Nehemia - Kapitel 4
1 Als aber Sanballat hörte, daß wir die Mauern bauten, ward er zornig und sehr entrüstet und spottete über die Juden 2 und sprach vor seinen Brüdern und den Mächtigen zu Samaria also: Was machen die ohnmächtigen Juden? Soll man sie machen lassen? Werden sie opfern? Werden sie es eines Tages vollenden? Werden sie die Steine aus den Schutthaufen wieder beleben, da sie doch verbrannt sind? 3 Aber Tobija, der Ammoniter, war bei ihm und sprach: Sie mögen bauen, was sie wollen; wenn ein Fuchs hinaufginge, würde er ihre steinernen Mauern zerreißen! 4 Höre, unser Gott, wie verachtet wir sind, und laß ihre Schmähungen auf ihren Kopf fallen und gib sie der Plünderung preis im Lande der Gefangenschaft; 5 und decke ihre Schuld nicht zu und laß ihre Sünde vor dir nicht ausgetilgt werden; denn sie haben die Bauleute geärgert! 6 Wir aber bauten die Mauer; und die ganze Mauer schloß sich bis zur halben Höhe. Und das Volk gewann Mut zur Arbeit. 7 Als aber Sanballat und Tobija und die Ammoniter und die Asdoditer hörten, daß die Wiederherstellung der Mauer zu Jerusalem fortschritt und daß die Lücken sich zu schließen begannen, 8 wurden sie sehr zornig und verschworen sich alle miteinander, daß sie kommen und wider Jerusalem streiten und Verwirrung anrichten wollten. (Nehemia 1.5) 9 Wir aber beteten zu unserm Gott und bestellten Wachen wider sie, Tag und Nacht, aus Furcht vor ihnen. (Hiob 5.12) 10 Und Juda sprach: Die Kraft der Träger wankt, und des Schuttes ist viel; wir können nicht an der Mauer bauen! 11 Unsere Widersacher aber sprachen: Die sollen es nicht wissen noch sehen, bis wir mitten unter sie kommen und sie erwürgen und dem Werk ein Ende machen! 12 Als aber die Juden, die in ihrer Nähe wohnten, kamen und es uns wohl zehnmal sagten, aus allen Orten, woher sie zu uns kamen, 13 da stellte ich das Volk nach ihren Geschlechtern an die tieferen Stellen hinter den Mauern, in die Gräben, und stellte sie auf mit ihren Schwertern, Speeren und Bogen. 14 Und ich besah es und machte mich auf und sprach zu den Vornehmsten und zu den Vorstehern und zu dem übrigen Volk: Fürchtet euch nicht vor ihnen: Gedenket an den großen furchtbaren HERRN und streitet für eure Brüder, eure Söhne und eure Töchter, eure Frauen und eure Häuser! 15 Als aber unsre Feinde hörten, daß es uns kundgeworden und Gott ihren Rat vereitelt hatte, kehrten wir alle wieder zur Mauer zurück, ein jeder an seine Arbeit. 16 Und forthin geschah es, daß die Hälfte meiner Leute arbeitete, während die andere Hälfte mit Speeren, Schilden, Bogen und Panzern bewaffnet war; und die Obersten standen hinter dem ganzen Hause Juda, das an der Mauer baute. Und die Lastträger, welche aufluden, 17 verrichteten mit der einen Hand die Arbeit, während sie mit der andern die Waffe hielten. 18 Und von den Bauleuten hatte jeder sein Schwert an die Seite gegürtet und baute also. Und der Trompeter stand neben mir. 19 Und ich sprach zu den Vornehmen und Vorstehern und zum übrigen Volk: Das Werk ist groß und weit, und wir sind auf der Mauer zerstreut und weit voneinander entfernt: 20 Von welchem Ort her ihr nun den Schall der Posaune hören werdet, dort sammelt euch um uns. Unser Gott wird für uns streiten! 21 So arbeiteten wir an dem Werk, während die eine Hälfte die Speere hielt, vom Aufgang der Morgenröte bis zum Hervorkommen der Sterne. 22 Auch sprach ich zu jener Zeit zum Volk: Ein jeder bleibe mit seinem Burschen über Nacht zu Jerusalem, daß sie bei Nacht Wache halten und bei Tag die Arbeit verrichten. 23 Und weder ich noch meine Brüder noch meine Leute noch die Männer der Wache in meinem Gefolge zogen unsre Kleider aus; ein jeder hatte seine Waffe zur Hand.2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)