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Nehemia - Kapitel 10

Die Erneuerung des Bundes

1 Zu der Versiegelung aber waren verordnet: Nehemia, der Landpfleger, 2 der Sohn Hachaljas, und Zedekia, Seraja, 3 Asarja, Jeremia, Paschchur, Amarja, 4 Malchija, Hattus, Sebanja, Malluch, 5 Harim, Meremot, Obadja, Daniel, 6 Ginneton, Baruch, Mesullam, 7 Abija, Mijamin, Maasja, Bilgai und Semaja; 8 dies waren die Priester. 9 Ferner die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui, aus den Kindern Henadads, und Kadmiel. 10 Und ihre Brüder: Sebanja, Hodija, Kelita, 11 Pelaja, Hanan, Micha, 12 Rechob, Hasabja, Sakkur, 13 Serebja, Sebanja, Hodija, Bani, Beninu. 14 Die Häupter des Volkes: Parhos, Pachat-Moab, 15 Elam, Sattu, Bani; (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Bunni, Asgad, Bebai, 17 Adonia, Bigvai, Adin, 18 Ather, Hiskia, Assur, Hodija, 19 Hasum, Bezai, Hariph, 20 Anatot, Nebai, Magpias, 21 Messulam, Hesir, Mesesabeel, 22 Zadok, Jaddua, Pelatja, 23 Hanan, Anaja, Hosea, Hananja, 24 Hassub, Hallohes, Pilha, Sobek, Rehum, 25 Hasabna, Maaseja, 26 Achija, Hanan, 27 Anan, Malluch, Harim und Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich von den Völkern der Länder abgesondert hatten zum Gesetze Gottes, samt ihren Frauen, ihren Söhnen und Töchtern, alle, die es wissen und verstehen konnten, 29 die schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an. Sie kamen, um zu schwören und sich eidlich zu verpflichten, im Gesetze Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote, Rechte und Satzungen des HERRN, unsres Gottes, zu beobachten und zu tun. (Esra 2.70) 30 Und daß wir unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten. 31 Und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbattag Waren und allerlei Speisen zum Verkauf brächten, wir sie ihnen am Sabbat und an heiligen Tagen nicht abnehmen, und daß wir im siebenten Jahre auf die Bestellung der Felder und auf jede Schuldforderung verzichten wollten. 32 Und wir legten uns die Verpflichtung auf, jährlich das Drittel eines Schekels für den Dienst im Hause unsres Gottes zu geben: für die Schaubrote, (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 für das tägliche Speisopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, Neumonden und Festtagen, und für das Geheiligte und für die Sündopfer, um für Israel Sühne zu erwirken, und für den ganzen Dienst im Hause unsres Gottes. 34 Wir warfen auch das Los, wir, die Priester, Leviten und das Volk, wegen der Spenden an Holz, daß wir dieses Jahr für Jahr, zu bestimmten Zeiten, familienweise zum Hause unsres Gottes bringen wollten, damit es auf dem Altar des HERRN, unsres Gottes, verbrannt werde, wie im Gesetze geschrieben steht; 35 auch daß wir jährlich die Erstlinge unsres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen, Jahr für Jahr, zum Hause des HERRN bringen wollten; (3. Mose 6.5) 36 ebenso die Erstgeburt unsrer Söhne und unsres Viehes (wie im Gesetze geschrieben steht) und die Erstlinge unsrer Rinder und unsrer Schafe; daß wir das alles zum Hause Gottes bringen wollten, zu den Priestern, die im Hause unsres Gottes dienen. (2. Mose 23.19) 37 Auch daß wir den Priestern die Erstlinge unsres Mehls und unsrer Hebopfer und die Früchte von allen Bäumen, von Most und Öl in die Kammern am Hause unsres Gottes bringen wollten, ebenso den Leviten den Zehnten unsres Bodens; daß die Leviten den Zehnten erheben sollten in allen Städten, wo wir Ackerbau treiben. (2. Mose 13.2) 38 Und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn sie den Zehnten erheben, und die Leviten sollen den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsres Gottes, in die Kammern des Schatzhauses heraufbringen. (4. Mose 18.21) 39 Denn in die Kammern sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Korn, Most und Öl bringen, weil dort die Geräte des Heiligtums sind und die Priester, welche dienen, und die Torhüter und Sänger. Und so wollen wir das Haus unsres Gottes nicht verlassen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28)

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3. Mose - Kapitel 21

Vorschriften für die Priester

1 Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volkes verunreinigen, (Hesekiel 44.20) 2 außer an seinem Blutsfreunde, der ihm am nächsten angehört, als: an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohne, an seiner Tochter, an seinem Bruder 3 und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau und noch bei ihm ist und keines Mannes Weib gewesen ist; an der mag er sich verunreinigen. 4 Sonst soll er sich nicht verunreinigen an irgend einem, der ihm zugehört unter seinem Volk, daß er sich entheilige. 5 Sie sollen auch keine Platte machen auf ihrem Haupt noch ihren Bart abscheren und an ihrem Leib kein Mal stechen. (3. Mose 19.27-28)
6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen ihres Gottes. Denn sie opfern des HERRN Opfer, das Brot ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein. 7 Sie sollen keine Hure nehmen noch eine Geschwächte oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn er ist heilig seinem Gott.
8 Darum sollst du ihn heilig halten, denn er opfert das Brot deines Gottes; er soll dir heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt. 9 Wenn eines Priesters Tochter anfängt zu huren, die soll man mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater geschändet.
10 Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6)
11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder über Vater noch über Mutter verunreinigen. 12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der HERR. 13 Eine Jungfrau soll er zum Weibe nehmen; 14 aber keine Witwe noch Verstoßene noch Geschwächte noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen, 15 auf daß er nicht seinen Samen entheilige unter seinem Volk; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt. 16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
17 Rede mit Aaron und sprich: Wenn an jemand deiner Nachkommen in euren Geschlechtern ein Fehl ist, der soll nicht herzutreten, daß er das Brot seines Gottes opfere. 18 Denn keiner, an dem ein Fehl ist, soll herzutreten; er sei blind, lahm, mit einer seltsamen Nase, mit ungewöhnlichem Glied, 19 oder der an einem Fuß oder einer Hand gebrechlich ist 20 oder höckerig ist oder ein Fell auf dem Auge hat oder schielt oder den Grind oder Flechten hat oder der gebrochen ist. 21 Welcher nun von Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehl an sich hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Opfer des HERRN; denn er hat einen Fehl, darum soll er zu dem Brot seines Gottes nicht nahen, daß er es opfere. 22 Doch soll er das Brot seines Gottes essen, von dem Heiligen und vom Hochheiligen. 23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil der Fehl an ihm ist, daß er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 24 Und Mose redete solches zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel.