Psalm - Kapitel 11
Psalm 11
1 Dem Vorsänger. Von David. Beim HERRN habe ich Zuflucht gefunden! Wie sagt ihr denn zu meiner Seele: «Fliehe wie ein Vogel auf eure Berge»? (1. Samuel 26.20) 2 Denn siehe, die Gottlosen spannen ihren Bogen und haben ihre Pfeile auf die Sehne gelegt, um im Verborgenen auf die zu schießen, welche aufrichtigen Herzens sind. (Psalm 37.14) (Psalm 64.4-5) 3 Wenn die Grundfesten eingerissen werden, was hat der Gerechte getan? 4 Der HERR ist in seinem heiligen Tempel. Des HERRN Thron ist im Himmel; seine Augen spähen, seine Wimpern prüfen die Menschenkinder. (Psalm 33.13-14) (Jesaja 66.1) (Habakuk 2.20) 5 Der HERR prüft den Gerechten und den Gottlosen, und den, der Frevel liebt, haßt seine Seele. (Psalm 5.5) 6 Er läßt regnen über die Gottlosen; Schlingen, Feuer, Schwefel und Glutwind teilt er ihnen zu. (1. Mose 19.24) 7 Denn gerecht ist der HERR, er liebt Gerechtigkeit; die Redlichen werden sein Antlitz schauen. (Psalm 17.15) (Psalm 33.5)3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)