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Nehemia - Kapitel 12

Die Zählung der Priester und Leviten

1 Folgendes sind die Priester und Leviten, die mit Serubbabel, dem Sohne Sealtiels, und mit Jesua heraufgezogen waren: Seraja, Jeremja, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluch, Hattus, Sechanja, 3 Rehum, Meremot, Iddo, 4 Gintoi, Abija, Mijamin, Maadja, Bilga, (Lukas 1.5) 5 Semaja, Jojarib, 6 Jedaja, Sallu, Amok, Hilkija und Jedaja. 7 Diese waren die Häupter der Priester und ihrer Brüder, zu den Zeiten Jesuas. 8 Die Leviten: Jesua, Binnui, Kadmiel, Serebja, Juda und Mattanja, der samt seinen Brüdern den Dankchören vorstand. (Nehemia 11.17) 9 Bakbukja und Unni, ihre Brüder, standen gemäß ihren Dienstabteilungen jenen gegenüber. 10 Jesua aber zeugte Jojakim, Jojakim zeugte Eljaschip, Eljaschip zeugte Jojada. (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 Jojada zeugte Jonatan, Jonatan zeugte Jaddua. 12 Und zu den Zeiten Jojakims waren folgende Priester Familienhäupter: Von Seraja: Meraja, von Jeremia: Hananja; 13 von Esra: Mesullam, von Amarja: Johanan; 14 von Melichu: Jonatan, von Sebanja: Joseph; 15 von Harim: Adna, von Merajot: Helkai; 16 von Iddo: Secharja, von Ginton: Mesullam; 17 von Abija: Sichri, von Minjamin Moadja: Piltai; 18 von Bilga: Sammua, von Semaja: Jonatan; 19 von Jojarib: Mattnai, von Jedaja: Ussi; 20 von Sallai: Kellai, von Amok: Heber; 21 von Hilkija: Hasabja, von Jedaja: Netaneel. 22 Und zu den Zeiten Eljaschibs, Jojadas, Johanans und Jadduas wurden die Familienhäupter der Leviten und die Priester aufgeschrieben bis zur Regierung des Persers Darius. (Nehemia 12.10-11) 23 Die Kinder Levi, die Familienhäupter, wurden aufgeschrieben in dem Buch der Chronik, bis zur Zeit Johanans, des Sohnes Eljaschibs. 24 Und folgende waren die Obersten unter den Leviten: Hasabja, Serebja und Jesua, der Sohn Kadmiels, und ihre Brüder, die ihnen gegenüber standen , zu loben und zu danken, wie David, der Mann Gottes, befohlen hatte, eine Abteilung mit der andern abwechselnd. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Mattanja, Bakbukja, Obadja, Mesullam, Talmon und Akkub waren Torhüter, die bei den Toren der Vorratskammern Wache hielten. (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren zu den Zeiten Jojakims, des Sohnes Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und zu den Zeiten Nehemias, des Landpflegers, und Esras, des Priesters, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10)

Die Einweihung der Mauern Jerusalems

27 Bei der Einweihung der Mauer Jerusalems aber suchte man die Leviten an allen ihren Orten und brachte sie nach Jerusalem, um die Einweihung mit Freuden zu begehen, mit Lobliedern und Gesängen, mit Zimbeln, Psaltern und Harfen. 28 Und die Sängerchöre versammelten sich aus der ganzen Umgebung von Jerusalem und von den Höfen der Netophatiter; 29 auch von Beth-Gilgal und von den Landgütern zu Geba und Asmavet; denn die Sänger hatten sich Gehöfte gebaut um Jerusalem her. 30 Und die Priester und Leviten reinigten sich; sie reinigten auch das Volk und die Tore und die Mauern. 31 Und ich ließ die Fürsten von Juda auf die Mauer steigen und bestellte zwei große Dankchöre und veranstaltete einen Umzug; der eine Dankchor zog nach rechts über die Mauer gegen das Misttor hin. (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13) 32 Und hinter ihnen her ging Hosaja mit der einen Hälfte der Fürsten von Juda, 33 dazu Asarja, Esra, 34 Mesullam, Juda, Benjamin, 35 Semaja und Jeremia und etliche Priestersöhne mit Trompeten, nämlich Secharja, der Sohn Jonatans, des Sohnes Semajas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs; 36 und seine Brüder Semaja, Asareel, Milalai, Gilalai, Maai, Netaneel, Juda und Hanani, mit den Musikinstrumenten Davids, des Mannes Gottes, und Esra, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und sie zogen nach dem Brunnentor und dann geradeaus auf der Treppe der Stadt Davids, den Aufgang der Mauer hinauf, oberhalb des Hauses Davids, bis zum Wassertor gegen Morgen. (Nehemia 3.26) 38 Der zweite Dankchor zog nach links, und ich folgte ihm mit der andern Hälfte des Volkes oben auf der Mauer oberhalb des Ofenturms, bis an die breite Mauer; (Nehemia 3.11) 39 dann über das Tor Ephraim und über das alte Tor und über das Fischtor und den Turm Hananeel und den Turm Mea, bis zum Schaftor; und sie blieben stehen beim Kerkertor. 40 Dann stellten sich die beiden Dankchöre beim Hause Gottes auf, ebenso ich und die Hälfte der Vorsteher mit mir; 41 und die Priester Eljakim, Maaseja, Minjamin, Michaja, Eljoenai, Sacharja und Hananja mit Trompeten; 42 desgleichen Maaseja, Semaja, Eleasar, Ussi, Johanan, Malchija, Elam und Eser. Und die Sänger ließen sich hören unter der Leitung Jisrachjas. 43 Und an jenem Tage brachte man große Opfer dar und war fröhlich; denn Gott hatte ihnen eine große Freude bereitet, so daß sich auch die Frauen und Kinder freuten. Und man hörte die Freude Jerusalems weithin.

Die Versorgung der Priester und Leviten

44 Zu jener Zeit wurden Männer verordnet über die Vorratskammern, die zur Aufbewahrung der Schätze, der Hebopfer, der Erstlinge und der Zehnten dienten, damit sie darin von den Äckern der Städte die gesetzlichen Abgaben für die Priester und Leviten sammeln sollten; denn Juda hatte Freude an den Priestern und an den Leviten, (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5) 45 die im Dienste standen und die Aufträge ihres Gottes und die Reinigungsvorschriften ausführten. Auch die Sänger und die Torhüter standen nach dem Gebot Davids und seines Sohnes Salomo im Dienst . 46 Denn vor alters, zu den Zeiten Davids und Asaphs, gab es schon einen Sängerchor und Lobgesänge und Danklieder für Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Und ganz Israel gab zu den Zeiten Serubbabels und zu den Zeiten Nehemias den Sängern und Torhütern Geschenke, jeden Tag die bestimmte Gebühr; und sie weihten es den Leviten, die Leviten aber weihten es den Söhnen Aarons. (Nehemia 10.39)

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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.