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Nehemia - Kapitel 5

Nehemia behebt Missstände unter dem Volk

1 Es erhob sich aber ein großes Geschrei des Volks und ihrer Frauen gegen ihre Brüder, die Juden. 2 Etliche sprachen: Unsrer Söhne und unsrer Töchter und unser sind viele; lasset uns Getreide herschaffen, daß wir zu essen haben und leben! 3 Andere sprachen: Wir müssen unsere Äcker und unsere Weinberge verpfänden, damit wir Getreide bekommen für den Hunger! 4 Etliche aber sprachen: Wir haben Geld entlehnt auf unsere Äcker und unsere Weinberge, daß wir dem König die Steuern zahlen können. 5 Nun ist ja das Fleisch unsrer Brüder wie unser Fleisch, und unsre Kinder sind wie ihre Kinder. Und siehe, wir müssen unsere Söhne und unsere Töchter verpfänden, und von unsern Töchtern sind schon etliche dienstbar geworden, und wir können es nicht verhindern, da ja unsre Äcker und Weinberge bereits andern gehören! 6 Als ich aber ihr Geschrei und diese Worte hörte, ward ich sehr zornig. 7 Und mein Herz überlegte in mir, und ich schalt die Vornehmsten und Vorsteher und sprach zu ihnen: Treibet ihr Wucher an euren Brüdern? Und ich brachte eine große Gemeinde wider sie zusammen und sprach zu ihnen: (2. Mose 22.24) 8 Wir haben nach unserm Vermögen unsere Brüder, die Juden, welche an die Heiden verkauft waren, losgekauft; ihr aber wollt sogar eure Brüder verkaufen, so daß sie sich an uns verkaufen müssen? Da schwiegen sie und fanden keine Antwort. 9 Und ich sprach: Was ihr da tut, ist nicht gut. Solltet ihr nicht in der Furcht unsres Gottes wandeln wegen der Schmähungen der Heiden, unsrer Feinde? 10 Ich und meine Brüder und meine Leute haben ihnen auch Geld und Korn geliehen. Wir wollen ihnen doch diese Schuld erlassen! 11 Gebet ihnen heute noch ihre Äcker, ihre Weinberge, ihre Ölbäume und ihre Häuser zurück, dazu den Hundertsten vom Geld, vom Korn, vom Most und vom Öl, den ihr ihnen auferlegt habt! 12 Da sprachen sie: Wir wollen es zurückgeben und nichts von ihnen fordern, sondern tun, wie du gesagt hast. Und ich rief die Priester herbei und nahm einen Eid von ihnen, daß sie also tun wollten. 13 Auch schüttelte ich den Bausch meines Gewandes aus und sprach: Also schüttle Gott jedermann von seinem Hause und von seinem Besitztum ab, der solches versprochen hat und nicht ausführt; ja, so werde er ausgeschüttelt und leer! Und die ganze Gemeinde sprach: Amen! Und sie lobten den HERRN. Und das Volk tat also.

Nehemias Uneigennützigkeit

14 Auch habe ich von der Zeit an, da mir befohlen ward, im Lande Juda ihr Landpfleger zu sein, nämlich vom zwanzigsten Jahre bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Artasasta, das sind zwölf Jahre, für mich und meine Brüder nicht den Unterhalt eines Landpflegers beansprucht. 15 Denn die frühern Landpfleger, die vor mir gewesen, hatten das Volk bedrückt und von ihnen Brot und Wein genommen, dazu vierzig Schekel Silber; auch ihre Leute herrschten mit Gewalt über das Volk; ich aber tat nicht also, um der Furcht Gottes willen. 16 Auch habe ich am Wiederaufbau der Mauer gearbeitet, ohne daß wir Grundbesitz erwarben; und alle meine Leute mußten daselbst zur Arbeit zusammenkommen. 17 Dazu aßen die Juden und die Vorsteher, hundertfünfzig Mann, und die, welche von den Heiden aus der Umgebung zu uns kamen, an meinem Tisch. 18 Und man richtete mir täglich einen Ochsen zu, sechs auserlesene Schafe, Geflügel und alle zehn Tage allerlei Wein in Menge; gleichwohl forderte ich damit nicht die Landpflegerkost; denn der Dienst lastete schwer auf diesem Volk. 19 Gedenke, mein Gott, mir zum Besten, alles dessen, was ich für dieses Volk getan habe! (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22) (Nehemia 13.31)

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5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)