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Nehemia - Kapitel 10

Die Erneuerung des Bundes

1 Zu der Versiegelung aber waren verordnet: Nehemia, der Landpfleger, 2 der Sohn Hachaljas, und Zedekia, Seraja, 3 Asarja, Jeremia, Paschchur, Amarja, 4 Malchija, Hattus, Sebanja, Malluch, 5 Harim, Meremot, Obadja, Daniel, 6 Ginneton, Baruch, Mesullam, 7 Abija, Mijamin, Maasja, Bilgai und Semaja; 8 dies waren die Priester. 9 Ferner die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui, aus den Kindern Henadads, und Kadmiel. 10 Und ihre Brüder: Sebanja, Hodija, Kelita, 11 Pelaja, Hanan, Micha, 12 Rechob, Hasabja, Sakkur, 13 Serebja, Sebanja, Hodija, Bani, Beninu. 14 Die Häupter des Volkes: Parhos, Pachat-Moab, 15 Elam, Sattu, Bani; (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Bunni, Asgad, Bebai, 17 Adonia, Bigvai, Adin, 18 Ather, Hiskia, Assur, Hodija, 19 Hasum, Bezai, Hariph, 20 Anatot, Nebai, Magpias, 21 Messulam, Hesir, Mesesabeel, 22 Zadok, Jaddua, Pelatja, 23 Hanan, Anaja, Hosea, Hananja, 24 Hassub, Hallohes, Pilha, Sobek, Rehum, 25 Hasabna, Maaseja, 26 Achija, Hanan, 27 Anan, Malluch, Harim und Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich von den Völkern der Länder abgesondert hatten zum Gesetze Gottes, samt ihren Frauen, ihren Söhnen und Töchtern, alle, die es wissen und verstehen konnten, 29 die schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an. Sie kamen, um zu schwören und sich eidlich zu verpflichten, im Gesetze Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote, Rechte und Satzungen des HERRN, unsres Gottes, zu beobachten und zu tun. (Esra 2.70) 30 Und daß wir unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten. 31 Und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbattag Waren und allerlei Speisen zum Verkauf brächten, wir sie ihnen am Sabbat und an heiligen Tagen nicht abnehmen, und daß wir im siebenten Jahre auf die Bestellung der Felder und auf jede Schuldforderung verzichten wollten. 32 Und wir legten uns die Verpflichtung auf, jährlich das Drittel eines Schekels für den Dienst im Hause unsres Gottes zu geben: für die Schaubrote, (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 für das tägliche Speisopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, Neumonden und Festtagen, und für das Geheiligte und für die Sündopfer, um für Israel Sühne zu erwirken, und für den ganzen Dienst im Hause unsres Gottes. 34 Wir warfen auch das Los, wir, die Priester, Leviten und das Volk, wegen der Spenden an Holz, daß wir dieses Jahr für Jahr, zu bestimmten Zeiten, familienweise zum Hause unsres Gottes bringen wollten, damit es auf dem Altar des HERRN, unsres Gottes, verbrannt werde, wie im Gesetze geschrieben steht; 35 auch daß wir jährlich die Erstlinge unsres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen, Jahr für Jahr, zum Hause des HERRN bringen wollten; (3. Mose 6.5) 36 ebenso die Erstgeburt unsrer Söhne und unsres Viehes (wie im Gesetze geschrieben steht) und die Erstlinge unsrer Rinder und unsrer Schafe; daß wir das alles zum Hause Gottes bringen wollten, zu den Priestern, die im Hause unsres Gottes dienen. (2. Mose 23.19) 37 Auch daß wir den Priestern die Erstlinge unsres Mehls und unsrer Hebopfer und die Früchte von allen Bäumen, von Most und Öl in die Kammern am Hause unsres Gottes bringen wollten, ebenso den Leviten den Zehnten unsres Bodens; daß die Leviten den Zehnten erheben sollten in allen Städten, wo wir Ackerbau treiben. (2. Mose 13.2) 38 Und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn sie den Zehnten erheben, und die Leviten sollen den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsres Gottes, in die Kammern des Schatzhauses heraufbringen. (4. Mose 18.21) 39 Denn in die Kammern sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Korn, Most und Öl bringen, weil dort die Geräte des Heiligtums sind und die Priester, welche dienen, und die Torhüter und Sänger. Und so wollen wir das Haus unsres Gottes nicht verlassen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28)

