Nehemia - Kapitel 9
Die Buße des Volkes. Das Gebet der Leviten
1 Aber am vierundzwanzigsten Tage dieses Monats kamen die Kinder Israel zusammen unter Fasten, in Sacktuch gekleidet und mit Erde auf ihnen. 2 Und es sonderten sich die Nachkommen Israels von allen Kindern der Fremden ab und traten hin und bekannten ihre Sünden und die Missetaten ihrer Väter. 3 Und sie standen auf an ihrem Platze, und man las im Gesetzbuche des HERRN, ihres Gottes, während eines Viertels des Tages: und sie bekannten ihre Sünde und beteten zu dem HERRN, ihrem Gott, während eines andern Viertels des Tages. 4 Und auf der Erhöhung der Leviten standen Jesua, Banai, Kadmiel, Sebanja, Buni, Serebja, Bani und Kenani und schrieen laut zu dem HERRN, ihrem Gott. 5 Und die Leviten Jesua, Kadmiel, Bani, Hasabneja, Serebja, Hodija, Sebanja und Petachja sprachen: Stehet auf, lobet den HERRN, euren Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit! Und man lobe den Namen deiner Herrlichkeit, der über alle Danksagung und alles Lob erhaben ist! 6 Du, HERR, bist der Einzige! Du hast den Himmel, aller Himmel Himmel samt ihrem ganzen Heere gemacht, die Erde und alles, was darauf ist, das Meer und alles, was darin ist! Du machst alles lebendig, und das himmlische Heer verehrt dich. 7 Du, HERR, bist der Gott, der Abram erwählt und aus Ur in Chaldäa geführt und mit dem Namen Abraham benannt hat. (1. Mose 11.31) (1. Mose 17.5) 8 Und du hast sein Herz treu vor dir befunden und einen Bund mit ihm gemacht, seinem Samen das Land der Kanaaniter, Hetiter, Amoriter, Pheresiter, Jebusiter und Girgasiter zu geben; und du hast dein Wort gehalten, denn du bist gerecht. (1. Mose 15.18-21) 9 Du hast das Elend unsrer Väter in Ägypten angesehen und ihr Schreien am Schilfmeer erhört; (2. Mose 3.7) 10 und hast Zeichen und Wunder getan am Pharao und allen seinen Knechten und an allem Volke seines Landes; denn du wußtest wohl, daß sie Übermut mit ihnen trieben, und du hast dir einen Namen gemacht, wie es heute der Fall ist. 11 Du hast das Meer vor ihnen zerteilt, und sie gingen mitten durchs Meer auf dem Trockenen, aber ihre Verfolger hast du in die Tiefe geschleudert, wie einen Stein in mächtige Wasser. (2. Mose 14.21) (2. Mose 15.5) (2. Mose 15.10) 12 Du hast sie bei Tage mit einer Wolkensäule und bei Nacht mit einer Feuersäule geleitet, um ihnen den Weg zu erleuchten, auf dem sie ziehen sollten. (2. Mose 13.21) 13 Du bist auf den Berg Sinai herabgefahren und hast mit ihnen vom Himmel her geredet und ihnen richtige Ordnungen und wahrhaftige Gesetze und gute Gebote und Satzungen gegeben. (2. Mose 19.18) (2. Mose 20.1) 14 Du hast ihnen deinen heiligen Sabbat kundgetan und ihnen Gebote, Satzungen und Gesetze geboten durch deinen Knecht Mose. 15 Brot vom Himmel hast du ihnen gegeben, als sie hungerten, und Wasser aus dem Felsen hast du für sie hervorgebracht, als sie dürsteten, und du hast ihnen befohlen, hineinzugehen und das Land einzunehmen, darüber du deine Hand erhoben hattest, es ihnen zu geben. (2. Mose 16.4) (2. Mose 16.14) (2. Mose 17.6) 16 Aber sie und unsere Väter wurden übermütig und halsstarrig, so daß sie deinen Geboten nicht folgten; (2. Mose 32.9) 17 und sie weigerten sich zu hören, und gedachten nicht an deine Wunder, die du an ihnen getan hattest, sondern wurden halsstarrig und warfen ein Haupt auf, um in ihrer Widerspenstigkeit in die Knechtschaft zurückzukehren. Aber du, o Gott der Vergebung, warst gnädig, barmherzig, langmütig und von großer Barmherzigkeit und verließest sie nicht. (2. Mose 34.6) (4. Mose 14.4) 18 Ob sie gleich ein gegossenes Kalb machten und sprachen: Das ist dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat! und arge Lästerungen verübten, (2. Mose 32.4) 19 verließest du sie nach deiner großen Barmherzigkeit doch nicht in der Wüste; die Wolkensäule wich nicht von ihnen des Tages, um sie auf dem Wege zu führen, noch die Feuersäule des Nachts, um ihnen den Weg zu erleuchten, den sie ziehen sollten. 