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Nehemia - Kapitel 4

1 Als aber Sanballat hörte, daß wir die Mauern bauten, ward er zornig und sehr entrüstet und spottete über die Juden 2 und sprach vor seinen Brüdern und den Mächtigen zu Samaria also: Was machen die ohnmächtigen Juden? Soll man sie machen lassen? Werden sie opfern? Werden sie es eines Tages vollenden? Werden sie die Steine aus den Schutthaufen wieder beleben, da sie doch verbrannt sind? 3 Aber Tobija, der Ammoniter, war bei ihm und sprach: Sie mögen bauen, was sie wollen; wenn ein Fuchs hinaufginge, würde er ihre steinernen Mauern zerreißen! 4 Höre, unser Gott, wie verachtet wir sind, und laß ihre Schmähungen auf ihren Kopf fallen und gib sie der Plünderung preis im Lande der Gefangenschaft; 5 und decke ihre Schuld nicht zu und laß ihre Sünde vor dir nicht ausgetilgt werden; denn sie haben die Bauleute geärgert! 6 Wir aber bauten die Mauer; und die ganze Mauer schloß sich bis zur halben Höhe. Und das Volk gewann Mut zur Arbeit. 7 Als aber Sanballat und Tobija und die Ammoniter und die Asdoditer hörten, daß die Wiederherstellung der Mauer zu Jerusalem fortschritt und daß die Lücken sich zu schließen begannen, 8 wurden sie sehr zornig und verschworen sich alle miteinander, daß sie kommen und wider Jerusalem streiten und Verwirrung anrichten wollten. (Nehemia 1.5) 9 Wir aber beteten zu unserm Gott und bestellten Wachen wider sie, Tag und Nacht, aus Furcht vor ihnen. (Hiob 5.12) 10 Und Juda sprach: Die Kraft der Träger wankt, und des Schuttes ist viel; wir können nicht an der Mauer bauen! 11 Unsere Widersacher aber sprachen: Die sollen es nicht wissen noch sehen, bis wir mitten unter sie kommen und sie erwürgen und dem Werk ein Ende machen! 12 Als aber die Juden, die in ihrer Nähe wohnten, kamen und es uns wohl zehnmal sagten, aus allen Orten, woher sie zu uns kamen, 13 da stellte ich das Volk nach ihren Geschlechtern an die tieferen Stellen hinter den Mauern, in die Gräben, und stellte sie auf mit ihren Schwertern, Speeren und Bogen. 14 Und ich besah es und machte mich auf und sprach zu den Vornehmsten und zu den Vorstehern und zu dem übrigen Volk: Fürchtet euch nicht vor ihnen: Gedenket an den großen furchtbaren HERRN und streitet für eure Brüder, eure Söhne und eure Töchter, eure Frauen und eure Häuser! 15 Als aber unsre Feinde hörten, daß es uns kundgeworden und Gott ihren Rat vereitelt hatte, kehrten wir alle wieder zur Mauer zurück, ein jeder an seine Arbeit. 16 Und forthin geschah es, daß die Hälfte meiner Leute arbeitete, während die andere Hälfte mit Speeren, Schilden, Bogen und Panzern bewaffnet war; und die Obersten standen hinter dem ganzen Hause Juda, das an der Mauer baute. Und die Lastträger, welche aufluden, 17 verrichteten mit der einen Hand die Arbeit, während sie mit der andern die Waffe hielten. 18 Und von den Bauleuten hatte jeder sein Schwert an die Seite gegürtet und baute also. Und der Trompeter stand neben mir. 19 Und ich sprach zu den Vornehmen und Vorstehern und zum übrigen Volk: Das Werk ist groß und weit, und wir sind auf der Mauer zerstreut und weit voneinander entfernt: 20 Von welchem Ort her ihr nun den Schall der Posaune hören werdet, dort sammelt euch um uns. Unser Gott wird für uns streiten! 21 So arbeiteten wir an dem Werk, während die eine Hälfte die Speere hielt, vom Aufgang der Morgenröte bis zum Hervorkommen der Sterne. 22 Auch sprach ich zu jener Zeit zum Volk: Ein jeder bleibe mit seinem Burschen über Nacht zu Jerusalem, daß sie bei Nacht Wache halten und bei Tag die Arbeit verrichten. 23 Und weder ich noch meine Brüder noch meine Leute noch die Männer der Wache in meinem Gefolge zogen unsre Kleider aus; ein jeder hatte seine Waffe zur Hand.

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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.