Nehemia - Kapitel 13
Nehemia sorgt für die Absonderung von den Heiden und beseitigt Missstände
1 Zu jener Zeit wurde vor den Ohren des Volkes im Buche Moses gelesen und darin geschrieben gefunden, daß die Ammoniter und Moabiter nimmermehr in die Gemeinde Gottes kommen sollten, (5. Mose 23.4-6) 2 weil sie den Kindern Israel nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen, sondern den Bileam wider sie dingten, damit er sie verfluche; aber unser Gott verwandelte den Fluch in Segen. (4. Mose 22.5-6) 3 Als sie nun das Gesetz hörten, geschah es, daß sie alles fremde Volk von Israel absonderten. 4 Vorher aber hatte Eljaschib, der Priester, der über die Kammern des Hauses Gottes gesetzt war, ein Verwandter Tobijas, 5 diesem eine große Kammer eingeräumt, wohin man zuvor die Speisopfer, den Weihrauch und die Geräte gelegt hatte, dazu die Zehnten vom Korn, Most und Öl, die Gebühr der Leviten, der Sänger und der Torhüter, dazu das Hebopfer der Priester. 6 Während aber solches geschah, war ich nicht zu Jerusalem. Denn im zweiunddreißigsten Jahre Artasastas, des Königs von Babel, war ich zum König gegangen; aber nach einiger Zeit begehrte ich wieder Urlaub vom König. 7 Und als ich nach Jerusalem kam, erfuhr ich das Übel, das Eljaschib dem Tobija zuliebe getan hatte, indem er ihm eine Kammer in den Vorhöfen des Hauses Gottes eingeräumt hatte. 8 Solches mißfiel mir sehr; und ich warf alle Geräte des Hauses Tobijas vor die Kammer hinaus 9 und befahl, die Kammer zu reinigen; dann brachte ich die Geräte des Hauses Gottes, das Speisopfer und den Weihrauch wieder dorthin. 10 Ich erfuhr auch, daß man den Leviten ihre Anteile nicht gegeben hatte, so daß die Leviten und Sänger, die sonst den Dienst verrichteten, geflohen waren, ein jeder zu seinem Acker. 11 Da schalt ich die Vorsteher und sprach: Warum ist das Haus Gottes verlassen worden? Und ich versammelte jene wieder und stellte sie an ihre Posten. 12 Da brachte ganz Juda die Zehnten vom Korn, Most und Öl in die Vorratskammern. (4. Mose 18.21) 13 Und ich bestellte zu Verwaltern über die Vorräte Selemja, den Priester, und Zadok, den Schriftgelehrten, und Pedaja aus den Leviten und ordnete ihnen Hanan bei, den Sohn Sakkurs, des Sohnes Mattanjas; denn sie wurden für treu erachtet, und ihnen lag es ob, ihren Brüdern auszuteilen. 14 Gedenke mir dessen, mein Gott, und tilge nicht aus deinem Gedächtnis die Wohltaten, die ich dem Hause meines Gottes und seinen Hütern erwiesen habe! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.31) 15 Zu jener Zeit sah ich, daß etliche in Juda am Sabbat die Keltern traten und Garben einbrachten und Esel beluden, auch Wein, Trauben, Feigen und allerlei Lasten aufluden und solches am Sabbat nach Jerusalem brachten. Da warnte ich sie, an dem Tage Lebensmittel zu verkaufen. (Nehemia 10.32) (Jeremia 17.21) 16 Es wohnten auch Tyrer dort, die brachten Fische und allerlei Ware und verkauften sie am Sabbat den Kindern Juda und in Jerusalem. 17 Da schalt ich die Obersten von Juda und sprach zu ihnen: Was ist das für eine schlimme Gewohnheit, die ihr habt, den Sabbat zu entheiligen? 18 Taten nicht eure Väter also, und brachte unser Gott nicht darum all dies Unglück über uns und über diese Stadt? Und ihr macht des Zornes noch mehr, indem ihr den Sabbat entheiligt? 19 Und sobald es dunkel wurde in den Toren Jerusalems vor dem Sabbat, ließ ich die Tore schließen; und ich befahl, man solle sie nicht öffnen bis nach dem Sabbat; und ich bestellte einige meiner Knappen an die Tore, damit man am Sabbattag keine Last hereinbringe. 20 Nun blieben die Krämer und Verkäufer von allerlei Ware über Nacht draußen vor Jerusalem, ein oder zweimal. 21 Da verwarnte ich sie und sprach: Warum bleibet ihr über Nacht vor der Mauer? Wenn ihr es noch einmal tut, werde ich Hand an euch legen! Von der Zeit an kamen sie am Sabbat nicht mehr. 22 Und ich befahl den Leviten, sich zu reinigen und zu kommen und die Tore zu hüten, damit der Sabbattag geheiligt werde. Mein Gott, gedenke mir dessen auch, und schone meiner nach deiner großen Barmherzigkeit! (Nehemia 13.14) 23 Auch sah ich zu jener Zeit Juden, welche Frauen von Asdod, Ammon und Moab heimgeführt hatten. 24 Darum redeten auch ihre Kinder halb asdoditisch und konnten nicht jüdisch reden, sondern die Sprache dieses oder jenes Volkes. 25 Und ich schalt sie und fluchte ihnen und schlug etliche Männer von ihnen und raufte ihnen das Haar und beschwor sie bei Gott und sprach: Ihr sollt eure Töchter nicht ihren Söhnen geben, noch von ihren Töchtern für eure Söhne oder für euch selbst nehmen! (5. Mose 7.3) 26 Hat sich nicht Salomo, der König von Israel, damit versündigt? Ihm war doch unter vielen Völkern kein König gleich, und er war seinem Gott lieb, und Gott setzte ihn zum König über ganz Israel; gleichwohl verführten ihn die ausländischen Frauen zur Sünde! (1. Könige 11.3) 27 Und nun muß man von euch vernehmen, daß ihr dieses ganz große Übel tut und euch so an unserm Gott versündigt, daß ihr ausländische Frauen nehmet? 28 Und einer von den Söhnen Jojadas, des Sohnes Eljaschibs, des Hohenpriesters, hatte sich mit Sanballat, dem Horoniter, verschwägert; den jagte ich von mir. (Nehemia 2.19) (Nehemia 11.10) 29 Gedenke an die, mein Gott, welche das Priestertum und den Bund des Priestertums und der Leviten befleckt haben! 30 Also reinigte ich sie von allem Fremden und bestellte die Ämter der Priester und Leviten und wies jedem seine Arbeit an 31 und sorgte für die rechtzeitige Lieferung des Holzes und der Erstlinge. Gedenke mir das, mein Gott, zum Besten! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22)2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)