Nehemia - Kapitel 4
1 Als aber Sanballat hörte, daß wir die Mauern bauten, ward er zornig und sehr entrüstet und spottete über die Juden 2 und sprach vor seinen Brüdern und den Mächtigen zu Samaria also: Was machen die ohnmächtigen Juden? Soll man sie machen lassen? Werden sie opfern? Werden sie es eines Tages vollenden? Werden sie die Steine aus den Schutthaufen wieder beleben, da sie doch verbrannt sind? 3 Aber Tobija, der Ammoniter, war bei ihm und sprach: Sie mögen bauen, was sie wollen; wenn ein Fuchs hinaufginge, würde er ihre steinernen Mauern zerreißen! 4 Höre, unser Gott, wie verachtet wir sind, und laß ihre Schmähungen auf ihren Kopf fallen und gib sie der Plünderung preis im Lande der Gefangenschaft; 5 und decke ihre Schuld nicht zu und laß ihre Sünde vor dir nicht ausgetilgt werden; denn sie haben die Bauleute geärgert! 6 Wir aber bauten die Mauer; und die ganze Mauer schloß sich bis zur halben Höhe. Und das Volk gewann Mut zur Arbeit. 7 Als aber Sanballat und Tobija und die Ammoniter und die Asdoditer hörten, daß die Wiederherstellung der Mauer zu Jerusalem fortschritt und daß die Lücken sich zu schließen begannen, 8 wurden sie sehr zornig und verschworen sich alle miteinander, daß sie kommen und wider Jerusalem streiten und Verwirrung anrichten wollten. (Nehemia 1.5) 9 Wir aber beteten zu unserm Gott und bestellten Wachen wider sie, Tag und Nacht, aus Furcht vor ihnen. (Hiob 5.12) 10 Und Juda sprach: Die Kraft der Träger wankt, und des Schuttes ist viel; wir können nicht an der Mauer bauen! 11 Unsere Widersacher aber sprachen: Die sollen es nicht wissen noch sehen, bis wir mitten unter sie kommen und sie erwürgen und dem Werk ein Ende machen! 12 Als aber die Juden, die in ihrer Nähe wohnten, kamen und es uns wohl zehnmal sagten, aus allen Orten, woher sie zu uns kamen, 13 da stellte ich das Volk nach ihren Geschlechtern an die tieferen Stellen hinter den Mauern, in die Gräben, und stellte sie auf mit ihren Schwertern, Speeren und Bogen. 14 Und ich besah es und machte mich auf und sprach zu den Vornehmsten und zu den Vorstehern und zu dem übrigen Volk: Fürchtet euch nicht vor ihnen: Gedenket an den großen furchtbaren HERRN und streitet für eure Brüder, eure Söhne und eure Töchter, eure Frauen und eure Häuser! 15 Als aber unsre Feinde hörten, daß es uns kundgeworden und Gott ihren Rat vereitelt hatte, kehrten wir alle wieder zur Mauer zurück, ein jeder an seine Arbeit. 16 Und forthin geschah es, daß die Hälfte meiner Leute arbeitete, während die andere Hälfte mit Speeren, Schilden, Bogen und Panzern bewaffnet war; und die Obersten standen hinter dem ganzen Hause Juda, das an der Mauer baute. Und die Lastträger, welche aufluden, 17 verrichteten mit der einen Hand die Arbeit, während sie mit der andern die Waffe hielten. 18 Und von den Bauleuten hatte jeder sein Schwert an die Seite gegürtet und baute also. Und der Trompeter stand neben mir. 19 Und ich sprach zu den Vornehmen und Vorstehern und zum übrigen Volk: Das Werk ist groß und weit, und wir sind auf der Mauer zerstreut und weit voneinander entfernt: 20 Von welchem Ort her ihr nun den Schall der Posaune hören werdet, dort sammelt euch um uns. Unser Gott wird für uns streiten! 21 So arbeiteten wir an dem Werk, während die eine Hälfte die Speere hielt, vom Aufgang der Morgenröte bis zum Hervorkommen der Sterne. 22 Auch sprach ich zu jener Zeit zum Volk: Ein jeder bleibe mit seinem Burschen über Nacht zu Jerusalem, daß sie bei Nacht Wache halten und bei Tag die Arbeit verrichten. 23 Und weder ich noch meine Brüder noch meine Leute noch die Männer der Wache in meinem Gefolge zogen unsre Kleider aus; ein jeder hatte seine Waffe zur Hand.2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)