zurückEinzelansichtvor

Obadja - Kapitel 301

zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 34

1 Als König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer und den Hilfstruppen der von ihm unterworfenen Völker gegen Jerusalem und die umliegenden Städte kämpfte, kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 2 "So spricht Jahwe, der Gott Israels: Geh zu König Zidkija von Juda und sage ihm: 'So spricht Jahwe: Pass auf! Ich lasse diese Stadt dem König von Babylon in die Hände fallen. Er wird sie in Brand stecken. 3 Und du, du wirst ihm auch nicht entkommen. Man wird dich fassen, du wirst in seine Hände fallen. Du wirst ihm Auge in Auge Rede und Antwort stehen müssen. Dann wirst du nach Babylon gebracht. (Jeremia 32.4) 4 Doch höre das Wort Jahwes, Zidkija, König von Juda! So spricht Jahwe zu dir: Sie werden dich nicht umbringen! (Jeremia 52.11) 5 Du wirst in Frieden sterben, und man wird dir zu Ehren ein Feuer anzünden, wie man es bei deinen Vorfahren tat, den früheren Königen von Juda. Und mit 'Weh, Herr!' wird man dich beklagen.' Das sage ich, Jahwe." (2. Chronik 16.14) (Jeremia 22.18) 6 Der Prophet Jeremia überbrachte diese Botschaft König Zidkija von Juda in Jerusalem, 7 als das Heer des Königs von Babylon gegen Jerusalem, Lachisch und Aseka kämpfte, die Städte Judas, die noch nicht gefallen waren. (2. Könige 25.1) 8 Nachdem König Zidkija einen Vertrag mit den Einwohnern von Jerusalem geschlossen hatte, kam wieder ein Wort Jahwes zu Jeremia. Es war nämlich beschlossen worden, (Jeremia 34.14) 9 dass jeder seine hebräischen Sklaven und Sklavinnen freilassen würde. Keiner sollte mehr einen jüdischen Stammesgenossen als Sklaven halten. 10 Die Oberen und alle, die zu dem Vertrag standen, schenkten ihren Sklaven die Freiheit. 11 Doch dann überlegten sie es sich anders und holten sie wieder zum Dienst zurück. 12 Da kam das Wort Jahwes zu Jeremia. 13 So spricht Jahwe, der Gott Israels: "Als ich eure Vorfahren aus dem Sklavenhaus Ägypten herausführte, hatte ich einen Bund mit ihnen geschlossen und verlangt: 14 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran. (2. Mose 21.2) (5. Mose 15.12) 15 Nun hattet ihr euch anders besonnen und habt getan, was mir gefällt. Jeder verfügte die Freilassung für seinen Nächsten. Dazu habt ihr sogar einen Vertrag in dem Haus geschlossen, das meinen Namen trägt. 16 Aber dann habt ihr eure Meinung wieder geändert und dadurch meinen Namen geschändet. Ihr habt eure Sklaven und Sklavinnen wieder zurückgeholt, die ihr gerade in die Freiheit entlassen hattet, und habt sie erneut zum Dienst gezwungen." 17 Darum spricht Jahwe so: "Ihr habt nicht auf mich gehört und keiner von euch hat für seinen Stammesbruder und seinen Nächsten die Freilassung bewirkt. Passt auf! Jetzt rufe ich eine Freilassung für euch aus", spricht Jahwe. "Ich gebe euch frei für das Schwert, die Pest und den Hunger und mache euch zu einem Bild des Schreckens für alle Völker der Welt. 18 Und den Männern, die den Bund brachen, den sie vor mir geschlossen hatten, als sie zwischen den beiden Hälften des zerteilten Stierkalbs hindurchgingen, soll es so geschehen wie diesem Tier. (1. Mose 15.10) (1. Mose 15.17) 19 Ich werde die führenden Männer von Juda und Jerusalem, die Hofbeamten und Priester und alle anderen, die zwischen den beiden Hälften des Stierkalbs hindurchgegangen sind, 20 ihren Todfeinden in die Hände fallen lassen. Ihre Leichen werden den Vögeln und den wilden Tieren zum Fraß dienen. (Jeremia 7.33) 21 Auch König Zidkija von Juda und seine Minister liefere ich ihren Feinden aus, die nur darauf warten, sie umzubringen. Sie werden dem Heer des Königs von Babylon in die Hände fallen, das jetzt von euch abgezogen ist. 22 Passt auf! Ich werde ihm befehlen, zu dieser Stadt zurückzukehren", spricht Jahwe, "um gegen sie zu kämpfen, sie zu erobern und niederzubrennen. Und die Städte Judas mache ich zu einer menschenleeren Wüste." (Jeremia 37.8)