20 Und du gabst ihnen deinen guten Geist, sie zu unterweisen; und dein Manna nahmst du nicht von ihrem Munde, und als sie dürsteten, gabst du ihnen Wasser. (4. Mose 11.25) 21 Vierzig Jahre lang versorgtest du sie in der Wüste, daß ihnen nichts mangelte; ihre Kleider veralteten nicht und ihre Füße schwollen nicht an. (5. Mose 8.4) 22 Du gabst ihnen Königreiche und Völker und teiltest ihnen das ganze Gebiet aus, daß sie das Land Sihons einnahmen, das Land des Königs zu Hesbon und das Land Ogs, des Königs zu Basan. (4. Mose 21.24) (4. Mose 21.35) 23 Du machtest ihre Kinder zahlreich wie die Sterne am Himmel und brachtest sie in das Land, von dem du ihren Vätern verheißen hattest, daß sie hineinziehen und es einnehmen würden. 24 Die Kinder zogen hinein und nahmen das Land ein. Und du demütigtest vor ihnen die Einwohner des Landes, die Kanaaniter, und gabst sie in ihre Hand, ebenso ihre Könige und die Völker im Lande, daß sie mit ihnen nach Belieben handelten. (Josua 12.1) 25 Und sie eroberten feste Städte und ein fettes Land und nahmen Häuser in Besitz, mit allerlei Gut gefüllt, ausgehauene Brunnen, Weinberge, Ölbäume und Obstbäume in Menge; und sie aßen und wurden satt und fett und ließen sich's wohl sein in deiner großen Güte. (5. Mose 6.10-11) (5. Mose 32.15) 26 Aber sie wurden ungehorsam und widerstrebten dir und warfen deine Gebote hinter ihren Rücken und erwürgten die Propheten, die wider sie zeugten, um sie zu dir zurückzuführen, und verübten arge Lästerungen. 27 Darum gabst du sie in die Hand ihrer Feinde, die sie ängstigten. Doch zur Zeit ihrer Angst schrieen sie zu dir, und du erhörtest sie vom Himmel her und gabst ihnen nach deiner großen Barmherzigkeit Retter, die sie aus ihrer Feinde Hand erretteten. (Richter 3.9) (Richter 3.15) 28 Wenn sie aber zur Ruhe kamen, taten sie wiederum Böses vor dir; alsdann überließest du sie der Hand ihrer Feinde; die herrschten über sie. Wenn sie dann wieder zu dir schrieen, erhörtest du sie vom Himmel her und errettetest sie oftmals nach deiner großen Barmherzigkeit. (Richter 2.18-21) 29 Und du ließest ihnen bezeugen, daß sie zu deinem Gesetze zurückkehren sollten; aber sie waren übermütig und folgten deinen Geboten nicht, sondern sündigten gegen deine Rechte, durch die der Mensch, wenn er sie befolgt, leben wird, und kehrten dir widerspenstig den Nacken zu und folgten nicht. (3. Mose 18.5) 30 Du aber hattest viele Jahre lang Geduld mit ihnen und ließest gegen sie Zeugnis ablegen durch deinen Geist, vermittelst deiner Propheten; aber sie wollten nicht hören. Darum hast du sie in die Hand der Erdenvölker gegeben. (Jeremia 7.25-26) (Jeremia 44.4-6) 31 Aber nach deiner großen Barmherzigkeit hast du sie nicht gänzlich vertilgt und sie nicht verlassen. Denn du bist ein gnädiger und barmherziger Gott! (Klagelieder 3.22) 32 Nun, unser Gott, du großer Gott, mächtig und furchtbar, der du den Bund und die Barmherzigkeit hältst, achte nicht gering all das Ungemach, das uns getroffen hat, uns, unsere Könige, unsere Fürsten, unsere Priester, unsere Propheten, unsere Väter und dein ganzes Volk, seit der Zeit der Könige von Assyrien bis auf diesen Tag. (Nehemia 1.5) 33 Du bist gerecht in allem, was über uns gekommen ist; denn du hast Treue bewiesen; wir aber sind gottlos gewesen. (Esra 9.15) (Daniel 9.5) (Daniel 9.7) 34 Und unsere Könige, unsere Fürsten, unsere Priester und unsere Väter haben nicht nach deinem Gesetze gehandelt und haben nicht geachtet auf deine Gebote und auf deine Zeugnisse, die du ihnen hast bezeugen lassen. 35 Sie haben dir nicht gedient in ihrem Königreich, trotz deiner großen Wohltat, die du ihnen erwiesen, und trotz dem weiten, fetten Lande, welches du ihnen gegeben hast, und sie haben sich von ihrem bösen Wesen nicht abgekehrt. 36 Siehe, wir sind heute Knechte; ja, in dem Lande, welches du unsern Vätern gegeben hast, um seine Früchte und Güter zu genießen, siehe, in dem sind wir Knechte; 37 und sein Ertrag mehrt sich für die Könige, die du über uns gesetzt hast um unsrer Sünden willen, und sie herrschen über unsre Leiber und über unser Vieh nach ihrem Wohlgefallen, und wir sind in großer Not! 38 Auf Grund alles dessen machen wir einen festen Bund und schreiben ihn nieder und lassen ihn durch unsre Fürsten, Leviten und Priester versiegeln!3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.