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Psalm - Kapitel 102

Psalm 102

1 Ein Gebet des Elenden, wenn er schmachtet und seine Klage vor dem HERRN ausschüttet. O HERR, höre mein Gebet, und mein Schreien komme vor dich! 2 Verbirg dein Angesicht nicht vor mir am Tage meiner Not; neige dein Ohr zu mir; am Tage, da ich dich anrufe, erhöre mich eilends! 3 Denn meine Tage sind in Rauch aufgegangen, und meine Gebeine glühen wie ein Ofen. 4 Mein Herz ist geschlagen und verdorrt wie Gras; denn ich habe vergessen, mein Brot zu essen. 5 Vor lauter Seufzen kleben meine Knochen an meinem Fleisch. 6 Ich gleiche einer Rohrdommel in der Wüste, bin wie ein Käuzlein in den Ruinen; (Hiob 19.20) 7 ich wache und bin wie ein einsamer Vogel auf dem Dach. 8 Täglich schmähen mich meine Feinde, und die wider mich toben, schwören bei mir; 9 denn ich esse Asche wie Brot und mische meinen Trank mit Tränen 10 wegen deines Grimms und deines Zorns, daß du mich aufgehoben und hingeschleudert hast. (Psalm 80.6) 11 Meine Tage sind wie ein langgestreckter Schatten, und ich verdorre wie Gras. 12 Aber du, o HERR, bleibst ewig und dein Gedächtnis von einem Geschlecht zum andern. (Hiob 14.2) (Psalm 90.5) 13 Du wollest dich aufmachen und dich über Zion erbarmen; denn es ist Zeit, daß du ihr gnädig seiest, die Stunde ist gekommen! 14 Denn deine Knechte lieben Zions Steine und trauern über ihren Schutt. (Psalm 14.7) 15 Dann werden die Heiden den Namen des HERRN fürchten und alle Könige auf Erden deine Herrlichkeit, 16 wenn der HERR Zion gebaut hat und erschienen ist in seiner Herrlichkeit, 17 wenn er sich zum Gebet der Heimatlosen gewendet und ihr Gebet nicht verachtet hat. 18 Das wird man aufschreiben für das spätere Geschlecht, und das Volk, das geschaffen werden soll, wird den HERRN loben, 19 daß er herabgeschaut hat von der Höhe seines Heiligtums, daß der HERR vom Himmel zur Erde geblickt hat, 20 zu hören das Seufzen der Gefangenen und loszumachen die Kinder des Todes; 21 auf daß sie den Namen des HERRN preisen zu Zion und sein Lob in Jerusalem, (Psalm 79.11) 22 wenn die Völker sich versammeln allzumal und die Königreiche, dem HERRN zu dienen. 23 Er hat auf dem Wege meine Kraft gebeugt, meine Tage verkürzt. (Psalm 87.4) 24 Ich spreche: Mein Gott, nimm mich nicht weg in der Hälfte meiner Tage! Deine Jahre währen für und für. 25 Du hast vormals die Erde gegründet, und die Himmel sind deiner Hände Werk. 26 Sie werden vergehen, du aber bleibst; sie alle werden wie ein Kleid veralten, wie ein Gewand wirst du sie wechseln, und sie werden verschwinden. (Psalm 90.2) (Hebräer 1.10-12) 27 Du aber bleibst, der du bist, und deine Jahre nehmen kein Ende! (2. Petrus 3.10) 28 Die Kinder deiner Knechte werden bleiben, und ihr Same wird vor dir bestehen. (Psalm 102.13)

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3. Mose - Kapitel 6

Weitere Bestimmungen für Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis an den Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinenen Beinkleider an seinen Leib und soll die Asche aufheben, die das Feuer auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten. (2. Mose 28.42) 4 und soll seine Kleider darnach ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte. (3. Mose 4.12) 5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und obendarauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer darauf anzünden. 6 Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen. 7 Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar. (3. Mose 2.1)
8 Es soll einer abheben eine Handvoll Semmelmehl vom Speisopfer und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HERRN. 9 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren und sollen's ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 10 Sie sollen's nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, den ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen ein Hochheiliges sein gleichwie das Sündopfer und Schuldopfer. 11 Was männlich ist unter den Kindern Aarons, die sollen's essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HERRN: es soll sie niemand anrühren, er sei den geweiht. 12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
13 Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage der Salbung: ein zehntel Epha Semmelmehl als tägliches Speisopfer, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends. 14 In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HERRN. 15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun; das ist ein ewiges Recht. Es soll dem HERRN ganz verbrannt werden; 16 denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.

Vom Sündopfer

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN; das ist ein Hochheiliges. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 20 Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. 21 Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. 22 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen davon essen; denn es ist ein Hochheiliges. 23 Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.