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5. Mose - Kapitel 26

Darbringung der Erstlingsfrüchte und des Zehnten

1 Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, und nimmst es ein und wohnst darin, 2 so sollst du nehmen allerlei erste Früchte des Landes, die aus der Erde kommen, die der HERR, dein Gott dir gibt, und sollst sie in einen Korb legen und hingehen an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, (2. Mose 23.19) (2. Mose 34.26) (3. Mose 2.14) 3 und sollst zu dem Priester kommen, der zu der Zeit da ist, und zu ihm sagen: Ich bekenne heute dem HERRN, deinem Gott, daß ich gekommen bin in das Land, das der HERR unsern Vätern geschworen hat uns zu geben. 4 Und der Priester soll den Korb nehmen von deiner Hand und vor dem Altar des HERRN, deines Gottes, niedersetzen. 5 Da sollst du antworten und sagen vor dem HERRN, deinem Gott: Mein Vater war ein Syrer und nahe dem Umkommen und zog hinab nach Ägypten und war daselbst ein Fremdling mit geringem Volk und ward daselbst ein großes, starkes und zahlreiches Volk. (1. Mose 46.5)
6 Aber die Ägypter behandelten uns übel und zwangen uns und legten einen harten Dienst auf uns. 7 Da schrieen wir zu dem HERRN, dem Gott unsrer Väter; und der HERR erhörte unser Schreien und sah unser Elend, unsre Angst und Not 8 und führte uns aus Ägypten mit mächtiger Hand und ausgerecktem Arm und mit großem Schrecken, durch Zeichen und Wunder 9 und brachte uns an diesen Ort und gab uns dies Land, darin Milch und Honig fließt. 10 Nun bringe ich die ersten Früchte des Landes, die du, HERR, mir gegeben hast. Und sollst sie lassen vor dem HERRN, deinem Gott, und anbeten vor dem HERRN, deinem Gott, 11 und fröhlich sein über allem Gut, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat und deinem Hause, du und der Levit und der Fremdling, der bei dir ist. (5. Mose 16.11) (5. Mose 16.14) 12 Wenn du alle Zehnten deines Einkommens zusammengebracht hast im dritten Jahr, das ist das Zehnten-Jahr, so sollst du dem Leviten, dem Fremdling, dem Waisen und der Witwe geben, daß sie essen in deinem Tor und satt werden. (5. Mose 14.27-29)
13 Und sollst sprechen vor dem HERRN, deinem Gott: Ich habe gebracht, was geheiligt ist, aus meinem Hause und habe es gegeben den Leviten, den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen nach all deinem Gebot, das du mir geboten hast; ich habe deine Gebote nicht übertreten noch vergessen; 14 ich habe nichts davon gegessen in meinem Leide und habe nichts davongetan in Unreinigkeit; ich habe nicht zu den Toten davon gegeben; ich bin der Stimme des HERRN, meines Gottes, gehorsam gewesen und habe getan alles, wie du mir geboten hast. 15 Siehe herab von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel und das Land, das du uns gegeben hast, wie du unsern Vätern geschworen hast, ein Land, darin Milch und Honig fließt.

Die Bundeszusagen

16 Heutigestages gebietet dir der HERR, dein Gott, daß du tust nach allen diesen Geboten und Rechten, daß du sie hältst und darnach tust von ganzem Herzen und von ganzer Seele.
17 Dem HERRN hast du heute zugesagt, daß er dein Gott, sei, daß du wollest in allen seinen Wegen wandeln und halten seine Gesetze, Gebote und Rechte und seiner Stimme gehorchen. 18 Und der HERR hat dir heute zugesagt, daß du sein eigen Volk sein sollst, wie er dir verheißen hat, so du alle seine Gebote hältst 19 und daß er dich zum höchsten machen werde und du gerühmt, gepriesen und geehrt werdest über alle Völker, die er gemacht hat, daß du dem HERRN, deinem Gott, ein heiliges Volk seist, wie er geredet hat. (5. Mose 4.6) (5. Mose 28.1)