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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Ansiedler in Jerusalem und Judäa

1 Und die Obersten des Volkes wohnten zu Jerusalem; das übrige Volk aber warf das Los, wonach jeder zehnte Mann in der heiligen Stadt wohnen sollte, die übrigen neun Zehntel aber in den übrigen Städten des Landes. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle Männer, die freiwillig zu Jerusalem wohnen wollten. 3 Folgendes sind die Bezirksvorsteher, die zu Jerusalem und in den Städten Judas wohnten, ein jeder in seiner Besitzung, in ihren Städten, nämlich Israel, die Priester, die Leviten, die Tempeldiener und die Söhne der Knechte Salomos. (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57) 4 Es wohnten aber zu Jerusalem Kinder von Juda und Kinder von Benjamin. Von den Kindern Juda: Ataja, der Sohn Ussias, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Sephatjas, des Sohnes Mahalaleels, von den Kindern des Perez. 5 Und Maaseja, der Sohn Baruchs, des Sohnes Kolchoses, des Sohnes Hassajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Silonis. 6 Die Gesamtzahl der Kinder des Perez, die zu Jerusalem wohnten, war 468, tapfere Männer. 7 Und dies sind die Kinder Benjamin: Sallu, der Sohn Mesullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Itiels, des Sohnes Jesajas; 8 und nach ihm Gabbai, Sallai, zusammen 928. 9 Und Joel, der Sohn Sichris, war ihr Vorgesetzter; und Juda, der Sohn Hassenuas, der zweite über die Stadt. 10 Von den Priestern: Jedaja, der Sohn Jojaribs, und Jachin. 11 Seraja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajots, des Sohnes Achitubs, der war der Fürst im Hause Gottes. 12 Und ihrer Brüder, die den Tempeldienst besorgten, waren 822. Und Adaja, der Sohn Jerohams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malchijas. 13 Und seine Brüder, die Familienhäupter, waren 242. Und Amassai, der Sohn Asareels, des Sohnes Achsais, des Sohnes Mesillemots, des Sohnes Immers; 14 und ihre Brüder, tapfere Männer, zusammen 128. Und ihr Vorgesetzter war Sabdiel, der Sohn Hagedolims. 15 Von den Leviten: Semaja, der Sohn Hassubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Bunnis. 16 Und Sabbetai und Josabad, von den Häuptern der Leviten, waren über die äußern Geschäfte des Hauses Gottes gesetzt . 17 Und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, der Leiter des Lobgesangs, der die Danksagung im Gebet anzuheben hatte; und Bakbukja, der zweite unter seinen Brüdern, und Abda, der Sohn Sammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedutuns. 18 Die Gesamtzahl aller Leviten in der heiligen Stadt betrug 284. 19 Und die Torhüter Akkub, Talmon und ihre Brüder, die bei den Toren hüteten, beliefen sich auf 172. 20 Der Rest von Israel, die Priester und die Leviten, wohnten in allen Städten Judas, ein jeder in seinem Erbteil. 21 Und die Tempeldiener wohnten auf dem Hügel Ophel; und Ziha und Gispa waren über die Tempeldiener verordnet. 22 Der Vorgesetzte über die Leviten zu Jerusalem aber war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michas, von den Söhnen Asaphs, welche den Dienst im Hause Gottes mit Gesang begleiteten. 23 Denn es bestand eine königliche Verordnung über sie, und es war eine bestimmte Gebühr für die Sänger festgesetzt, für jeden Tag. 24 Und Petachja, der Sohn Mesesabeels, aus den Söhnen Serachs, des Sohnes Judas war des Königs Bevollmächtigter in allem, was das Volk betraf. 25 Was aber die Gehöfte auf dem Lande betrifft, so wohnten etliche von den Kindern Juda in Kirjat-Arba und seinen Nebenorten, in Dibon und in seinen Nebenorten, in Jekabzeel und seinen Höfen; (Josua 20.7) (Josua 21.11) 26 in Jesua, in Molada, in Beth-Palet, 27 in Hazar-Schual, in Beerseba und seinen Dörfern; 28 in Ziklag, in Mechona und seinen Dörfern; (Josua 15.31) 29 in En-Rimmon, in Zorea, 30 in Jarmut, in Sanoach, in Adullam und seinen Höfen; in Lachis und seinem Gebiet; in Aseka und seinen Dörfern. Und sie ließen sich nieder von Beer-Seba bis zum Tal Hinnom; 31 die Kinder Benjamin aber von Geba an, sie wohnten in Michmas, Aja, Bethel und seinen Dörfern; (Josua 18.22) 32 zu Anatot, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gittaim, 34 Hadid, Zeboim, 35 Neballat, Lod und Ono, im Tal der Zimmerleute. 36 Und von den Leviten kamen Abteilungen von Juda zu Benjamin.

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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.