERR züchtigt mich wohl; aber dem Tod gab er mich nicht. (2. Korinther 6.9) 19 Tut mir auf die Tore der Gerechtigkeit, daß ich durch sie einziehe und den HERRN preise! 20 Dies ist das Tor zum HERRN! Die Gerechten sollen dahinein gehen! 21 Ich danke dir, daß du mich erhört hast und wurdest mein Heil! (Psalm 119.71) 22 Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, ist zum Eckstein geworden; (Jesaja 28.16) (Matthäus 21.42) 23 vom HERRN ist das geschehen; es ist ein Wunder in unsern Augen! 24 Dies ist der Tag, den der HERR gemacht; wir wollen froh sein und uns freuen an ihm! 25 Ach, HERR, hilf! Ach, HERR, laß wohl gelingen! 26 Gesegnet sei, der da kommt im Namen des HERRN! Wir segnen euch vom Hause des HERRN. (Matthäus 21.9) (Matthäus 23.39) 27 Der HERR ist Gott und hat uns erleuchtet. Bindet das Festopfer mit Stricken bis an die Hörner des Altars! 28 Du bist mein Gott; ich will dich preisen! Mein Gott, ich will dich erheben! 29 Danket dem HERRN, denn er ist gütig, denn seine Gnade währt ewig!

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Josua - Kapitel 20

Bestimmung von Freistädten

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; (Josua 15.13) (Josua 19.37)
8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.