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Psalm - Kapitel 109

Psalm 109

1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Gott, den ich rühme, schweige nicht! 2 Denn sie haben ihr gottloses und falsches Maul wider mich aufgetan; sie sagen mir Lügen ins Gesicht, 3 sie bieten gehässige Worte über mich herum und bekämpfen mich ohne Grund. 4 Dafür, daß ich sie liebe, sind sie mir feind; ich aber bete. 5 Sie beweisen mir Böses für Gutes und Haß für Liebe. (Psalm 35.12) 6 Bestelle einen Gesetzlosen über ihn, und ein Ankläger stehe zu seiner Rechten! 7 Wenn er gerichtet wird, so möge er schuldig gesprochen werden, und sein Gebet werde ihm zur Sünde! 8 Seiner Tage seien wenige, und sein Amt empfange ein anderer! (Apostelgeschichte 1.20) 9 Seine Kinder sollen Waisen werden und sein Weib eine Witwe! 10 Seine Kinder müssen umherwanken und betteln, hilfesuchend aus ihren Ruinen hervorkommen! 11 Der Gläubiger nehme ihm alles weg, und Fremde sollen plündern, was er sich erworben. 12 Niemand gebe ihm Gnadenfrist, und keiner erbarme sich seiner Waisen! 13 Seine Nachkommenschaft falle der Ausrottung anheim, ihr Name erlösche im zweiten Geschlecht! 14 Seiner Väter Missetat müsse gedacht werden vor dem HERRN, und seiner Mutter Sünde werde nicht ausgetilgt! (2. Mose 20.5) 15 Der HERR habe sie beständig vor Augen, daß ihr Gedächtnis von der Erde vertilgt werde, (Sprüche 10.7) 16 weil er nicht daran dachte, Barmherzigkeit zu üben, sondern den Elenden und Armen verfolgte und den Niedergeschlagenen, um ihn in den Tod zu treiben. 17 Da er den Fluch liebte, so komme er über ihn; und da er den Segen nicht begehrte, so sei er fern von ihm! 18 Er zog den Fluch an wie sein Gewand; so dringe er in sein Inneres wie Wasser und wie Öl in seine Gebeine; (4. Mose 5.22) 19 er sei ihm wie das Kleid, das er anzieht, und wie der Gurt, damit er sich ständig umgürtet! 20 Das sei der Lohn meiner Ankläger vonseiten des HERRN, derer, welche Arges wider meine Seele reden! 21 Du aber, o HERR, mein Herr, handle mit mir um deines Namens willen; denn deine Gnade ist gut; darum errette mich! 22 Denn ich bin elend und arm, und mein Herz ist verwundet in meiner Brust. 23 Wie ein Schatten, wenn er sich neigt, schleiche ich dahin; ich werde verscheucht wie eine Heuschrecke. 24 Meine Knie wanken vom Fasten, mein Fleisch magert gänzlich ab; 25 und ich bin ihnen zum Gespött geworden; wer mich sieht, schüttelt den Kopf. (Psalm 22.8) 26 Hilf mir, o HERR, mein Gott! Rette mich nach deiner Gnade, 27 so wird man erkennen, daß dies deine Hand ist, daß du, HERR, solches getan hast. 28 Fluchen sie, so segne du; setzen sie sich wider mich, so müssen sie zuschanden werden; aber dein Knecht müsse sich freuen. (Matthäus 5.11) 29 Meine Ankläger müssen Schmach anziehen und in ihre Schande sich hüllen wie in einen Mantel. (Psalm 35.26) 30 Ich will den HERRN laut preisen mit meinem Munde und inmitten vieler ihn rühmen, 31 weil er dem Armen zur Seite steht, ihn zu retten von denen, die ihn verurteilen.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.