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Nehemia - Kapitel 7

Schutz der Stadt vor den Feinden

1 Als nun die Mauern gebaut waren, setzte ich die Türflügel ein; und es wurden die Torhüter, Sänger und Leviten bestellt. 2 Und ich gab meinem Bruder Hanani und Hananja, dem Obersten der Burg, den Oberbefehl über Jerusalem; denn er war ein zuverlässiger Mann und gottesfürchtig vor vielen andern . 3 Und ich sprach zu ihnen: Man soll die Tore Jerusalems nicht öffnen, ehe die Sonne heiß scheint; und während sie noch Wache stehen, soll man die Türen schließen und verriegeln! Und bestellet Wachen aus den Bürgern Jerusalems, einen jeden auf seinen Posten, und zwar jeden gegenüber seinem Hause! 4 Nun war die Stadt weit und groß, das Volk darin aber spärlich, und die Häuser waren noch nicht aufgebaut.

Verzeichnis der mit Serubbabel zurückgekehrten Israeliten

5 Da gab mir mein Gott ins Herz, die Vornehmsten und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach ihren Geschlechtern aufzuzeichnen; und ich fand ein Geschlechtsregister derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben: 6 Folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufgekommen sind, welche Nebukadnezar, der König von Babel, hinweggeführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda gekommen sind, ein jeder in seine Stadt; (Esra 2.1) 7 die gekommen sind mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nahemani, Mordechai, Bilsan, Misperet, Bigvai, Nehum und Baana. Dies ist die Zahl der Männer vom Volke Israel: 8 Der Kinder Parhos waren 2172; 9 der Kinder Sephatjas: 372; (der Kinder Arachs: 652); 10 der Kinder Pachat-Moabs, 11 von den Kindern Jesuas und Joabs: 2818; 12 der Kinder Elams: 1254; 13 der Kinder Sattus: 854; 14 der Kinder Sakkais: 760; 15 der Kinder Binnuis: 648; 16 der Kinder Bebais: 628; 17 der Kinder Asgads: 2322; 18 der Kinder Adonikams: 667; 19 der Kinder Bigvais: 2067; 20 der Kinder Adins: 655; (der Kinder Aters, von Hiskia: 98); 21 der Kinder Hasums: 328; 22 der Kinder Bezais: 324; 23 der Kinder Hariphs: 112; 24 der Kinder Gibeons: 95; 25 der Männer von Bethlehem und Netopha: 188; 26 der Männer von Anatot: 128; 27 der Männer von Beth-Asmavet: 42; 28 der Männer von Kirjat-Jearim, 29 Kephira und Beerot: 743; 30 der Männer von Rama und Gaba: 621; 31 der Männer von Michmas: 122; 32 der Männer von Bethel und Ai: 123; 33 der Männer des andern Nebo: 52; 34 der Kinder des andern Elam: 1254; 35 der Kinder Harims: 320; 36 der Kinder Jerichos: 345; 37 der Kinder Lods, Hadids und Onos: 721; 38 der Kinder Senaas: 3930. 39 Von den Priestern: der Kinder Jedajas, vom Hause Jesuas, waren 973; 40 der Kinder Immers: 1052; 41 der Kinder Pashurs: 1247; 42 der Kinder Harims: 1017. 43 Von den Leviten: der Kinder Jesuas von Kadmiel unter den Kindern Hodevas waren 74; 44 von den Sängern: der Kinder Asaphs waren 148. 45 Von den Torhütern: der Kinder Sallums, der Kinder Athers, der Kinder Talmons, der Kinder Akkubs, der Kinder Hatitas, der Kinder Sobais waren 138. 46 Von den Tempeldienern: der Kinder Zihas, der Kinder Hasuphas, der Kinder Tabbaots, 47 der Kinder Keros, der Kinder Sias, der Kinder Padons, 48 der Kinder Lebanas, der Kinder Hagabas, der Kinder Salmais, 49 der Kinder Hanans, der Kinder Giddels, 50 der Kinder Gahars, der Kinder Reajas, der Kinder Rezins, der Kinder Nekodas, 51 der Kinder Gasams, der Kinder der Ussas, 52 der Kinder Paseachs, der Kinder Besais, der Kinder Meunim, der Kinder Nephisesim, 53 der Kinder Bakbuks, der Kinder Hakuphas, der Kinder Harhurs, 54 der Kinder Bazlits, der Kinder Mehidas, 55 der Kinder Harsas, der Kinder Barkos, der Kinder Siseras, der Kinder Temas, 56 der Kinder Neziachs, der Kinder Hatiphas; 57 von den Kindern der Knechte Salomos: der Kinder Sotais, der Kinder Sopherets, 58 der Kinder Peridas, der Kinder Jaalas, der Kinder Darkons, der Kinder Giddels, 59 der Kinder Sephatjas, der Kinder Hattils, der Kinder Pocherets, von Zebajim, der Kinder Ammon, 60 aller Tempeldiener und Kinder der Knechte Salomos waren 392. 61 Und diese zogen auch mit herauf aus Tel-Melach, Tel-Harsa, Kerub, Addon und Ammer, konnten aber das Haus ihrer Väter und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel seien: 62 Die Kinder Delajas, die Kinder Tobijas, die Kinder Nekodas; derer waren 642. 63 Und von den Priestern: die Kinder Hobajas, die Kinder Hakkoz`, die Kinder der Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen hatte und nach deren Namen genannt ward. 64 Diese suchten ihr Geburtsregister, und als sie es nicht fanden, wurden sie von dem Priestertum ausgestoßen. 65 Und der Landpfleger sagte ihnen, daß sie nicht vom Allerheiligsten essen dürften, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstände. 66 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 67 ausgenommen ihre Knechte und Mägde; derer waren 7337; 68 und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen 69 und 736 Pferde und 245 Maultiere und 435 Kamele und 6720 Esel. 70 Und sämtliche Familienhäupter gaben Beiträge zum Werk. Der Landpfleger gab für den Schatz 1000 Dareiken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterröcke, (Nehemia 7.65) 71 und von den Familien ward beigesteuert an den Schatz für das Werk an Gold 20000 Dareiken, und an Silber 2000 Minen. 72 Und das übrige Volk gab an Gold 20000 Dareiken und an Silber 2000 Minen und 67 Priesterröcke. 73 Und die Priester und Leviten, die Torhüter, Sänger und ein Teil des Volkes und die Tempeldiener und alle Israeliten ließen sich in ihren Städten nieder. Und als der siebente Monat nahte, waren die Kinder Israel in ihren Städten.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)