Psalm - Kapitel 10
Psalm 10
1 HERR, warum trittst du so ferne, verbirgst dich in Zeiten der Not? (Psalm 44.25) 2 Vom Übermut des Gottlosen wird dem Elenden bang; möchten doch von den Ränken diejenigen betroffen werden, welche sie ausgeheckt haben! 3 Denn der Gottlose rühmt sich der Gelüste seines Herzens, und der Habsüchtige verwünscht, verlästert den HERRN. 4 Der Gottlose in seinem Hochmut fragt nicht nach Gott ; alle seine Pläne sind ohne Gott. 5 Seine Unternehmungen gelingen immer; deine Gerichte sind fern von ihm; er schnaubt alle seine Feinde an. (Amos 6.3) 6 Er spricht in seinem Herzen: «Ich werde niemals wanken; das geht stets so fort, daß mich kein Unglück trifft!» (Psalm 73.4-8) 7 Sein Mund ist voll Fluchens, Trug und Trotz; unter seiner Zunge ist Jammer und Not. (Römer 3.14) 8 Er liegt auf der Lauer hinter der Mauer, im Verborgenen den Unschuldigen zu ermorden; seine Augen spähen den Wehrlosen aus. 9 Er lauert im Verborgenen wie ein Löwe im dichten Gebüsch; er lauert, daß er den Schwachen fange; er fängt den Schwachen und schleppt ihn fort in seinem Netz. (Psalm 17.12) 10 Er duckt sich, kauert nieder, und durch seine starken Pranken fallen die Wehrlosen. 11 Er spricht in seinem Herzen: «Gott hat es vergessen, er hat sein Angesicht verborgen, er sieht es nie!» (Psalm 94.7) 12 HERR, stehe auf! Erhebe, o Gott, deine Hand! Vergiß der Elenden nicht! 13 Warum soll der Frevler Gott lästern und in seinem Herzen sprechen, du fragst nicht darnach? 14 Du hast es wohl gesehen! Denn du gibst auf Beleidigung und Kränkung acht, um es in deine Hand zu nehmen; der Wehrlose überläßt es dir, der du der Waisen Helfer bist! (2. Mose 22.22) (Psalm 68.6) 15 Zerbrich den Arm des Gottlosen! Und wenn du nach der Schuld des Bösewichts forschest, solltest du sie nicht herausfinden? (Psalm 37.10) (Psalm 37.36) 16 Der HERR ist König immer und ewig; die Heiden sind verschwunden aus seinem Land! (Psalm 99.1) 17 Das Verlangen der Elenden hast du, o HERR, gehört; du achtest auf ihr Herz, leihst ihnen dein Ohr, 18 daß du der Waise und dem Unterdrückten Recht schaffest, daß kein Mensch von der Erde fortan Schrecken verbreite.2. Mose - Kapitel 31
Berufung der Kunsthandwerker für die Stiftshütte
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: (2. Mose 35.30) 2 Siehe, ich habe mit Namen berufen Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hur, vom Stamme Juda, 3 und habe ihn erfüllt mit dem Geist Gottes, mit Weisheit und Verstand und Erkenntnis und mit allerlei Geschicklichkeit, (1. Könige 7.14) 4 kunstreich zu arbeiten an Gold, Silber, Erz, 5 kunstreich Steine zu schneiden und einzusetzen, und kunstreich zu zimmern am Holz, zu machen allerlei Werk. 6 Und siehe, ich habe ihm zugegeben Oholiab, den Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan; und habe allerlei Weisen die Weisheit ins Herz gegeben, daß sie machen sollen alles, was ich dir geboten habe: 7 die Hütte des Stifts, die Lade des Zeugnisses, den Gnadenstuhl darauf und alle Geräte der Hütte, (2. Mose 35.11) 8 den Tisch und sein Gerät, den feinen Leuchter und all sein Gerät, den Räucheraltar, 9 den Brandopferaltar mit allem seinem Geräte, das Handfaß mit seinem Fuß, 10 die Amtskleider und die heiligen Kleider des Priesters Aaron und die Kleider seiner Söhne, priesterlich zu dienen, 11 das Salböl und das Räuchwerk von Spezerei zum Heiligtum. Alles, was ich dir geboten habe, werden sie machen.Gebot der Sabbatfeier
12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:13 Sage den Kindern Israel und sprich: Haltet meinen Sabbat; denn derselbe ist ein Zeichen zwischen mir und euch auf eure Nachkommen, daß ihr wisset, daß ich der HERR bin, der euch heiligt. (2. Mose 20.8) 14 Darum so haltet meinen Sabbat; denn er soll euch heilig sein. Wer ihn entheiligt, der soll des Todes sterben. Denn wer eine Arbeit da tut, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk. (4. Mose 15.32-35) 15 Sechs Tage soll man arbeiten; aber am siebenten Tag ist Sabbat, die heilige Ruhe des HERRN. Wer eine Arbeit tut am Sabbattag, der soll des Todes sterben. 16 Darum sollen die Kinder Israel den Sabbat halten, daß sie ihn auch bei ihren Nachkommen halten zum ewigen Bund.