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Psalm - Kapitel 109

Psalm 109

1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Gott, den ich rühme, schweige nicht! 2 Denn sie haben ihr gottloses und falsches Maul wider mich aufgetan; sie sagen mir Lügen ins Gesicht, 3 sie bieten gehässige Worte über mich herum und bekämpfen mich ohne Grund. 4 Dafür, daß ich sie liebe, sind sie mir feind; ich aber bete. 5 Sie beweisen mir Böses für Gutes und Haß für Liebe. (Psalm 35.12) 6 Bestelle einen Gesetzlosen über ihn, und ein Ankläger stehe zu seiner Rechten! 7 Wenn er gerichtet wird, so möge er schuldig gesprochen werden, und sein Gebet werde ihm zur Sünde! 8 Seiner Tage seien wenige, und sein Amt empfange ein anderer! (Apostelgeschichte 1.20) 9 Seine Kinder sollen Waisen werden und sein Weib eine Witwe! 10 Seine Kinder müssen umherwanken und betteln, hilfesuchend aus ihren Ruinen hervorkommen! 11 Der Gläubiger nehme ihm alles weg, und Fremde sollen plündern, was er sich erworben. 12 Niemand gebe ihm Gnadenfrist, und keiner erbarme sich seiner Waisen! 13 Seine Nachkommenschaft falle der Ausrottung anheim, ihr Name erlösche im zweiten Geschlecht! 14 Seiner Väter Missetat müsse gedacht werden vor dem HERRN, und seiner Mutter Sünde werde nicht ausgetilgt! (2. Mose 20.5) 15 Der HERR habe sie beständig vor Augen, daß ihr Gedächtnis von der Erde vertilgt werde, (Sprüche 10.7) 16 weil er nicht daran dachte, Barmherzigkeit zu üben, sondern den Elenden und Armen verfolgte und den Niedergeschlagenen, um ihn in den Tod zu treiben. 17 Da er den Fluch liebte, so komme er über ihn; und da er den Segen nicht begehrte, so sei er fern von ihm! 18 Er zog den Fluch an wie sein Gewand; so dringe er in sein Inneres wie Wasser und wie Öl in seine Gebeine; (4. Mose 5.22) 19 er sei ihm wie das Kleid, das er anzieht, und wie der Gurt, damit er sich ständig umgürtet! 20 Das sei der Lohn meiner Ankläger vonseiten des HERRN, derer, welche Arges wider meine Seele reden! 21 Du aber, o HERR, mein Herr, handle mit mir um deines Namens willen; denn deine Gnade ist gut; darum errette mich! 22 Denn ich bin elend und arm, und mein Herz ist verwundet in meiner Brust. 23 Wie ein Schatten, wenn er sich neigt, schleiche ich dahin; ich werde verscheucht wie eine Heuschrecke. 24 Meine Knie wanken vom Fasten, mein Fleisch magert gänzlich ab; 25 und ich bin ihnen zum Gespött geworden; wer mich sieht, schüttelt den Kopf. (Psalm 22.8) 26 Hilf mir, o HERR, mein Gott! Rette mich nach deiner Gnade, 27 so wird man erkennen, daß dies deine Hand ist, daß du, HERR, solches getan hast. 28 Fluchen sie, so segne du; setzen sie sich wider mich, so müssen sie zuschanden werden; aber dein Knecht müsse sich freuen. (Matthäus 5.11) 29 Meine Ankläger müssen Schmach anziehen und in ihre Schande sich hüllen wie in einen Mantel. (Psalm 35.26) 30 Ich will den HERRN laut preisen mit meinem Munde und inmitten vieler ihn rühmen, 31 weil er dem Armen zur Seite steht, ihn zu retten von denen, die ihn verurteilen.

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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.