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Psalm - Kapitel 104

Psalm 104

1 Lobe den HERRN, meine Seele! HERR, mein Gott, du bist sehr groß; mit Pracht und Majestät bist du angetan, 2 du, der in Licht sich hüllt wie in ein Gewand, der den Himmel ausspannt wie ein Zelt, 3 der sich seinen Söller zimmert aus Wasser, Wolken zu seinem Wagen macht und auf den Fittichen des Windes einherfährt, 4 der Winde zu seinen Boten macht, Feuerflammen zu seinen Dienern. (Hebräer 1.7) 5 Er hat die Erde auf ihre Grundfesten gestützt, daß sie nimmermehr wanken wird. 6 Mit der Flut decktest du sie wie mit einem Kleid; die Wasser standen über den Bergen; 7 aber vor deinem Schelten flohen sie, von deiner Donnerstimme wurden sie verscheucht. (Hiob 38.8-11) 8 Berge stiegen empor, Täler senkten sich zu dem Ort, welchen du ihnen gesetzt hast. 9 Du hast den Wassern eine Grenze gesetzt, die sie nicht überschreiten sollen; sie dürfen die Erde nicht wiederum bedecken. 10 Du lässest Quellen entspringen in den Tälern; sie fließen zwischen den Bergen hin; 11 sie tränken alle Tiere des Feldes; die Wildesel löschen ihren Durst. 12 ber ihnen wohnen die Vögel des Himmels; die lassen aus dem Dickicht ihre Stimme erschallen. 13 Du tränkst die Berge von deinem Söller herab; von der Frucht deiner Werke wird die Erde satt. 14 Du lässest Gras wachsen für das Vieh und Pflanzen, die der Mensch bearbeiten soll, um Nahrung aus der Erde zu ziehen; (Psalm 147.8) 15 und damit der Wein des Menschen Herz erfreue und seine Gestalt schön werde vom Öl und das Brot das Herz des Menschen stärke. (Richter 9.13) (Prediger 10.19) 16 Die Bäume des HERRN trinken sich satt, die Zedern Libanons, die er gepflanzt hat, 17 woselbst die Vögel nisten und der Storch, der die Zypressen bewohnt. 18 Die hohen Berge sind für die Steinböcke, die Felsenklüfte sind der Klippdachsen Zuflucht. 19 Er hat den Mond für bestimmte Zeiten gemacht; die Sonne weiß ihren Untergang. (Psalm 19.7) (Psalm 74.16) 20 Schaffst du Finsternis, und wird es Nacht, so regen sich alle Tiere des Waldes. 21 Die jungen Löwen brüllen nach Raub und verlangen ihre Nahrung von Gott. 22 Geht die Sonne auf, so ziehen sie sich zurück und legen sich in ihre Höhlen; 23 der Mensch aber geht aus an sein Tagewerk, an seine Arbeit bis zum Abend. 24 HERR, wie sind deiner Werke so viel! Du hast sie alle weislich geordnet, und die Erde ist voll deiner Geschöpfe. 25 Da ist das Meer, so groß und weit ausgedehnt; darin wimmelt es ohne Zahl, kleine Tiere samt großen; 26 da fahren die Schiffe; der Leviatan, den du gemacht hast, um darin zu spielen. 27 Sie alle warten auf dich, daß du ihnen ihre Speise gebest zu seiner Zeit; 28 wenn du ihnen gibst, so sammeln sie; wenn du deine Hand auftust, so werden sie mit Gut gesättigt; 29 verbirgst du dein Antlitz, so erschrecken sie; nimmst du ihren Odem weg, so vergehen sie und werden wieder zu Staub; (1. Mose 3.19) 30 sendest du deinen Odem aus, so werden sie erschaffen, und du erneuerst die Gestalt der Erde. 31 Die Herrlichkeit des HERRN währe ewig! Möge der HERR Freude erleben an seinen Werken! 32 Blickt er die Erde an, so zittert sie; rührt er die Berge an, so rauchen sie. (Psalm 144.5) 33 Ich will dem HERRN singen mein Leben lang, meinen Gott lobpreisen, solange ich noch bin. 34 Möge mein Gedicht ihm wohlgefallen! Ich freue mich am HERRN. 35 Möchten die Sünder von der Erde vertilgt werden und die Gottlosen nicht mehr sein! Lobe den HERRN, meine Seele! Hallelujah!

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)