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Obadja - Kapitel 306

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Hesekiel - Kapitel 3

1 Da sagte er zu mir: "Nimm diese Schriftrolle, Mensch, und iss sie auf! Dann geh los und rede zu den Leuten von Israel!" (Hesekiel 2.9) 2 Ich öffnete den Mund, und er gab mir die Rolle zu essen. 3 Dabei sagte er: "Füll deinen Magen mit dieser Schriftrolle, Mensch, und iss sie ganz auf!" Ich aß die Rolle. Sie schmeckte süß wie Honig. 4 Dann sagte er zu mir: "Geh nun zu den Israeliten und gib ihnen meine Worte weiter. 5 Ich schicke dich ja nicht zu einem Volk mit fremder und schwieriger Sprache, sondern zu Israel. 6 Wenn ich dich zu Völkern mit fremden und schwierigen Sprachen schicken würde - sie würden auf dich hören! 7 Aber die Leute von Israel werden nicht auf dich hören wollen, weil sie mich nicht hören wollen, denn sie haben eine harte Stirn und ein verstocktes Herz. 8 Doch ich mache dein Gesicht ebenso hart wie ihres und deine Stirn wie ihre Stirn, (Jeremia 1.18) 9 ja noch härter, wie Diamant und Kieselstein. Hab keine Angst vor ihnen und erschrick nicht vor ihren Mienen. Sie sind ein stures Volk." 10 Weiter sagte er zu mir: "Hör mir gut zu, Mensch, und nimm dir meine Worte zu Herzen! 11 Nun auf mit dir! Geh zu den Verschleppten aus deinem Volk und sag zu ihnen - ob sie es hören wollen oder nicht -: 'So spricht Jahwe, der Herr!'" (Hesekiel 8.3) (Apostelgeschichte 8.39) 12 Da hob mich der Geist hoch. Hinter mir vernahm ich ein starkes Getöse, - Gepriesen sei die Herrlichkeit Jahwes von seiner Wohnung her! - 13 und das Rauschen der Flügel dieser Lebewesen, die einander berührten, und das Sausen der Räder neben ihnen. Es war ein gewaltiges Dröhnen. 14 Der Geist hob mich also hoch und nahm mich weg. Jahwes Hand lag hart auf mir, und ich fuhr dahin, erbittert in grimmigem Zorn. 15 So kam ich zu den Verschleppten, die in Tel-Abib am Fluss Kebar wohnten, und saß sieben Tage lang verstört unter ihnen. 16 Nach diesen sieben Tagen kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 17 "Du Mensch, ich habe dich zum Wächter für die Leute von Israel bestellt. Wenn du eine Botschaft von mir bekommst, musst du sie in meinem Auftrag warnen! (Jesaja 52.8) (Hesekiel 33.7-9) (Hebräer 13.17) 18 Wenn ich also zu dem Schuldigen sage: 'Du musst sterben!', und du hast ihn nicht gewarnt, ihn nicht von seinen schlimmen Wegen abgebracht, du hast ihm nichts gesagt, um sein Leben zu retten - dann wird er zwar sterben, wie er es verdient hat, aber dich ziehe ich für seinen Tod zur Rechenschaft! 19 Warnst du den Schuldigen und er bekehrt sich nicht von seiner Gottlosigkeit und seinem unrechten Tun - dann wird er wegen seiner Schuld sterben, aber du hast dein Leben gerettet. 20 Und wenn ein Mensch, der gottgefällig lebt, sich davon abwendet und anfängt, Unrecht zu tun, weil ich ihn auf die Probe gestellt habe, dann muss er sterben. Alles Gute, was er vorher getan hat, zählt dann nicht mehr. Hast du ihn nicht gewarnt, muss er wegen seiner Sünde sterben, aber dich ziehe ich für seinen Tod zur Rechenschaft! (Hesekiel 18.24) 21 Doch wenn du den Gerechten gewarnt hast, dass er sich bewährt und ohne Sünde bleibt, dann bleibt er am Leben und auch du hast dein Leben gerettet." 22 Dann legte sich die Hand Jahwes auf mich. Er befahl mir: "Steh auf und geh in die Ebene hinaus! Dort will ich mit dir reden!" (Hesekiel 1.3) 23 Ich stand auf und ging. Als ich in die Ebene kam, sah ich die Herrlichkeit Jahwes dort stehen, so wie ich sie schon am Fluss Kebar gesehen hatte. Da stürzte ich zu Boden auf mein Gesicht. 24 Aber dann kam der Geist in mich und stellte mich wieder auf die Füße. Jahwe sagte zu mir: "Geh in dein Haus und schließ dich ein! (Hesekiel 2.2) 25 Du wirst dort mit Stricken gefesselt sein, sodass du nicht mehr zu ihnen hinausgehen kannst. 26 Ich lasse dir die Zunge am Gaumen kleben und mache dich stumm. Du sollst kein Mahner mehr für sie sein, denn sie sind ein stures Volk. (Hesekiel 2.5) (Hesekiel 2.7) 27 Wenn ich aber mit dir rede, werde ich deine Zunge lösen. Dann sollst du ihnen sagen: 'So spricht der Herr, Jahwe!' Wer es hören will, mag hören, wer es lassen will, mag es lassen! Sie sind ein stures Volk." (Hesekiel 3.11)