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Psalm - Kapitel 118

Psalm 118

1 Danket dem HERRN, denn er ist gütig, denn seine Gnade währt ewig! (Psalm 107.1) 2 Es sage doch Israel, daß seine Gnade ewig währt! (Psalm 115.9-13) 3 Es sage doch das Haus Aaron, daß seine Gnade ewig währt! 4 Es sagen doch, die den HERRN fürchten, daß seine Gnade ewig währt! 5 Ich rief zum HERRN in meiner Not, und der HERR antwortete mir durch Befreiung. 6 Der HERR steht mir bei, ich fürchte nichts; was kann ein Mensch mir antun? (Psalm 56.5) (Hebräer 13.6) 7 Der HERR steht mir bei unter meinen Helfern, und ich werde meine Lust sehen an denen, die mich hassen. 8 Besser ist's, beim HERRN Schutz zu suchen, als sich auf Menschen zu verlassen; 9 besser ist's, beim HERRN Schutz zu suchen, als sich auf Fürsten zu verlassen! (Psalm 146.3) 10 Alle Nationen haben mich umringt; im Namen des HERRN zerhaue ich sie; 11 sie haben mich umringt, ja, sie haben mich umringt, im Namen des HERRN zerhaue ich sie; 12 sie haben mich umringt wie Bienen; sie sind erloschen wie ein Dornenfeuer; im Namen des HERRN zerhaue ich sie. (Jesaja 33.12) 13 Du hast mich hart gestoßen, daß ich fallen sollte; aber der HERR half mir. 14 Der HERR ist meine Stärke und mein Lied, und er ward mir zum Heil. (2. Mose 15.2) 15 Stimmen des Jubels und des Heils ertönen in den Hütten der Gerechten: Die Rechte des HERRN hat den Sieg errungen! 16 Die Rechte des HERRN ist erhöht, die Rechte des HERRN errang den Sieg! 17 Ich werde nicht sterben, sondern leben und des HERRN Taten erzählen. 18 Der HERR züchtigt mich wohl; aber dem Tod gab er mich nicht. (2. Korinther 6.9) 19 Tut mir auf die Tore der Gerechtigkeit, daß ich durch sie einziehe und den HERRN preise! 20 Dies ist das Tor zum HERRN! Die Gerechten sollen dahinein gehen! 21 Ich danke dir, daß du mich erhört hast und wurdest mein Heil! (Psalm 119.71) 22 Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, ist zum Eckstein geworden; (Jesaja 28.16) (Matthäus 21.42) 23 vom HERRN ist das geschehen; es ist ein Wunder in unsern Augen! 24 Dies ist der Tag, den der HERR gemacht; wir wollen froh sein und uns freuen an ihm! 25 Ach, HERR, hilf! Ach, HERR, laß wohl gelingen! 26 Gesegnet sei, der da kommt im Namen des HERRN! Wir segnen euch vom Hause des HERRN. (Matthäus 21.9) (Matthäus 23.39) 27 Der HERR ist Gott und hat uns erleuchtet. Bindet das Festopfer mit Stricken bis an die Hörner des Altars! 28 Du bist mein Gott; ich will dich preisen! Mein Gott, ich will dich erheben! 29 Danket dem HERRN, denn er ist gütig, denn seine Gnade währt ewig!

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)