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Psalm - Kapitel 107

Psalm 107

1 «Danket dem Herrn, denn er ist gütig, denn seine Gnade währt ewig!» (Psalm 106.1) 2 So sollen sagen die Erlösten des HERRN, die er aus der Hand des Feindes erlöst 3 und die er aus den Ländern zusammengebracht hat, vom Aufgang und vom Niedergang, von Mitternacht und vom Meer, 4 die irregingen in der Wüste, auf ungebahntem Weg und keine Stadt fanden, wo sie wohnen konnten, 5 hungrig und durstig, daß ihre Seele in ihnen verschmachtete. 6 Da schrieen sie zum HERRN in ihrer Not, und er rettete sie aus ihren Ängsten (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 und führte sie auf den rechten Weg, daß sie zu einer bewohnten Stadt gelangten, 8 die sollen dem HERRN danken für seine Gnade und für seine Wunder an den Menschenkindern, (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 daß er die durstige Seele getränkt und die hungernde Seele mit Gutem gesättigt hat! (Lukas 1.53) 10 Die in Finsternis und Todesschatten saßen, gebunden in Elend und Eisen, 11 weil sie den Geboten Gottes widerstrebt und den Rat des Höchsten verachtet hatten, 12 so daß er ihr Herz durch Strafe beugte, daß sie dalagen und ihnen niemand half. 13 Da schrieen sie zum HERRN in ihrer Not, und er rettete sie aus ihren Ängsten, (Psalm 107.6) 14 und führte sie aus Finsternis und Todesschatten heraus und zerriß ihre Bande, 15 die sollen dem HERRN danken für seine Gnade und für seine Wunder an den Menschenkindern, (Psalm 107.8) 16 daß er eherne Türen zerbricht und eiserne Riegel zerschlägt! 17 Die Toren, die wegen ihrer Übertretung und um ihrer Missetaten willen geplagt wurden, 18 daß ihrer Seele vor aller Nahrung ekelte und sie nahe waren den Pforten des Todes. 19 Da schrieen sie zum HERRN in ihrer Not, und er rettete sie aus ihren Ängsten. (Psalm 107.6) 20 Er sandte sein Wort und machte sie gesund und ließ sie ihren Gräbern entrinnen, 21 die sollen dem HERRN danken für seine Gnade und für seine Wunder an den Menschenkindern, (Psalm 107.8) 22 sollen ihm Dankopfer bringen und seine Taten jubelnd erzählen! (Psalm 50.14) 23 Die in Schiffen sich aufs Meer begaben und Handel trieben auf großen Wassern, 24 die des HERRN Werke sahen und seine Wunder auf hoher See, 25 wenn er sprach und einen Sturmwind erregte, der die Wellen in die Höhe warf, 26 daß sie emporfuhren gen Himmel und hinabfuhren zur Tiefe und ihre Seele vor Angst verging; 27 daß sie wirbelten und schwankten wie Trunkene, und alle ihre Weisheit dahin war. 28 Da schrieen sie zum HERRN in ihrer Not, und er führte sie heraus aus ihren Ängsten; (Psalm 107.6) 29 er stillte den Sturm, daß er schwieg und die Wellen sich beruhigten; 30 und jene wurden froh, daß sie sich legten; und er führte sie an das erwünschte Gestade, 31 die sollen dem HERRN danken für seine Gnade und für seine Wunder an den Menschenkindern (Psalm 107.8) 32 und sollen ihn erheben in der Versammlung des Volkes und im Kreise der Ältesten ihn rühmen! 33 Er machte Ströme zur Wüste und ließ Wasserquellen vertrocknen; 34 fruchtbares Land wurde zur Salzwüste wegen der Bosheit derer, die es bewohnten. 35 Er machte aber auch die Wüste zum Wasserteich und dürres Land zu Wasserquellen. 36 Und er ließ Hungrige daselbst wohnen, und sie gründeten eine bewohnte Stadt; 37 und sie säten Äcker an und pflanzten Weinberge und hatten von den Früchten einen schönen Ertrag; 38 und er segnete sie, daß sie sich stark mehrten, und auch ihres Viehs machte er nicht wenig, 39 nachdem sie vermindert worden waren und gedemütigt durch den Druck des Unglücks und Kummers, 40 als er Verachtung auf die Fürsten goß und sie irregehen ließ in unwegsamer Wildnis; 41 aber er erhob den Armen aus dem Elend und machte die Geschlechter wie Schafherden. 42 Die Redlichen sollen es sehen und sich freuen, und alle Bosheit soll ihr Maul verschließen! (Hiob 22.19-20) 43 Wer weise ist, der beobachte solches und merke sich die Gnadenerweisungen des HERRN!

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)