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Nehemia - Kapitel 12

Die Zählung der Priester und Leviten

1 Folgendes sind die Priester und Leviten, die mit Serubbabel, dem Sohne Sealtiels, und mit Jesua heraufgezogen waren: Seraja, Jeremja, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluch, Hattus, Sechanja, 3 Rehum, Meremot, Iddo, 4 Gintoi, Abija, Mijamin, Maadja, Bilga, (Lukas 1.5) 5 Semaja, Jojarib, 6 Jedaja, Sallu, Amok, Hilkija und Jedaja. 7 Diese waren die Häupter der Priester und ihrer Brüder, zu den Zeiten Jesuas. 8 Die Leviten: Jesua, Binnui, Kadmiel, Serebja, Juda und Mattanja, der samt seinen Brüdern den Dankchören vorstand. (Nehemia 11.17) 9 Bakbukja und Unni, ihre Brüder, standen gemäß ihren Dienstabteilungen jenen gegenüber. 10 Jesua aber zeugte Jojakim, Jojakim zeugte Eljaschip, Eljaschip zeugte Jojada. (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 Jojada zeugte Jonatan, Jonatan zeugte Jaddua. 12 Und zu den Zeiten Jojakims waren folgende Priester Familienhäupter: Von Seraja: Meraja, von Jeremia: Hananja; 13 von Esra: Mesullam, von Amarja: Johanan; 14 von Melichu: Jonatan, von Sebanja: Joseph; 15 von Harim: Adna, von Merajot: Helkai; 16 von Iddo: Secharja, von Ginton: Mesullam; 17 von Abija: Sichri, von Minjamin Moadja: Piltai; 18 von Bilga: Sammua, von Semaja: Jonatan; 19 von Jojarib: Mattnai, von Jedaja: Ussi; 20 von Sallai: Kellai, von Amok: Heber; 21 von Hilkija: Hasabja, von Jedaja: Netaneel. 22 Und zu den Zeiten Eljaschibs, Jojadas, Johanans und Jadduas wurden die Familienhäupter der Leviten und die Priester aufgeschrieben bis zur Regierung des Persers Darius. (Nehemia 12.10-11) 23 Die Kinder Levi, die Familienhäupter, wurden aufgeschrieben in dem Buch der Chronik, bis zur Zeit Johanans, des Sohnes Eljaschibs. 24 Und folgende waren die Obersten unter den Leviten: Hasabja, Serebja und Jesua, der Sohn Kadmiels, und ihre Brüder, die ihnen gegenüber standen , zu loben und zu danken, wie David, der Mann Gottes, befohlen hatte, eine Abteilung mit der andern abwechselnd. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Mattanja, Bakbukja, Obadja, Mesullam, Talmon und Akkub waren Torhüter, die bei den Toren der Vorratskammern Wache hielten. (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren zu den Zeiten Jojakims, des Sohnes Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und zu den Zeiten Nehemias, des Landpflegers, und Esras, des Priesters, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10)

Die Einweihung der Mauern Jerusalems

27 Bei der Einweihung der Mauer Jerusalems aber suchte man die Leviten an allen ihren Orten und brachte sie nach Jerusalem, um die Einweihung mit Freuden zu begehen, mit Lobliedern und Gesängen, mit Zimbeln, Psaltern und Harfen. 28 Und die Sängerchöre versammelten sich aus der ganzen Umgebung von Jerusalem und von den Höfen der Netophatiter; 29 auch von Beth-Gilgal und von den Landgütern zu Geba und Asmavet; denn die Sänger hatten sich Gehöfte gebaut um Jerusalem her. 30 Und die Priester und Leviten reinigten sich; sie reinigten auch das Volk und die Tore und die Mauern. 31 Und ich ließ die Fürsten von Juda auf die Mauer steigen und bestellte zwei große Dankchöre und veranstaltete einen Umzug; der eine Dankchor zog nach rechts über die Mauer gegen das Misttor hin. (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13) 32 Und hinter ihnen her ging Hosaja mit der einen Hälfte der Fürsten von Juda, 33 dazu Asarja, Esra, 34 Mesullam, Juda, Benjamin, 35 Semaja und Jeremia und etliche Priestersöhne mit Trompeten, nämlich Secharja, der Sohn Jonatans, des Sohnes Semajas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs; 36 und seine Brüder Semaja, Asareel, Milalai, Gilalai, Maai, Netaneel, Juda und Hanani, mit den Musikinstrumenten Davids, des Mannes Gottes, und Esra, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und sie zogen nach dem Brunnentor und dann geradeaus auf der Treppe der Stadt Davids, den Aufgang der Mauer hinauf, oberhalb des Hauses Davids, bis zum Wassertor gegen Morgen. (Nehemia 3.26) 38 Der zweite Dankchor zog nach links, und ich folgte ihm mit der andern Hälfte des Volkes oben auf der Mauer oberhalb des Ofenturms, bis an die breite Mauer; (Nehemia 3.11) 39 dann über das Tor Ephraim und über das alte Tor und über das Fischtor und den Turm Hananeel und den Turm Mea, bis zum Schaftor; und sie blieben stehen beim Kerkertor. 40 Dann stellten sich die beiden Dankchöre beim Hause Gottes auf, ebenso ich und die Hälfte der Vorsteher mit mir; 41 und die Priester Eljakim, Maaseja, Minjamin, Michaja, Eljoenai, Sacharja und Hananja mit Trompeten; 42 desgleichen Maaseja, Semaja, Eleasar, Ussi, Johanan, Malchija, Elam und Eser. Und die Sänger ließen sich hören unter der Leitung Jisrachjas. 43 Und an jenem Tage brachte man große Opfer dar und war fröhlich; denn Gott hatte ihnen eine große Freude bereitet, so daß sich auch die Frauen und Kinder freuten. Und man hörte die Freude Jerusalems weithin.

Die Versorgung der Priester und Leviten

44 Zu jener Zeit wurden Männer verordnet über die Vorratskammern, die zur Aufbewahrung der Schätze, der Hebopfer, der Erstlinge und der Zehnten dienten, damit sie darin von den Äckern der Städte die gesetzlichen Abgaben für die Priester und Leviten sammeln sollten; denn Juda hatte Freude an den Priestern und an den Leviten, (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5) 45 die im Dienste standen und die Aufträge ihres Gottes und die Reinigungsvorschriften ausführten. Auch die Sänger und die Torhüter standen nach dem Gebot Davids und seines Sohnes Salomo im Dienst . 46 Denn vor alters, zu den Zeiten Davids und Asaphs, gab es schon einen Sängerchor und Lobgesänge und Danklieder für Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Und ganz Israel gab zu den Zeiten Serubbabels und zu den Zeiten Nehemias den Sängern und Torhütern Geschenke, jeden Tag die bestimmte Gebühr; und sie weihten es den Leviten, die Leviten aber weihten es den Söhnen Aarons. (Nehemia 10.39)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)