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Nehemia - Kapitel 10

Die Erneuerung des Bundes

1 Zu der Versiegelung aber waren verordnet: Nehemia, der Landpfleger, 2 der Sohn Hachaljas, und Zedekia, Seraja, 3 Asarja, Jeremia, Paschchur, Amarja, 4 Malchija, Hattus, Sebanja, Malluch, 5 Harim, Meremot, Obadja, Daniel, 6 Ginneton, Baruch, Mesullam, 7 Abija, Mijamin, Maasja, Bilgai und Semaja; 8 dies waren die Priester. 9 Ferner die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui, aus den Kindern Henadads, und Kadmiel. 10 Und ihre Brüder: Sebanja, Hodija, Kelita, 11 Pelaja, Hanan, Micha, 12 Rechob, Hasabja, Sakkur, 13 Serebja, Sebanja, Hodija, Bani, Beninu. 14 Die Häupter des Volkes: Parhos, Pachat-Moab, 15 Elam, Sattu, Bani; (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Bunni, Asgad, Bebai, 17 Adonia, Bigvai, Adin, 18 Ather, Hiskia, Assur, Hodija, 19 Hasum, Bezai, Hariph, 20 Anatot, Nebai, Magpias, 21 Messulam, Hesir, Mesesabeel, 22 Zadok, Jaddua, Pelatja, 23 Hanan, Anaja, Hosea, Hananja, 24 Hassub, Hallohes, Pilha, Sobek, