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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Ansiedler in Jerusalem und Judäa

1 Und die Obersten des Volkes wohnten zu Jerusalem; das übrige Volk aber warf das Los, wonach jeder zehnte Mann in der heiligen Stadt wohnen sollte, die übrigen neun Zehntel aber in den übrigen Städten des Landes. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle Männer, die freiwillig zu Jerusalem wohnen wollten. 3 Folgendes sind die Bezirksvorsteher, die zu Jerusalem und in den Städten Judas wohnten, ein jeder in seiner Besitzung, in ihren Städten, nämlich Israel, die Priester, die Leviten, die Tempeldiener und die Söhne der Knechte Salomos. (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57) 4 Es wohnten aber zu Jerusalem Kinder von Juda und Kinder von Benjamin. Von den Kindern Juda: Ataja, der Sohn Ussias, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Sephatjas, des Sohnes Mahalaleels, von den Kindern des Perez. 5 Und Maaseja, der Sohn Baruchs, des Sohnes Kolchoses, des Sohnes Hassajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Silonis. 6 Die Gesamtzahl der Kinder des Perez, die zu Jerusalem wohnten, war 468, tapfere Männer. 7 Und dies sind die Kinder Benjamin: Sallu, der Sohn Mesullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Itiels, des Sohnes Jesajas; 8 und nach ihm Gabbai, Sallai, zusammen 928. 9 Und Joel, der Sohn Sichris, war ihr Vorgesetzter; und Juda, der Sohn Hassenuas, der zweite über die Stadt. 10 Von den Priestern: Jedaja, der Sohn Jojaribs, und Jachin. 11 Seraja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajots, des Sohnes Achitubs, der war der Fürst im Hause Gottes. 12 Und ihrer Brüder, die den Tempeldienst besorgten, waren 822. Und Adaja, der Sohn Jerohams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malchijas. 13 Und seine Brüder, die Familienhäupter, waren 242. Und Amassai, der Sohn Asareels, des Sohnes Achsais, des Sohnes Mesillemots, des Sohnes Immers; 14 und ihre Brüder, tapfere Männer, zusammen 128. Und ihr Vorgesetzter war Sabdiel, der Sohn Hagedolims. 15 Von den Leviten: Semaja, der Sohn Hassubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Bunnis. 16 Und Sabbetai und Josabad, von den Häuptern der Leviten, waren über die äußern Geschäfte des Hauses Gottes gesetzt . 17 Und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, der Leiter des Lobgesangs, der die Danksagung im Gebet anzuheben hatte; und Bakbukja, der zweite unter seinen Brüdern, und Abda, der Sohn Sammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedutuns. 18 Die Gesamtzahl aller Leviten in der heiligen Stadt betrug 284. 19 Und die Torhüter Akkub, Talmon und ihre Brüder, die bei den Toren hüteten, beliefen sich auf 172. 20 Der Rest von Israel, die Priester und die Leviten, wohnten in allen Städten Judas, ein jeder in seinem Erbteil. 21 Und die Tempeldiener wohnten auf dem Hügel Ophel; und Ziha und Gispa waren über die Tempeldiener verordnet. 22 Der Vorgesetzte über die Leviten zu Jerusalem aber war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michas, von den Söhnen Asaphs, welche den Dienst im Hause Gottes mit Gesang begleiteten. 23 Denn es bestand eine königliche Verordnung über sie, und es war eine bestimmte Gebühr für die Sänger festgesetzt, für jeden Tag. 24 Und Petachja, der Sohn Mesesabeels, aus den Söhnen Serachs, des Sohnes Judas war des Königs Bevollmächtigter in allem, was das Volk betraf. 25 Was aber die Gehöfte auf dem Lande betrifft, so wohnten etliche von den Kindern Juda in Kirjat-Arba und seinen Nebenorten, in Dibon und in seinen Nebenorten, in Jekabzeel und seinen Höfen; (Josua 20.7) (Josua 21.11) 26 in Jesua, in Molada, in Beth-Palet, 27 in Hazar-Schual, in Beerseba und seinen Dörfern; 28 in Ziklag, in Mechona und seinen Dörfern; (Josua 15.31) 29 in En-Rimmon, in Zorea, 30 in Jarmut, in Sanoach, in Adullam und seinen Höfen; in Lachis und seinem Gebiet; in Aseka und seinen Dörfern. Und sie ließen sich nieder von Beer-Seba bis zum Tal Hinnom; 31 die Kinder Benjamin aber von Geba an, sie wohnten in Michmas, Aja, Bethel und seinen Dörfern; (Josua 18.22) 32 zu Anatot, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gittaim, 34 Hadid, Zeboim, 35 Neballat, Lod und Ono, im Tal der Zimmerleute. 36 Und von den Leviten kamen Abteilungen von Juda zu Benjamin.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)