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Nehemia - Kapitel 2

Nehemia erhält den Auftrag zum Wiederaufbau von Jerusalem

1 Es geschah aber im Monat Nisan, im zwanzigsten Jahre des Königs Artasasta, als Wein vor ihm stand, nahm ich den Wein und gab ihn dem Könige. Ich war aber zuvor nie traurig vor ihm gewesen. 2 Da sprach der König zu mir: Warum siehst du so übel aus? Du bist doch nicht krank? Es ist nichts anderes als ein betrübtes Herz! 3 Da fürchtete ich mich sehr und sprach: Der König lebe ewig! Warum sollte ich nicht traurig aussehen, da doch die Stadt, wo der Begräbnisplatz meiner Väter ist, wüste liegt und ihre Tore vom Feuer verzehrt sind? 4 Da sprach der König zu mir: Was forderst du denn? 5 Da flehte ich zu dem Gott des Himmels und sagte dann zum König: Gefällt es dem König und gefällt dir dein Knecht, so sende mich nach Juda, zu der Stadt, wo meine Väter begraben liegen, daß ich sie wieder aufbaue. 6 Da sprach der König zu mir, während die Königin neben ihm saß: Wie lange wird die Reise währen, und wann wirst du zurückkommen? Und es gefiel dem König, mich hinzusenden, nachdem ich ihm eine bestimmte Zeit angegeben hatte. 7 Und ich sprach zum König: Gefällt es dem König, so gebe man mir Briefe an die Landpfleger jenseits des Stromes, daß sie mich durchziehen lassen, bis ich nach Juda komme; 8 auch einen Brief an Asaph, den Forstmeister des Königs, daß er mir Holz gebe für die Balken der Tore der Burg, die zum Hause Gottes gehört, und für die Stadtmauer und für das Haus, darein ich ziehen soll. Und der König gab sie mir, dank der guten Hand meines Gottes über mir. 9 Als ich nun zu den Landpflegern jenseits des Stromes kam, gab ich ihnen des Königs Brief. Und der König hatte Oberste des Heeres und Reiter mit mir gesandt. 10 Als aber Sanballat, der Horoniter, und Tobija, der ammonitische Knecht, solches hörten, verdroß es sie sehr, daß ein Mensch gekommen war, das Wohl der Kinder Israel zu suchen.

Nehemia untersucht den Zustand der Mauern und ermutigt die Obersten von Jerusalem

11 Ich aber kam nach Jerusalem. Und als ich drei Tage lang daselbst gewesen, 12 machte ich mich bei Nacht auf mit wenigen Männern; denn ich sagte keinem Menschen, was mir mein Gott ins Herz gegeben hatte, für Jerusalem zu tun; und es war kein Tier bei mir als das Tier, worauf ich ritt. 13 Und ich ritt bei Nacht zum Taltor hinaus gegen den Drachenbrunnen und an das Misttor und untersuchte die Mauern Jerusalems, die zerrissen und deren Tore mit Feuer verbrannt waren. 14 Und ich ging hinüber zum Brunnentor und zum Königsteich, aber da war für das Tier, das unter mir war, kein Raum zum Durchkommen. (Nehemia 3.15) 15 So stieg ich des Nachts das Tal hinauf und untersuchte die Mauern und kehrte dann um und kam durchs Taltor wieder heim. 16 Die Vorsteher aber wußten nicht, wo ich hingegangen war und was ich gemacht hatte; denn ich hatte bis dahin den Juden und den Priestern, auch den Vornehmsten und den Vorstehern und den andern, die am Werke arbeiteten, nichts gesagt. 17 Da sprach ich zu ihnen: Ihr seht das Unglück, in dem wir uns befinden; wie Jerusalem wüste liegt und ihre Tore mit Feuer verbrannt sind. Kommt, laßt uns die Mauern Jerusalems wieder aufbauen, daß wir nicht länger in der Schmach seien. 18 Und ich teilte ihnen mit, wie gütig die Hand meines Gottes über mir sei; dazu die Worte des Königs, die er mit mir gesprochen hatte. Da sprachen sie: Wir wollen uns aufmachen und bauen! Und sie stärkten ihre Hände zum guten Werk. 19 Als aber Sanballat, der Horoniter, und Tobija, der ammonitische Knecht, und Geschem, der Araber, solches hörten, spotteten sie über uns und verachteten uns und sprachen: Was hat das zu bedeuten, was ihr vornehmet? Wollt ihr euch gegen den König auflehnen? 20 Da antwortete ich ihnen und sprach: Der Gott des Himmels wird es uns gelingen lassen; darum wollen wir, seine Knechte, uns aufmachen und bauen; ihr aber habt weder Anteil noch Recht noch Andenken in Jerusalem! (Epheser 2.12)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)