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Nehemia - Kapitel 4

1 Als aber Sanballat hörte, daß wir die Mauern bauten, ward er zornig und sehr entrüstet und spottete über die Juden 2 und sprach vor seinen Brüdern und den Mächtigen zu Samaria also: Was machen die ohnmächtigen Juden? Soll man sie machen lassen? Werden sie opfern? Werden sie es eines Tages vollenden? Werden sie die Steine aus den Schutthaufen wieder beleben, da sie doch verbrannt sind? 3 Aber Tobija, der Ammoniter, war bei ihm und sprach: Sie mögen bauen, was sie wollen; wenn ein Fuchs hinaufginge, würde er ihre steinernen Mauern zerreißen! 4 Höre, unser Gott, wie verachtet wir sind, und laß ihre Schmähungen auf ihren Kopf fallen und gib sie der Plünderung preis im Lande der Gefangenschaft; 5 und decke ihre Schuld nicht zu und laß ihre Sünde vor dir nicht ausgetilgt werden; denn sie haben die Bauleute geärgert! 6 Wir aber bauten die Mauer; und die ganze Mauer schloß sich bis zur halben Höhe. Und das Volk gewann Mut zur Arbeit. 7 Als aber Sanballat und Tobija und die Ammoniter und die Asdoditer hörten, daß die Wiederherstellung der Mauer zu Jerusalem fortschritt und daß die Lücken sich zu schließen begannen, 8 wurden sie sehr zornig und verschworen sich alle miteinander, daß sie kommen und wider Jerusalem streiten und Verwirrung anrichten wollten. (Nehemia 1.5) 9 Wir aber beteten zu unserm Gott und bestellten Wachen wider sie, Tag und Nacht, aus Furcht vor ihnen. (Hiob 5.12) 10 Und Juda sprach: Die Kraft der Träger wankt, und des Schuttes ist viel; wir können nicht an der Mauer bauen! 11 Unsere Widersacher aber sprachen: Die sollen es nicht wissen noch sehen, bis wir mitten unter sie kommen und sie erwürgen und dem Werk ein Ende machen! 12 Als aber die Juden, die in ihrer Nähe wohnten, kamen und es uns wohl zehnmal sagten, aus allen Orten, woher sie zu uns kamen, 13 da stellte ich das Volk nach ihren Geschlechtern an die tieferen Stellen hinter den Mauern, in die Gräben, und stellte sie auf mit ihren Schwertern, Speeren und Bogen. 14 Und ich besah es und machte mich auf und sprach zu den Vornehmsten und zu den Vorstehern und zu dem übrigen Volk: Fürchtet euch nicht vor ihnen: Gedenket an den großen furchtbaren HERRN und streitet für eure Brüder, eure Söhne und eure Töchter, eure Frauen und eure Häuser! 15 Als aber unsre Feinde hörten, daß es uns kundgeworden und Gott ihren Rat vereitelt hatte, kehrten wir alle wieder zur Mauer zurück, ein jeder an seine Arbeit. 16 Und forthin geschah es, daß die Hälfte meiner Leute arbeitete, während die andere Hälfte mit Speeren, Schilden, Bogen und Panzern bewaffnet war; und die Obersten standen hinter dem ganzen Hause Juda, das an der Mauer baute. Und die Lastträger, welche aufluden, 17 verrichteten mit der einen Hand die Arbeit, während sie mit der andern die Waffe hielten. 18 Und von den Bauleuten hatte jeder sein Schwert an die Seite gegürtet und baute also. Und der Trompeter stand neben mir. 19 Und ich sprach zu den Vornehmen und Vorstehern und zum übrigen Volk: Das Werk ist groß und weit, und wir sind auf der Mauer zerstreut und weit voneinander entfernt: 20 Von welchem Ort her ihr nun den Schall der Posaune hören werdet, dort sammelt euch um uns. Unser Gott wird für uns streiten! 21 So arbeiteten wir an dem Werk, während die eine Hälfte die Speere hielt, vom Aufgang der Morgenröte bis zum Hervorkommen der Sterne. 22 Auch sprach ich zu jener Zeit zum Volk: Ein jeder bleibe mit seinem Burschen über Nacht zu Jerusalem, daß sie bei Nacht Wache halten und bei Tag die Arbeit verrichten. 23 Und weder ich noch meine Brüder noch meine Leute noch die Männer der Wache in meinem Gefolge zogen unsre Kleider aus; ein jeder hatte seine Waffe zur Hand.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)