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Nehemia - Kapitel 5

Nehemia behebt Missstände unter dem Volk

1 Es erhob sich aber ein großes Geschrei des Volks und ihrer Frauen gegen ihre Brüder, die Juden. 2 Etliche sprachen: Unsrer Söhne und unsrer Töchter und unser sind viele; lasset uns Getreide herschaffen, daß wir zu essen haben und leben! 3 Andere sprachen: Wir müssen unsere Äcker und unsere Weinberge verpfänden, damit wir Getreide bekommen für den Hunger! 4 Etliche aber sprachen: Wir haben Geld entlehnt auf unsere Äcker und unsere Weinberge, daß wir dem König die Steuern zahlen können. 5 Nun ist ja das Fleisch unsrer Brüder wie unser Fleisch, und unsre Kinder sind wie ihre Kinder. Und siehe, wir müssen unsere Söhne und unsere Töchter verpfänden, und von unsern Töchtern sind schon etliche dienstbar geworden, und wir können es nicht verhindern, da ja unsre Äcker und Weinberge bereits andern gehören! 6 Als ich aber ihr Geschrei und diese Worte hörte, ward ich sehr zornig. 7 Und mein Herz überlegte in mir, und ich schalt die Vornehmsten und Vorsteher und sprach zu ihnen: Treibet ihr Wucher an euren Brüdern? Und ich brachte eine große Gemeinde wider sie zusammen und sprach zu ihnen: (2. Mose 22.24) 8 Wir haben nach unserm Vermögen unsere Brüder, die Juden, welche an die Heiden verkauft waren, losgekauft; ihr aber wollt sogar eure Brüder verkaufen, so daß sie sich an uns verkaufen müssen? Da schwiegen sie und fanden keine Antwort. 9 Und ich sprach: Was ihr da tut, ist nicht gut. Solltet ihr nicht in der Furcht unsres Gottes wandeln wegen der Schmähungen der Heiden, unsrer Feinde? 10 Ich und meine Brüder und meine Leute haben ihnen auch Geld und Korn geliehen. Wir wollen ihnen doch diese Schuld erlassen! 11 Gebet ihnen heute noch ihre Äcker, ihre Weinberge, ihre Ölbäume und ihre Häuser zurück, dazu den Hundertsten vom Geld, vom Korn, vom Most und vom Öl, den ihr ihnen auferlegt habt! 12 Da sprachen sie: Wir wollen es zurückgeben und nichts von ihnen fordern, sondern tun, wie du gesagt hast. Und ich rief die Priester herbei und nahm einen Eid von ihnen, daß sie also tun wollten. 13 Auch schüttelte ich den Bausch meines Gewandes aus und sprach: Also schüttle Gott jedermann von seinem Hause und von seinem Besitztum ab, der solches versprochen hat und nicht ausführt; ja, so werde er ausgeschüttelt und leer! Und die ganze Gemeinde sprach: Amen! Und sie lobten den HERRN. Und das Volk tat also.

Nehemias Uneigennützigkeit

14 Auch habe ich von der Zeit an, da mir befohlen ward, im Lande Juda ihr Landpfleger zu sein, nämlich vom zwanzigsten Jahre bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Artasasta, das sind zwölf Jahre, für mich und meine Brüder nicht den Unterhalt eines Landpflegers beansprucht. 15 Denn die frühern Landpfleger, die vor mir gewesen, hatten das Volk bedrückt und von ihnen Brot und Wein genommen, dazu vierzig Schekel Silber; auch ihre Leute herrschten mit Gewalt über das Volk; ich aber tat nicht also, um der Furcht Gottes willen. 16 Auch habe ich am Wiederaufbau der Mauer gearbeitet, ohne daß wir Grundbesitz erwarben; und alle meine Leute mußten daselbst zur Arbeit zusammenkommen. 17 Dazu aßen die Juden und die Vorsteher, hundertfünfzig Mann, und die, welche von den Heiden aus der Umgebung zu uns kamen, an meinem Tisch. 18 Und man richtete mir täglich einen Ochsen zu, sechs auserlesene Schafe, Geflügel und alle zehn Tage allerlei Wein in Menge; gleichwohl forderte ich damit nicht die Landpflegerkost; denn der Dienst lastete schwer auf diesem Volk. 19 Gedenke, mein Gott, mir zum Besten, alles dessen, was ich für dieses Volk getan habe! (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22) (Nehemia 13.31)

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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.