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Psalm - Kapitel 10

Psalm 10

1 HERR, warum trittst du so ferne, verbirgst dich in Zeiten der Not? (Psalm 44.25) 2 Vom Übermut des Gottlosen wird dem Elenden bang; möchten doch von den Ränken diejenigen betroffen werden, welche sie ausgeheckt haben! 3 Denn der Gottlose rühmt sich der Gelüste seines Herzens, und der Habsüchtige verwünscht, verlästert den HERRN. 4 Der Gottlose in seinem Hochmut fragt nicht nach Gott ; alle seine Pläne sind ohne Gott. 5 Seine Unternehmungen gelingen immer; deine Gerichte sind fern von ihm; er schnaubt alle seine Feinde an. (Amos 6.3) 6 Er spricht in seinem Herzen: «Ich werde niemals wanken; das geht stets so fort, daß mich kein Unglück trifft!» (Psalm 73.4-8) 7 Sein Mund ist voll Fluchens, Trug und Trotz; unter seiner Zunge ist Jammer und Not. (Römer 3.14) 8 Er liegt auf der Lauer hinter der Mauer, im Verborgenen den Unschuldigen zu ermorden; seine Augen spähen den Wehrlosen aus. 9 Er lauert im Verborgenen wie ein Löwe im dichten Gebüsch; er lauert, daß er den Schwachen fange; er fängt den Schwachen und schleppt ihn fort in seinem Netz. (Psalm 17.12) 10 Er duckt sich, kauert nieder, und durch seine starken Pranken fallen die Wehrlosen. 11 Er spricht in seinem Herzen: «Gott hat es vergessen, er hat sein Angesicht verborgen, er sieht es nie!» (Psalm 94.7) 12 HERR, stehe auf! Erhebe, o Gott, deine Hand! Vergiß der Elenden nicht! 13 Warum soll der Frevler Gott lästern und in seinem Herzen sprechen, du fragst nicht darnach? 14 Du hast es wohl gesehen! Denn du gibst auf Beleidigung und Kränkung acht, um es in deine Hand zu nehmen; der Wehrlose überläßt es dir, der du der Waisen Helfer bist! (2. Mose 22.22) (Psalm 68.6) 15 Zerbrich den Arm des Gottlosen! Und wenn du nach der Schuld des Bösewichts forschest, solltest du sie nicht herausfinden? (Psalm 37.10) (Psalm 37.36) 16 Der HERR ist König immer und ewig; die Heiden sind verschwunden aus seinem Land! (Psalm 99.1) 17 Das Verlangen der Elenden hast du, o HERR, gehört; du achtest auf ihr Herz, leihst ihnen dein Ohr, 18 daß du der Waise und dem Unterdrückten Recht schaffest, daß kein Mensch von der Erde fortan Schrecken verbreite.

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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)