Nehemia - Kapitel 7
Schutz der Stadt vor den Feinden
1 Als nun die Mauern gebaut waren, setzte ich die Türflügel ein; und es wurden die Torhüter, Sänger und Leviten bestellt. 2 Und ich gab meinem Bruder Hanani und Hananja, dem Obersten der Burg, den Oberbefehl über Jerusalem; denn er war ein zuverlässiger Mann und gottesfürchtig vor vielen andern . 3 Und ich sprach zu ihnen: Man soll die Tore Jerusalems nicht öffnen, ehe die Sonne heiß scheint; und während sie noch Wache stehen, soll man die Türen schließen und verriegeln! Und bestellet Wachen aus den Bürgern Jerusalems, einen jeden auf seinen Posten, und zwar jeden gegenüber seinem Hause! 4 Nun war die Stadt weit und groß, das Volk darin aber spärlich, und die Häuser waren noch nicht aufgebaut.Verzeichnis der mit Serubbabel zurückgekehrten Israeliten
5 Da gab mir mein Gott ins Herz, die Vornehmsten und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach ihren Geschlechtern aufzuzeichnen; und ich fand ein Geschlechtsregister derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben: 6 Folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufgekommen sind, welche Nebukadnezar, der König von Babel, hinweggeführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda gekommen sind, ein jeder in seine Stadt; (Esra 2.1) 7 die gekommen sind mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nahemani, Mordechai, Bilsan, Misperet, Bigvai, Nehum und Baana. Dies ist die Zahl der Männer vom Volke Israel: 8 Der Kinder Parhos waren 2172; 9 der Kinder Sephatjas: 372; (der Kinder Arachs: 652); 10 der Kinder Pachat-Moabs, 11 von den Kindern Jesuas und Joabs: 2818; 12 der Kinder Elams: 1254; 13 der Kinder Sattus: 854; 14 der Kinder Sakkais: 760; 15 der Kinder Binnuis: 648; 16 der Kinder Bebais: 628; 17 der Kinder Asgads: 2322; 18 der Kinder Adonikams: 667; 19 der Kinder Bigvais: 2067; 20 der Kinder Adins: 655; (der Kinder Aters, von Hiskia: 98); 21 der Kinder Hasums: 328; 22 der Kinder Bezais: 324; 23 der Kinder Hariphs: 112; 24 der Kinder Gibeons: 95; 25 der Männer von Bethlehem und Netopha: 188; 26 der Männer von Anatot: 128; 27 der Männer von Beth-Asmavet: 42; 28 der Männer von Kirjat-Jearim, 29 Kephira und Beerot: 743; 30 der Männer von Rama und Gaba: 621; 31 der Männer von Michmas: 122; 32 der Männer von Bethel und Ai: 123; 33 der Männer des andern Nebo: 52; 34 der Kinder des andern Elam: 1254; 35 der Kinder Harims: 320; 36 der Kinder Jerichos: 345; 37 der Kinder Lods, Hadids und Onos: 721; 38 der Kinder Senaas: 3930. 39 Von den Priestern: der Kinder Jedajas, vom Hause Jesuas, waren 973; 40 der Kinder Immers: 1052; 41 der Kinder Pashurs: 1247; 42 der Kinder Harims: 1017. 43 Von den Leviten: der Kinder Jesuas von Kadmiel unter den Kindern Hodevas waren 74; 44 von den Sängern: der Kinder Asaphs waren 148. 45 Von den Torhütern: der Kinder Sallums, der Kinder Athers, der Kinder Talmons, der Kinder Akkubs, der Kinder Hatitas, der Kinder Sobais waren 138. 46 Von den Tempeldienern: der Kinder Zihas, der Kinder Hasuphas, der Kinder Tabbaots, 47 der Kinder Keros, der Kinder Sias, der Kinder Padons, 48 der Kinder Lebanas, der Kinder Hagabas, der Kinder Salmais, 49 der Kinder Hanans, der Kinder Giddels, 50 der Kinder Gahars, der Kinder Reajas, der Kinder Rezins, der Kinder Nekodas, 51 der Kinder Gasams, der Kinder der Ussas, 52 der Kinder Paseachs, der Kinder Besais, der Kinder Meunim, der Kinder Nephisesim, 53 der Kinder Bakbuks, der Kinder Hakuphas, der Kinder Harhurs, 54 der Kinder Bazlits, der Kinder Mehidas, 55 der Kinder Harsas, der Kinder Barkos, der Kinder Siseras, der Kinder Temas, 56 der Kinder Neziachs, der Kinder Hatiphas; 57 von den Kindern der Knechte Salomos: der Kinder Sotais, der Kinder Sopherets, 58 der Kinder Peridas, der Kinder Jaalas, der Kinder Darkons, der Kinder Giddels, 59 der Kinder Sephatjas, der Kinder Hattils, der Kinder Pocherets, von Zebajim, der Kinder Ammon, 60 aller Tempeldiener und Kinder der Knechte Salomos waren 392. 61 Und diese zogen auch mit herauf aus Tel-Melach, Tel-Harsa, Kerub, Addon und Ammer, konnten aber das Haus ihrer Väter und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel seien: 62 Die Kinder Delajas, die Kinder Tobijas, die Kinder Nekodas; derer waren 642. 63 Und von den Priestern: die Kinder Hobajas, die Kinder Hakkoz`, die Kinder der Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen hatte und nach deren Namen genannt ward. 64 Diese suchten ihr Geburtsregister, und als sie es nicht fanden, wurden sie von dem Priestertum ausgestoßen. 65 Und der Landpfleger sagte ihnen, daß sie nicht vom Allerheiligsten essen dürften, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstände. 66 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 67 ausgenommen ihre Knechte und Mägde; derer waren 7337; 68 und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen 69 und 736 Pferde und 245 Maultiere und 435 Kamele und 6720 Esel. 70 Und sämtliche Familienhäupter gaben Beiträge zum Werk. Der Landpfleger gab für den Schatz 1000 Dareiken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterröcke, (Nehemia 7.65) 71 und von den Familien ward beigesteuert an den Schatz für das Werk an Gold 20000 Dareiken, und an Silber 2000 Minen. 72 Und das übrige Volk gab an Gold 20000 Dareiken und an Silber 2000 Minen und 67 Priesterröcke. 73 Und die Priester und Leviten, die Torhüter, Sänger und ein Teil des Volkes und die Tempeldiener und alle Israeliten ließen sich in ihren Städten nieder. Und als der siebente Monat nahte, waren die Kinder Israel in ihren Städten.3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)