Nehemia - Kapitel 13
Nehemia sorgt für die Absonderung von den Heiden und beseitigt Missstände
1 Zu jener Zeit wurde vor den Ohren des Volkes im Buche Moses gelesen und darin geschrieben gefunden, daß die Ammoniter und Moabiter nimmermehr in die Gemeinde Gottes kommen sollten, (5. Mose 23.4-6) 2 weil sie den Kindern Israel nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen, sondern den Bileam wider sie dingten, damit er sie verfluche; aber unser Gott verwandelte den Fluch in Segen. (4. Mose 22.5-6) 3 Als sie nun das Gesetz hörten, geschah es, daß sie alles fremde Volk von Israel absonderten. 4 Vorher aber hatte Eljaschib, der Priester, der über die Kammern des Hauses Gottes gesetzt war, ein Verwandter Tobijas, 5 diesem eine große Kammer eingeräumt, wohin man zuvor die Speisopfer, den Weihrauch und die Geräte gelegt hatte, dazu die Zehnten vom Korn, Most und Öl, die Gebühr der Leviten, der Sänger und der Torhüter, dazu das Hebopfer der Priester. 6 Während aber solches geschah, war ich nicht zu Jerusalem. Denn im zweiunddreißigsten Jahre Artasastas, des Königs von Babel, war ich zum König gegangen; aber nach einiger Zeit begehrte ich wieder Urlaub vom König. 7 Und als ich nach Jerusalem kam, erfuhr ich das Übel, das Eljaschib dem Tobija zuliebe getan hatte, indem er ihm eine Kammer in den Vorhöfen des Hauses Gottes eingeräumt hatte. 8 Solches mißfiel mir sehr; und ich warf alle Geräte des Hauses Tobijas vor die Kammer hinaus 9 und befahl, die Kammer zu reinigen; dann brachte ich die Geräte des Hauses Gottes, das Speisopfer und den Weihrauch wieder dorthin. 10 Ich erfuhr auch, daß man den Leviten ihre Anteile nicht gegeben hatte, so daß die Leviten und Sänger, die sonst den Dienst verrichteten, geflohen waren, ein jeder zu seinem Acker. 11 Da schalt ich die Vorsteher und sprach: Warum ist das Haus Gottes verlassen worden? Und ich versammelte jene wieder und stellte sie an ihre Posten. 12 Da brachte ganz Juda die Zehnten vom Korn, Most und Öl in die Vorratskammern. (4. Mose 18.21) 13 Und ich bestellte zu Verwaltern über die Vorräte Selemja, den Priester, und Zadok, den Schriftgelehrten, und Pedaja aus den Leviten und ordnete ihnen Hanan bei, den Sohn Sakkurs, des Sohnes Mattanjas; denn sie wurden für treu erachtet, und ihnen lag es ob, ihren Brüdern auszuteilen. 14 Gedenke mir dessen, mein Gott, und tilge nicht aus deinem Gedächtnis die Wohltaten, die ich dem Hause meines Gottes und seinen Hütern erwiesen habe! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.31) 15 Zu jener Zeit sah ich, daß etliche in Juda am Sabbat die Keltern traten und Garben einbrachten und Esel beluden, auch Wein, Trauben, Feigen und allerlei Lasten aufluden und solches am Sabbat nach Jerusalem brachten. Da warnte ich sie, an dem Tage Lebensmittel zu verkaufen. (Nehemia 10.32) (Jeremia 17.21) 16 Es wohnten auch Tyrer dort, die brachten Fische und allerlei Ware und verkauften sie am Sabbat den Kindern Juda und in Jerusalem. 17 Da schalt ich die Obersten von Juda und sprach zu ihnen: Was ist das für eine schlimme Gewohnheit, die ihr habt, den Sabbat zu entheiligen? 18 Taten nicht eure Väter also, und brachte unser Gott nicht darum all dies Unglück über uns und über diese Stadt? Und ihr macht des Zornes noch mehr, indem ihr den Sabbat entheiligt? 19 Und sobald es dunkel wurde in den Toren Jerusalems vor dem Sabbat, ließ ich die Tore schließen; und ich befahl, man solle sie nicht öffnen bis nach dem Sabbat; und ich bestellte einige meiner Knappen an die Tore, damit man am Sabbattag keine Last hereinbringe. 20 Nun blieben die Krämer und Verkäufer von allerlei Ware über Nacht draußen vor Jerusalem, ein oder zweimal. 21 Da verwarnte ich sie und sprach: Warum bleibet ihr über Nacht vor der Mauer? Wenn ihr es noch einmal tut, werde ich Hand an euch legen! Von der Zeit an kamen sie am Sabbat nicht mehr. 22 Und ich befahl den Leviten, sich zu reinigen und zu kommen und die Tore zu hüten, damit der Sabbattag geheiligt werde. Mein Gott, gedenke mir dessen auch, und schone meiner nach deiner großen Barmherzigkeit! (Nehemia 13.14) 23 Auch sah ich zu jener Zeit Juden, welche Frauen von Asdod, Ammon und Moab heimgeführt hatten. 24 Darum redeten auch ihre Kinder halb asdoditisch und konnten nicht jüdisch reden, sondern die Sprache dieses oder jenes Volkes. 25 Und ich schalt sie und fluchte ihnen und schlug etliche Männer von ihnen und raufte ihnen das Haar und beschwor sie bei Gott und sprach: Ihr sollt eure Töchter nicht ihren Söhnen geben, noch von ihren Töchtern für eure Söhne oder für euch selbst nehmen! (5. Mose 7.3) 26 Hat sich nicht Salomo, der König von Israel, damit versündigt? Ihm war doch unter vielen Völkern kein König gleich, und er war seinem Gott lieb, und Gott setzte ihn zum König über ganz Israel; gleichwohl verführten ihn die ausländischen Frauen zur Sünde! (1. Könige 11.3) 27 Und nun muß man von euch vernehmen, daß ihr dieses ganz große Übel tut und euch so an unserm Gott versündigt, daß ihr ausländische Frauen nehmet? 28 Und einer von den Söhnen Jojadas, des Sohnes Eljaschibs, des Hohenpriesters, hatte sich mit Sanballat, dem Horoniter, verschwägert; den jagte ich von mir. (Nehemia 2.19) (Nehemia 11.10) 29 Gedenke an die, mein Gott, welche das Priestertum und den Bund des Priestertums und der Leviten befleckt haben! 30 Also reinigte ich sie von allem Fremden und bestellte die Ämter der Priester und Leviten und wies jedem seine Arbeit an 31 und sorgte für die rechtzeitige Lieferung des Holzes und der Erstlinge. Gedenke mir das, mein Gott, zum Besten! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22)3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)