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Psalm - Kapitel 118

Psalm 118

1 Danket dem HERRN, denn er ist gütig, denn seine Gnade währt ewig! (Psalm 107.1) 2 Es sage doch Israel, daß seine Gnade ewig währt! (Psalm 115.9-13) 3 Es sage doch das Haus Aaron, daß seine Gnade ewig währt! 4 Es sagen doch, die den HERRN fürchten, daß seine Gnade ewig währt! 5 Ich rief zum HERRN in meiner Not, und der HERR antwortete mir durch Befreiung. 6 Der HERR steht mir bei, ich fürchte nichts; was kann ein Mensch mir antun? (Psalm 56.5) (Hebräer 13.6) 7 Der HERR steht mir bei unter meinen Helfern, und ich werde meine Lust sehen an denen, die mich hassen. 8 Besser ist's, beim HERRN Schutz zu suchen, als sich auf Menschen zu verlassen; 9 besser ist's, beim HERRN Schutz zu suchen, als sich auf Fürsten zu verlassen! (Psalm 146.3) 10 Alle Nationen haben mich umringt; im Namen des HERRN zerhaue ich sie; 11 sie haben mich umringt, ja, sie haben mich umringt, im Namen des HERRN zerhaue ich sie; 12 sie haben mich umringt wie Bienen; sie sind erloschen wie ein Dornenfeuer; im Namen des HERRN zerhaue ich sie. (Jesaja 33.12) 13 Du hast mich hart gestoßen, daß ich fallen sollte; aber der HERR half mir. 14 Der HERR ist meine Stärke und mein Lied, und er ward mir zum Heil. (2. Mose 15.2) 15 Stimmen des Jubels und des Heils ertönen in den Hütten der Gerechten: Die Rechte des HERRN hat den Sieg errungen! 16 Die Rechte des HERRN ist erhöht, die Rechte des HERRN errang den Sieg! 17 Ich werde nicht sterben, sondern leben und des HERRN Taten erzählen. 18 Der HERR züchtigt mich wohl; aber dem Tod gab er mich nicht. (2. Korinther 6.9) 19 Tut mir auf die Tore der Gerechtigkeit, daß ich durch sie einziehe und den HERRN preise! 20 Dies ist das Tor zum HERRN! Die Gerechten sollen dahinein gehen! 21 Ich danke dir, daß du mich erhört hast und wurdest mein Heil! (Psalm 119.71) 22 Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, ist zum Eckstein geworden; (Jesaja 28.16) (Matthäus 21.42) 23 vom HERRN ist das geschehen; es ist ein Wunder in unsern Augen! 24 Dies ist der Tag, den der HERR gemacht; wir wollen froh sein und uns freuen an ihm! 25 Ach, HERR, hilf! Ach, HERR, laß wohl gelingen! 26 Gesegnet sei, der da kommt im Namen des HERRN! Wir segnen euch vom Hause des HERRN. (Matthäus 21.9) (Matthäus 23.39) 27 Der HERR ist Gott und hat uns erleuchtet. Bindet das Festopfer mit Stricken bis an die Hörner des Altars! 28 Du bist mein Gott; ich will dich preisen! Mein Gott, ich will dich erheben! 29 Danket dem HERRN, denn er ist gütig, denn seine Gnade währt ewig!

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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.