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Nehemia - Kapitel 2

Nehemia erhält den Auftrag zum Wiederaufbau von Jerusalem

1 Es geschah aber im Monat Nisan, im zwanzigsten Jahre des Königs Artasasta, als Wein vor ihm stand, nahm ich den Wein und gab ihn dem Könige. Ich war aber zuvor nie traurig vor ihm gewesen. 2 Da sprach der König zu mir: Warum siehst du so übel aus? Du bist doch nicht krank? Es ist nichts anderes als ein betrübtes Herz! 3 Da fürchtete ich mich sehr und sprach: Der König lebe ewig! Warum sollte ich nicht traurig aussehen, da doch die Stadt, wo der Begräbnisplatz meiner Väter ist, wüste liegt und ihre Tore vom Feuer verzehrt sind? 4 Da sprach der König zu mir: Was forderst du denn? 5 Da flehte ich zu dem Gott des Himmels und sagte dann zum König: Gefällt es dem König und gefällt dir dein Knecht, so sende mich nach Juda, zu der Stadt, wo meine Väter begraben liegen, daß ich sie wieder aufbaue. 6 Da sprach der König zu mir, während die Königin neben ihm saß: Wie lange wird die Reise währen, und wann wirst du zurückkommen? Und es gefiel dem König, mich hinzusenden, nachdem ich ihm eine bestimmte Zeit angegeben hatte. 7 Und ich sprach zum König: Gefällt es dem König, so gebe man mir Briefe an die Landpfleger jenseits des Stromes, daß sie mich durchziehen lassen, bis ich nach Juda komme; 8 auch einen Brief an Asaph, den Forstmeister des Königs, daß er mir Holz gebe für die Balken der Tore der Burg, die zum Hause Gottes gehört, und für die Stadtmauer und für das Haus, darein ich ziehen soll. Und der König gab sie mir, dank der guten Hand meines Gottes über mir. 9 Als ich nun zu den Landpflegern jenseits des Stromes kam, gab ich ihnen des Königs Brief. Und der König hatte Oberste des Heeres und Reiter mit mir gesandt. 10 Als aber Sanballat, der Horoniter, und Tobija, der ammonitische Knecht, solches hörten, verdroß es sie sehr, daß ein Mensch gekommen war, das Wohl der Kinder Israel zu suchen.

Nehemia untersucht den Zustand der Mauern und ermutigt die Obersten von Jerusalem

11 Ich aber kam nach Jerusalem. Und als ich drei Tage lang daselbst gewesen, 12 machte ich mich bei Nacht auf mit wenigen Männern; denn ich sagte keinem Menschen, was mir mein Gott ins Herz gegeben hatte, für Jerusalem zu tun; und es war kein Tier bei mir als das Tier, worauf ich ritt. 13 Und ich ritt bei Nacht zum Taltor hinaus gegen den Drachenbrunnen und an das Misttor und untersuchte die Mauern Jerusalems, die zerrissen und deren Tore mit Feuer verbrannt waren. 14 Und ich ging hinüber zum Brunnentor und zum Königsteich, aber da war für das Tier, das unter mir war, kein Raum zum Durchkommen. (Nehemia 3.15) 15 So stieg ich des Nachts das Tal hinauf und untersuchte die Mauern und kehrte dann um und kam durchs Taltor wieder heim. 16 Die Vorsteher aber wußten nicht, wo ich hingegangen war und was ich gemacht hatte; denn ich hatte bis dahin den Juden und den Priestern, auch den Vornehmsten und den Vorstehern und den andern, die am Werke arbeiteten, nichts gesagt. 17 Da sprach ich zu ihnen: Ihr seht das Unglück, in dem wir uns befinden; wie Jerusalem wüste liegt und ihre Tore mit Feuer verbrannt sind. Kommt, laßt uns die Mauern Jerusalems wieder aufbauen, daß wir nicht länger in der Schmach seien. 18 Und ich teilte ihnen mit, wie gütig die Hand meines Gottes über mir sei; dazu die Worte des Königs, die er mit mir gesprochen hatte. Da sprachen sie: Wir wollen uns aufmachen und bauen! Und sie stärkten ihre Hände zum guten Werk. 19 Als aber Sanballat, der Horoniter, und Tobija, der ammonitische Knecht, und Geschem, der Araber, solches hörten, spotteten sie über uns und verachteten uns und sprachen: Was hat das zu bedeuten, was ihr vornehmet? Wollt ihr euch gegen den König auflehnen? 20 Da antwortete ich ihnen und sprach: Der Gott des Himmels wird es uns gelingen lassen; darum wollen wir, seine Knechte, uns aufmachen und bauen; ihr aber habt weder Anteil noch Recht noch Andenken in Jerusalem! (Epheser 2.12)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)