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Nehemia - Kapitel 10

Die Erneuerung des Bundes

1 Zu der Versiegelung aber waren verordnet: Nehemia, der Landpfleger, 2 der Sohn Hachaljas, und Zedekia, Seraja, 3 Asarja, Jeremia, Paschchur, Amarja, 4 Malchija, Hattus, Sebanja, Malluch, 5 Harim, Meremot, Obadja, Daniel, 6 Ginneton, Baruch, Mesullam, 7 Abija, Mijamin, Maasja, Bilgai und Semaja; 8 dies waren die Priester. 9 Ferner die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui, aus den Kindern Henadads, und Kadmiel. 10 Und ihre Brüder: Sebanja, Hodija, Kelita, 11 Pelaja, Hanan, Micha, 12 Rechob, Hasabja, Sakkur, 13 Serebja, Sebanja, Hodija, Bani, Beninu. 14 Die Häupter des Volkes: Parhos, Pachat-Moab, 15 Elam, Sattu, Bani; (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Bunni, Asgad, Bebai, 17 Adonia, Bigvai, Adin, 18 Ather, Hiskia, Assur, Hodija, 19 Hasum, Bezai, Hariph, 20 Anatot, Nebai, Magpias, 21 Messulam, Hesir, Mesesabeel, 22 Zadok, Jaddua, Pelatja, 23 Hanan, Anaja, Hosea, Hananja, 24 Hassub, Hallohes, Pilha, Sobek, Rehum, 25 Hasabna, Maaseja, 26 Achija, Hanan, 27 Anan, Malluch, Harim und Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich von den Völkern der Länder abgesondert hatten zum Gesetze Gottes, samt ihren Frauen, ihren Söhnen und Töchtern, alle, die es wissen und verstehen konnten, 29 die schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an. Sie kamen, um zu schwören und sich eidlich zu verpflichten, im Gesetze Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote, Rechte und Satzungen des HERRN, unsres Gottes, zu beobachten und zu tun. (Esra 2.70) 30 Und daß wir unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten. 31 Und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbattag Waren und allerlei Speisen zum Verkauf brächten, wir sie ihnen am Sabbat und an heiligen Tagen nicht abnehmen, und daß wir im siebenten Jahre auf die Bestellung der Felder und auf jede Schuldforderung verzichten wollten. 32 Und wir legten uns die Verpflichtung auf, jährlich das Drittel eines Schekels für den Dienst im Hause unsres Gottes zu geben: für die Schaubrote, (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 für das tägliche Speisopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, Neumonden und Festtagen, und für das Geheiligte und für die Sündopfer, um für Israel Sühne zu erwirken, und für den ganzen Dienst im Hause unsres Gottes. 34 Wir warfen auch das Los, wir, die Priester, Leviten und das Volk, wegen der Spenden an Holz, daß wir dieses Jahr für Jahr, zu bestimmten Zeiten, familienweise zum Hause unsres Gottes bringen wollten, damit es auf dem Altar des HERRN, unsres Gottes, verbrannt werde, wie im Gesetze geschrieben steht; 35 auch daß wir jährlich die Erstlinge unsres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen, Jahr für Jahr, zum Hause des HERRN bringen wollten; (3. Mose 6.5) 36 ebenso die Erstgeburt unsrer Söhne und unsres Viehes (wie im Gesetze geschrieben steht) und die Erstlinge unsrer Rinder und unsrer Schafe; daß wir das alles zum Hause Gottes bringen wollten, zu den Priestern, die im Hause unsres Gottes dienen. (2. Mose 23.19) 37 Auch daß wir den Priestern die Erstlinge unsres Mehls und unsrer Hebopfer und die Früchte von allen Bäumen, von Most und Öl in die Kammern am Hause unsres Gottes bringen wollten, ebenso den Leviten den Zehnten unsres Bodens; daß die Leviten den Zehnten erheben sollten in allen Städten, wo wir Ackerbau treiben. (2. Mose 13.2) 38 Und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn sie den Zehnten erheben, und die Leviten sollen den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsres Gottes, in die Kammern des Schatzhauses heraufbringen. (4. Mose 18.21) 39 Denn in die Kammern sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Korn, Most und Öl bringen, weil dort die Geräte des Heiligtums sind und die Priester, welche dienen, und die Torhüter und Sänger. Und so wollen wir das Haus unsres Gottes nicht verlassen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28)

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4. Mose - Kapitel 9

Vorschriften für die Passafeier

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägyptenland gezogen waren, im ersten Monat, und sprach: 2 Laß die Kinder Israel Passah halten zu seiner Zeit, (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend; zu seiner Zeit sollen sie es halten nach aller seiner Satzung und seinem Recht. 4 Und Mose redete mit den Kindern Israel, daß sie das Passah hielten.
5 Und sie hielten Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend in der Wüste Sinai; alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel. 6 Da waren etliche Männer unrein geworden an einem toten Menschen, daß sie nicht konnten Passah halten des Tages. Die traten vor Mose und Aaron desselben Tages (4. Mose 19.11)
7 und sprachen zu ihm: Wir sind unrein geworden an einem toten Menschen; warum sollen wir geringer sein, daß wir unsere Gabe dem HERRN nicht bringen dürfen zu seiner Zeit unter den Kindern Israel? 8 Mose sprach zu ihnen: Harret, ich will hören, was euch der HERR gebietet. 9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Sage den Kinder Israel und sprich: Wenn jemand unrein an einem Toten oder ferne über Feld ist, unter euch oder unter euren Nachkommen, der soll dennoch dem HERRN Passah halten, 11 aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen, 12 und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten. 13 Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.

Die Wolken- und Feuersäule über der Stiftshütte

15 Und des Tages, da die Wohnung aufgerichtet ward, bedeckte sie eine Wolke auf der Hütte des Zeugnisses; und des Abends bis an den Morgen war über der Wohnung eine Gestalt des Feuers. (2. Mose 40.34-38)
16 Also geschah's immerdar, daß die Wolke sie bedeckte, und des Nachts die Gestalt des Feuers. 17 Und so oft sich die Wolke aufhob von der Hütte, so zogen die Kinder Israel; und an welchem Ort die Wolke blieb, da lagerten sich die Kinder Israel. 18 Nach dem Wort des HERRN zogen die Kinder Israel, und nach seinem Wort lagerten sie sich. Solange die Wolke auf der Wohnung blieb, so lange lagen sie still. 19 Und wenn die Wolke viele Tage verzog auf der Wohnung, so taten die Kinder Israel nach dem Gebot des HERRN und zogen nicht. 20 Und wenn's war, daß die Wolke auf der Wohnung nur etliche Tage blieb, so lagerten sie sich nach dem Wort des HERRN und zogen nach dem Wort des HERRN. 21 Wenn die Wolke da war von Abend bis an den Morgen und sich dann erhob, so zogen sie; oder wenn sie sich des Tages oder des Nachts erhob, so zogen sie auch. 22 Wenn sie aber zwei Tage oder einen Monat oder länger auf der Wohnung blieb, so lagen die Kinder Israel und zogen nicht; und wenn sie sich dann erhob, so zogen sie. 23 Denn nach des HERRN Mund lagen sie, und nach des HERRN Mund zogen sie, daß sie täten, wie der HERR gebot, nach des HERRN Wort durch Mose.