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Nehemia - Kapitel 6

Nehemia begegnet den Intrigen der Feinde und vollendet die Mauer

1 Und als Sanballat, Tobija und Geschem, der Araber, und andere von unsern Feinden erfuhren, daß ich die Mauern gebaut habe und daß keine Lücke mehr daran sei, wiewohl ich zu jener Zeit die Türflügel noch nicht in die Tore eingehängt hatte, 2 sandten Sanballat und Geschem zu mir und ließen mir sagen: Komm und laß uns in den Dörfern, in der Ebene Ono zusammenkommen! Sie gedachten aber, mir Böses zu tun. 3 Da sandte ich Boten zu ihnen und ließ ihnen sagen: Ich habe ein großes Werk zu verrichten, darum kann ich nicht hinabkommen. Warum sollte das Werk stillestehen, indem ich es ruhen ließe und zu euch hinabkäme? 4 Sie ließen mir aber viermal das Gleiche sagen, und ich gab ihnen die gleiche Antwort. 5 Da ließ mir Sanballat zum fünftenmal das Gleiche durch seinen Knappen sagen; der kam mit einem offenen Brief in der Hand, darin war geschrieben: 6 Unter den Nationen verlautet und Gasmu sagt, daß du und die Juden abzufallen gedenken; darum bauest du die Mauern, und du wollest ihr König sein, so sagt man. (Esra 4.12) 7 Und du habest dir auch Propheten bestellt, die von dir zu Jerusalem ausrufen und sagen sollen: Er ist König von Juda! Nun wird der König solches vernehmen; darum komm, wir wollen miteinander beraten! 8 Ich aber sandte zu ihm und ließ ihm sagen: Nichts von dem, was du sagst, ist geschehen; aus deinem eigenen Herzen hast du es erdacht! 9 Denn sie alle wollten uns furchtsam machen und dachten: Ihre Hände werden schon ablassen von dem Werk, und es wird nicht vollendet werden! Nun aber stärke du meine Hände! 10 Und ich kam in das Haus Semajas, des Sohnes Delajas, des Sohnes Mehetabeels. Der hatte sich eingeschlossen und sprach: Wir wollen zusammenkommen im Hause Gottes, mitten im Tempel, und die Türen des Tempels schließen; denn sie werden kommen, dich umzubringen, und zwar werden sie des Nachts kommen, um dich umzubringen! 11 Ich aber sprach: Sollte ein Mann wie ich fliehen? Und sollte ein Mann wie ich in den Tempel gehen, um am Leben zu bleiben? Ich gehe nicht! 12 Denn siehe, ich merkte wohl: nicht Gott hatte ihn gesandt, mir zu weissagen, sondern Tobija und Sanballat hatten ihn gedungen; 13 und zwar zu dem Zweck, daß ich in Furcht geraten und also tun und mich versündigen sollte, damit sie mir einen bösen Namen machen und mich verlästern könnten. (4. Mose 18.7) 14 Gedenke, mein Gott, des Tobija und Sanballat nach diesen ihren Werken, auch der Prophetin Noadja und der andern Propheten, die mir Furcht einjagen wollten! 15 Und die Mauer ward fertig am fünfundzwanzigsten Tag des Monats Elul, in zweiundfünfzig Tagen. 16 Als nun alle unsre Feinde solches hörten und alle Heiden um uns her solches sahen, entfiel ihnen aller Mut; denn sie merkten, daß dieses Werk von Gott getan worden war. 17 Auch ließen zu jener Zeit die Vornehmsten in Juda viele Briefe an Tobija abgehen, und auch von Tobija gelangten solche zu ihnen. 18 Denn es waren viele in Juda, die mit ihm verschworen waren, weil er Sechanjas, des Sohnes Arachs, Tochtermann war und sein Sohn die Tochter Mesullams, des Sohnes Berechjas hatte. 19 Sie redeten auch zu seinen Gunsten vor mir und hinterbrachten ihm meine Worte; und Tobija sandte Briefe, um mir Furcht einzujagen.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)