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Prediger - Kapitel 10

Warnung vor der menschlichen Torheit

1 Giftige Fliegen machen das Öl des Salbenbereiters stinkend und faulend; ein wenig Torheit kommt teurer zu stehen als Weisheit und Ehre! 2 Der Weise trägt sein Herz auf dem rechten Fleck, der Narr hat es am unrechten Ort; 3 auf welchem Wege der Narr auch gehen mag, es fehlt ihm überall an Verstand, und er sagt jedermann, daß er ein Tor sei. 4 Wenn der Zorn des Herrschers gegen dich entbrennt, so verlaße deinen Posten nicht; denn Gelassenheit verhütet große Sünden. (Psalm 37.1) (Sprüche 24.19) 5 Es gibt ein Übel, das ich unter der Sonne sah, wie ein Mißgriff, von einem Machthaber getan: 6 Die Torheit ward auf große Höhen gestellt, und Reiche mußten unten bleiben; (Sprüche 30.21-22) 7 ich sah Knechte auf Pferden, und Fürsten gingen wie Knechte zu Fuß. 8 Wer eine Grube gräbt, fällt hinein; und wer eine Mauer einreißt, den wird eine Schlange beißen. (Sprüche 26.27) 9 Wer Steine bricht, verwundet sich daran, und wer Holz spaltet, bringt sich in Gefahr. 10 Wenn ein Eisen stumpf ist und ungeschliffen bleibt, so muß man um so mehr Kraft anwenden; aber durch Weisheit kommt man zum Gelingen. 11 Wenn die Schlange beißt, weil man sie nicht beschworen hat, so hat der Beschwörer keinen Nutzen von seiner Kunst. (Psalm 58.5-6) 12 Die Reden eines Weisen sind anmutig; aber die Lippen des Toren verschlingen ihn selbst. 13 Der Anfang seiner Worte ist Dummheit und das Ende seiner Rede die schlimmste Tollheit. 14 Auch macht der Tor viele Worte, obgleich kein Mensch weiß, was geschehen ist; und was nach ihm sein wird, wer kann es ihm sagen? (Prediger 5.2) (Prediger 8.7) 15 Die Mühe, die der Tor sich gibt, der den Weg zur Stadt nicht kennt, ermüdet ihn. 16 Wehe dir, Land, dessen König ein Knabe ist und dessen Fürsten schon am Morgen schmausen! (Jesaja 3.4) 17 Heil dir, du Land, dessen König ein Sohn der Edlen ist und dessen Fürsten zu rechter Zeit essen, zur Stärkung, und nicht aus Genußsucht. 18 Durch Faulheit verfault das Gebälk, und wegen Nachlässigkeit der Hände rinnt das Dach. (Sprüche 19.15) 19 Zum Vergnügen backt man Brot, und der Wein erfreut die Lebendigen, und das Geld gewährt alles. (Richter 9.13) (Psalm 104.15) 20 Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort. (2. Mose 22.27)

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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)