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Nehemia - Kapitel 6

Nehemia begegnet den Intrigen der Feinde und vollendet die Mauer

1 Und als Sanballat, Tobija und Geschem, der Araber, und andere von unsern Feinden erfuhren, daß ich die Mauern gebaut habe und daß keine Lücke mehr daran sei, wiewohl ich zu jener Zeit die Türflügel noch nicht in die Tore eingehängt hatte, 2 sandten Sanballat und Geschem zu mir und ließen mir sagen: Komm und laß uns in den Dörfern, in der Ebene Ono zusammenkommen! Sie gedachten aber, mir Böses zu tun. 3 Da sandte ich Boten zu ihnen und ließ ihnen sagen: Ich habe ein großes Werk zu verrichten, darum kann ich nicht hinabkommen. Warum sollte das Werk stillestehen, indem ich es ruhen ließe und zu euch hinabkäme? 4 Sie ließen mir aber viermal das Gleiche sagen, und ich gab ihnen die gleiche Antwort. 5 Da ließ mir Sanballat zum fünftenmal das Gleiche durch seinen Knappen sagen; der kam mit einem offenen Brief in der Hand, darin war geschrieben: 6 Unter den Nationen verlautet und Gasmu sagt, daß du und die Juden abzufallen gedenken; darum bauest du die Mauern, und du wollest ihr König sein, so sagt man. (Esra 4.12) 7 Und du habest dir auch Propheten bestellt, die von dir zu Jerusalem ausrufen und sagen sollen: Er ist König von Juda! Nun wird der König solches vernehmen; darum komm, wir wollen miteinander beraten! 8 Ich aber sandte zu ihm und ließ ihm sagen: Nichts von dem, was du sagst, ist geschehen; aus deinem eigenen Herzen hast du es erdacht! 9 Denn sie alle wollten uns furchtsam machen und dachten: Ihre Hände werden schon ablassen von dem Werk, und es wird nicht vollendet werden! Nun aber stärke du meine Hände! 10 Und ich kam in das Haus Semajas, des Sohnes Delajas, des Sohnes Mehetabeels. Der hatte sich eingeschlossen und sprach: Wir wollen zusammenkommen im Hause Gottes, mitten im Tempel, und die Türen des Tempels schließen; denn sie werden kommen, dich umzubringen, und zwar werden sie des Nachts kommen, um dich umzubringen! 11 Ich aber sprach: Sollte ein Mann wie ich fliehen? Und sollte ein Mann wie ich in den Tempel gehen, um am Leben zu bleiben? Ich gehe nicht! 12 Denn siehe, ich merkte wohl: nicht Gott hatte ihn gesandt, mir zu weissagen, sondern Tobija und Sanballat hatten ihn gedungen; 13 und zwar zu dem Zweck, daß ich in Furcht geraten und also tun und mich versündigen sollte, damit sie mir einen bösen Namen machen und mich verlästern könnten. (4. Mose 18.7) 14 Gedenke, mein Gott, des Tobija und Sanballat nach diesen ihren Werken, auch der Prophetin Noadja und der andern Propheten, die mir Furcht einjagen wollten! 15 Und die Mauer ward fertig am fünfundzwanzigsten Tag des Monats Elul, in zweiundfünfzig Tagen. 16 Als nun alle unsre Feinde solches hörten und alle Heiden um uns her solches sahen, entfiel ihnen aller Mut; denn sie merkten, daß dieses Werk von Gott getan worden war. 17 Auch ließen zu jener Zeit die Vornehmsten in Juda viele Briefe an Tobija abgehen, und auch von Tobija gelangten solche zu ihnen. 18 Denn es waren viele in Juda, die mit ihm verschworen waren, weil er Sechanjas, des Sohnes Arachs, Tochtermann war und sein Sohn die Tochter Mesullams, des Sohnes Berechjas hatte. 19 Sie redeten auch zu seinen Gunsten vor mir und hinterbrachten ihm meine Worte; und Tobija sandte Briefe, um mir Furcht einzujagen.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)