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Nehemia - Kapitel 12

Die Zählung der Priester und Leviten

1 Folgendes sind die Priester und Leviten, die mit Serubbabel, dem Sohne Sealtiels, und mit Jesua heraufgezogen waren: Seraja, Jeremja, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluch, Hattus, Sechanja, 3 Rehum, Meremot, Iddo, 4 Gintoi, Abija, Mijamin, Maadja, Bilga, (Lukas 1.5) 5 Semaja, Jojarib, 6 Jedaja, Sallu, Amok, Hilkija und Jedaja. 7 Diese waren die Häupter der Priester und ihrer Brüder, zu den Zeiten Jesuas. 8 Die Leviten: Jesua, Binnui, Kadmiel, Serebja, Juda und Mattanja, der samt seinen Brüdern den Dankchören vorstand. (Nehemia 11.17) 9 Bakbukja und Unni, ihre Brüder, standen gemäß ihren Dienstabteilungen jenen gegenüber. 10 Jesua aber zeugte Jojakim, Jojakim zeugte Eljaschip, Eljaschip zeugte Jojada. (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 Jojada zeugte Jonatan, Jonatan zeugte Jaddua. 12 Und zu den Zeiten Jojakims waren folgende Priester Familienhäupter: Von Seraja: Meraja, von Jeremia: Hananja; 13 von Esra: Mesullam, von Amarja: Johanan; 14 von Melichu: Jonatan, von Sebanja: Joseph; 15 von Harim: Adna, von Merajot: Helkai; 16 von Iddo: Secharja, von Ginton: Mesullam; 17 von Abija: Sichri, von Minjamin Moadja: Piltai; 18 von Bilga: Sammua, von Semaja: Jonatan; 19 von Jojarib: Mattnai, von Jedaja: Ussi; 20 von Sallai: Kellai, von Amok: Heber; 21 von Hilkija: Hasabja, von Jedaja: Netaneel. 22 Und zu den Zeiten Eljaschibs, Jojadas, Johanans und Jadduas wurden die Familienhäupter der Leviten und die Priester aufgeschrieben bis zur Regierung des Persers Darius. (Nehemia 12.10-11) 23 Die Kinder Levi, die Familienhäupter, wurden aufgeschrieben in dem Buch der Chronik, bis zur Zeit Johanans, des Sohnes Eljaschibs. 24 Und folgende waren die Obersten unter den Leviten: Hasabja, Serebja und Jesua, der Sohn Kadmiels, und ihre Brüder, die ihnen gegenüber standen , zu loben und zu danken, wie David, der Mann Gottes, befohlen hatte, eine Abteilung mit der andern abwechselnd. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Mattanja, Bakbukja, Obadja, Mesullam, Talmon und Akkub waren Torhüter, die bei den Toren der Vorratskammern Wache hielten. (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren zu den Zeiten Jojakims, des Sohnes Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und zu den Zeiten Nehemias, des Landpflegers, und Esras, des Priesters, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10)

Die Einweihung der Mauern Jerusalems

27 Bei der Einweihung der Mauer Jerusalems aber suchte man die Leviten an allen ihren Orten und brachte sie nach Jerusalem, um die Einweihung mit Freuden zu begehen, mit Lobliedern und Gesängen, mit Zimbeln, Psaltern und Harfen. 28 Und die Sängerchöre versammelten sich aus der ganzen Umgebung von Jerusalem und von den Höfen der Netophatiter; 29 auch von Beth-Gilgal und von den Landgütern zu Geba und Asmavet; denn die Sänger hatten sich Gehöfte gebaut um Jerusalem her. 30 Und die Priester und Leviten reinigten sich; sie reinigten auch das Volk und die Tore und die Mauern. 31 Und ich ließ die Fürsten von Juda auf die Mauer steigen und bestellte zwei große Dankchöre und veranstaltete einen Umzug; der eine Dankchor zog nach rechts über die Mauer gegen das Misttor hin. (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13) 32 Und hinter ihnen her ging Hosaja mit der einen Hälfte der Fürsten von Juda, 33 dazu Asarja, Esra, 34 Mesullam, Juda, Benjamin, 35 Semaja und Jeremia und etliche Priestersöhne mit Trompeten, nämlich Secharja, der Sohn Jonatans, des Sohnes Semajas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs; 36 und seine Brüder Semaja, Asareel, Milalai, Gilalai, Maai, Netaneel, Juda und Hanani, mit den Musikinstrumenten Davids, des Mannes Gottes, und Esra, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und sie zogen nach dem Brunnentor und dann geradeaus auf der Treppe der Stadt Davids, den Aufgang der Mauer hinauf, oberhalb des Hauses Davids, bis zum Wassertor gegen Morgen. (Nehemia 3.26) 38 Der zweite Dankchor zog nach links, und ich folgte ihm mit der andern Hälfte des Volkes oben auf der Mauer oberhalb des Ofenturms, bis an die breite Mauer; (Nehemia 3.11) 39 dann über das Tor Ephraim und über das alte Tor und über das Fischtor und den Turm Hananeel und den Turm Mea, bis zum Schaftor; und sie blieben stehen beim Kerkertor. 40 Dann stellten sich die beiden Dankchöre beim Hause Gottes auf, ebenso ich und die Hälfte der Vorsteher mit mir; 41 und die Priester Eljakim, Maaseja, Minjamin, Michaja, Eljoenai, Sacharja und Hananja mit Trompeten; 42 desgleichen Maaseja, Semaja, Eleasar, Ussi, Johanan, Malchija, Elam und Eser. Und die Sänger ließen sich hören unter der Leitung Jisrachjas. 43 Und an jenem Tage brachte man große Opfer dar und war fröhlich; denn Gott hatte ihnen eine große Freude bereitet, so daß sich auch die Frauen und Kinder freuten. Und man hörte die Freude Jerusalems weithin.

Die Versorgung der Priester und Leviten

44 Zu jener Zeit wurden Männer verordnet über die Vorratskammern, die zur Aufbewahrung der Schätze, der Hebopfer, der Erstlinge und der Zehnten dienten, damit sie darin von den Äckern der Städte die gesetzlichen Abgaben für die Priester und Leviten sammeln sollten; denn Juda hatte Freude an den Priestern und an den Leviten, (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5) 45 die im Dienste standen und die Aufträge ihres Gottes und die Reinigungsvorschriften ausführten. Auch die Sänger und die Torhüter standen nach dem Gebot Davids und seines Sohnes Salomo im Dienst . 46 Denn vor alters, zu den Zeiten Davids und Asaphs, gab es schon einen Sängerchor und Lobgesänge und Danklieder für Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Und ganz Israel gab zu den Zeiten Serubbabels und zu den Zeiten Nehemias den Sängern und Torhütern Geschenke, jeden Tag die bestimmte Gebühr; und sie weihten es den Leviten, die Leviten aber weihten es den Söhnen Aarons. (Nehemia 10.39)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)