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Nehemia - Kapitel 12

Die Zählung der Priester und Leviten

1 Folgendes sind die Priester und Leviten, die mit Serubbabel, dem Sohne Sealtiels, und mit Jesua heraufgezogen waren: Seraja, Jeremja, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluch, Hattus, Sechanja, 3 Rehum, Meremot, Iddo, 4 Gintoi, Abija, Mijamin, Maadja, Bilga, (Lukas 1.5) 5 Semaja, Jojarib, 6 Jedaja, Sallu, Amok, Hilkija und Jedaja. 7 Diese waren die Häupter der Priester und ihrer Brüder, zu den Zeiten Jesuas. 8 Die Leviten: Jesua, Binnui, Kadmiel, Serebja, Juda und Mattanja, der samt seinen Brüdern den Dankchören vorstand. (Nehemia 11.17) 9 Bakbukja und Unni, ihre Brüder, standen gemäß ihren Dienstabteilungen jenen gegenüber. 10 Jesua aber zeugte Jojakim, Jojakim zeugte Eljaschip, Eljaschip zeugte Jojada. (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 Jojada zeugte Jonatan, Jonatan zeugte Jaddua. 12 Und zu den Zeiten Jojakims waren folgende Priester Familienhäupter: Von Seraja: Meraja, von Jeremia: Hananja; 13 von Esra: Mesullam, von Amarja: Johanan; 14 von Melichu: Jonatan, von Sebanja: Joseph; 15 von Harim: Adna, von Merajot: Helkai; 16 von Iddo: Secharja, von Ginton: Mesullam; 17 von Abija: Sichri, von Minjamin Moadja: Piltai; 18 von Bilga: Sammua, von Semaja: Jonatan; 19 von Jojarib: Mattnai, von Jedaja: Ussi; 20 von Sallai: Kellai, von Amok: Heber; 21 von Hilkija: Hasabja, von Jedaja: Netaneel. 22 Und zu den Zeiten Eljaschibs, Jojadas, Johanans und Jadduas wurden die Familienhäupter der Leviten und die Priester aufgeschrieben bis zur Regierung des Persers Darius. (Nehemia 12.10-11) 23 Die Kinder Levi, die Familienhäupter, wurden aufgeschrieben in dem Buch der Chronik, bis zur Zeit Johanans, des Sohnes Eljaschibs. 24 Und folgende waren die Obersten unter den Leviten: Hasabja, Serebja und Jesua, der Sohn Kadmiels, und ihre Brüder, die ihnen gegenüber standen , zu loben und zu danken, wie David, der Mann Gottes, befohlen hatte, eine Abteilung mit der andern abwechselnd. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Mattanja, Bakbukja, Obadja, Mesullam, Talmon und Akkub waren Torhüter, die bei den Toren der Vorratskammern Wache hielten. (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren zu den Zeiten Jojakims, des Sohnes Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und zu den Zeiten Nehemias, des Landpflegers, und Esras, des Priesters, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10)

Die Einweihung der Mauern Jerusalems

27 Bei der Einweihung der Mauer Jerusalems aber suchte man die Leviten an allen ihren Orten und brachte sie nach Jerusalem, um die Einweihung mit Freuden zu begehen, mit Lobliedern und Gesängen, mit Zimbeln, Psaltern und Harfen. 28 Und die Sängerchöre versammelten sich aus der ganzen Umgebung von Jerusalem und von den Höfen der Netophatiter; 29 auch von Beth-Gilgal und von den Landgütern zu Geba und Asmavet; denn die Sänger hatten sich Gehöfte gebaut um Jerusalem her. 30 Und die Priester und Leviten reinigten sich; sie reinigten auch das Volk und die Tore und die Mauern. 31 Und ich ließ die Fürsten von Juda auf die Mauer steigen und bestellte zwei große Dankchöre und veranstaltete einen Umzug; der eine Dankchor zog nach rechts über die Mauer gegen das Misttor hin. (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13) 32 Und hinter ihnen her ging Hosaja mit der einen Hälfte der Fürsten von Juda, 33 dazu Asarja, Esra, 34 Mesullam, Juda, Benjamin, 35 Semaja und Jeremia und etliche Priestersöhne mit Trompeten, nämlich Secharja, der Sohn Jonatans, des Sohnes Semajas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs; 36 und seine Brüder Semaja, Asareel, Milalai, Gilalai, Maai, Netaneel, Juda und Hanani, mit den Musikinstrumenten Davids, des Mannes Gottes, und Esra, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und sie zogen nach dem Brunnentor und dann geradeaus auf der Treppe der Stadt Davids, den Aufgang der Mauer hinauf, oberhalb des Hauses Davids, bis zum Wassertor gegen Morgen. (Nehemia 3.26) 38 Der zweite Dankchor zog nach links, und ich folgte ihm mit der andern Hälfte des Volkes oben auf der Mauer oberhalb des Ofenturms, bis an die breite Mauer; (Nehemia 3.11) 39 dann über das Tor Ephraim und über das alte Tor und über das Fischtor und den Turm Hananeel und den Turm Mea, bis zum Schaftor; und sie blieben stehen beim Kerkertor. 40 Dann stellten sich die beiden Dankchöre beim Hause Gottes auf, ebenso ich und die Hälfte der Vorsteher mit mir; 41 und die Priester Eljakim, Maaseja, Minjamin, Michaja, Eljoenai, Sacharja und Hananja mit Trompeten; 42 desgleichen Maaseja, Semaja, Eleasar, Ussi, Johanan, Malchija, Elam und Eser. Und die Sänger ließen sich hören unter der Leitung Jisrachjas. 43 Und an jenem Tage brachte man große Opfer dar und war fröhlich; denn Gott hatte ihnen eine große Freude bereitet, so daß sich auch die Frauen und Kinder freuten. Und man hörte die Freude Jerusalems weithin.

Die Versorgung der Priester und Leviten

44 Zu jener Zeit wurden Männer verordnet über die Vorratskammern, die zur Aufbewahrung der Schätze, der Hebopfer, der Erstlinge und der Zehnten dienten, damit sie darin von den Äckern der Städte die gesetzlichen Abgaben für die Priester und Leviten sammeln sollten; denn Juda hatte Freude an den Priestern und an den Leviten, (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5) 45 die im Dienste standen und die Aufträge ihres Gottes und die Reinigungsvorschriften ausführten. Auch die Sänger und die Torhüter standen nach dem Gebot Davids und seines Sohnes Salomo im Dienst . 46 Denn vor alters, zu den Zeiten Davids und Asaphs, gab es schon einen Sängerchor und Lobgesänge und Danklieder für Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Und ganz Israel gab zu den Zeiten Serubbabels und zu den Zeiten Nehemias den Sängern und Torhütern Geschenke, jeden Tag die bestimmte Gebühr; und sie weihten es den Leviten, die Leviten aber weihten es den Söhnen Aarons. (Nehemia 10.39)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)