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Nehemia - Kapitel 3

Die Mauern und Tore Jerusalems werden wieder aufgebaut

1 Und Eljaschib, der Hohepriester, machte sich auf, samt seinen Brüdern, den Priestern, und baute das Schaftor; das heiligten sie und setzten seine Türen ein; und sie bauten weiter bis zum Turm Mea, den heiligten sie, und bis zum Turm Hananeel. 2 Neben ihm bauten die Männer von Jericho; auch Sakkur, der Sohn Imris, baute neben ihm. 3 Und das Fischtor bauten die Söhne Senaas; sie deckten es mit Balken und setzten seine Türen ein, seine Schlösser und seine Riegel. 4 Neben ihnen baute Meremot, der Sohn Urijas, des Sohnes des Hakkoz. Neben ihnen baute Mesullam, der Sohn Berechjas, des Sohnes Meschesabels; und neben ihnen baute Zadok, der Sohn Baanas. 5 Neben ihnen bauten die Tekoiter; aber die Vornehmen unter ihnen beugten ihre Nacken nicht zum Dienst ihres HERRN. 6 Das alte Tor bauten Jojada, der Sohn Paseachs, und Mesullam, der Sohn Besodjas; sie deckten es mit Balken und setzten seine Türen ein, seine Schlösser und seine Riegel. 7 Neben ihnen baute Melatja, der Gibeoniter, und Jadon, der Meronotiter, samt den Männern von Gibeon und von Mizpa, die der Gerichtsbarkeit des Landpflegers jenseits des Stromes unterstanden. 8 Neben ihm baute Ussiel, der Sohn Harhajas, einer der Goldschmiede. Neben ihm baute Hananja, ein Sohn der Salbenmischer, die Jerusalem verlassen hatten, bis an die breite Mauer. 9 Neben ihnen baute Rephaja, der Sohn Churs, der Oberste des halben Bezirks von Jerusalem. 10 Neben ihnen baute Jedaja, der Sohn Harumaphs, gegenüber seinem Haus. Neben ihm baute Hattus, der Sohn Hasabnias. 11 Aber Malchija, der Sohn Harims, und Hassub, der Sohn Pachat-Moabs, bauten ein zweites Stück und den Ofenturm. 12 Neben ihm baute Sallum, der Sohn Hallohes, der Oberste des andern halben Bezirkes von Jerusalem, er und seine Töchter. 13 Das Taltor bauten Chanun und die Bürger von Sanoach. Sie bauten es und setzten seine Türen ein, seine Schlösser und seine Riegel, dazu tausend Ellen an der Mauer, bis an das Misttor. 14 Das Misttor aber baute Malchija, der Sohn Rechabs, der Oberste über den Bezirk Beth-Kerem. Er baute es und setzte seine Türen ein, seine Schlösser und seine Riegel. 15 Aber das Brunnentor baute Sallum, der Sohn Kol-Choses, der Oberste des Bezirks Mizpa. Er baute es und deckte es mit Balken und setzte seine Türen ein, seine Schlösser und seine Riegel, dazu baute er die Mauern am Teiche Siloah beim Garten des Königs, bis an die Stufen, die von der Stadt Davids herabführen. (Johannes 9.7) 16 Nach ihm baute Nehemia, der Sohn Asbuks, der Oberste über die Hälfte des Bezirks Beth-Zur, bis gegenüber den Gräbern Davids und bis an den künstlichen Teich und bis an das Haus der Helden. 17 Nach ihm bauten die Leviten, Rehum, der Sohn Banis. Neben ihm baute Hasabja, der Oberste über die Hälfte des Bezirks Kehila für seinen Bezirk. 18 Nach ihm bauten ihre Brüder, Bavai, der Sohn Henadads, der Oberste über die andere Hälfte des Bezirks Kehila. 19 Neben ihm baute Eser, der Sohn Jesuas, der Oberste zu Mizpa, ein zweites Stück gegenüber dem Aufstieg zum Zeughaus am Winkel. 20 Nach ihm baute Baruch, der Sohn Sabbais, bergwärts ein weiteres Stück vom Winkel bis an die Haustüre Eljaschibs, des Hohenpriesters. (Nehemia 3.1) 21 Nach ihm baute Meremot, der Sohn Urijas, des Sohnes des Hakkoz, ein weiteres Stück von der Haustüre Eljaschibs bis an das Ende des Hauses Eljaschibs. (Esra 8.33) 22 Nach ihm bauten die Priester, die Männer der Umgebung. 23 Nach ihnen bauten Benjamin und Hassub ihrem Hause gegenüber. Nach ihnen baute Asarja, der Sohn Maasejas, des Sohnes Ananjas, bei seinem Hause. 24 Nach ihm baute Binnui, der Sohn Henadads, ein zweites Stück, von dem Hause Asarjas bis zum Winkel und bis an die Ecke. 25 Palal, der Sohn Usais, baute gegenüber dem Winkel und dem obern Turm, der am Hause des Königs vorspringt, bei dem Kerkerhof. Nach ihm Pedaja, der Sohn Parhos. (Jeremia 32.2) (Jeremia 33.1) 26 Die Tempeldiener aber wohnten auf dem Ophel bis gegenüber dem Wassertor im Osten und dem vorspringenden Turm. 27 Nach ihm bauten die von Tekoa ein zweites Stück, gegenüber dem großen vorspringenden Turm und bis an die Ophelmauer. 28 Von dem Roßtor an bauten die Priester, ein jeder seinem Hause gegenüber. (2. Könige 11.16) 29 Nach ihnen baute Zadok, der Sohn Immers, seinem Hause gegenüber. Nach ihm baute Semaja, der Sohn Sechanjas, der Hüter des östlichen Tores. 30 Nach ihm bauten Hananja, der Sohn Selemjas, und Chanun, der sechste Sohn Zalaphs, ein zweites Stück. Nach ihm baute Mesullam, der Sohn Berechjas, gegenüber seiner Kammer. 31 Nach ihm baute Malchija, der Sohn des Goldschmieds, bis an das Haus der Tempeldiener und der Krämer, dem Wachttor gegenüber, bis zum Ecksöller. 32 Und zwischen dem Ecksöller und dem Schaftore bauten die Goldschmiede und die Krämer.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.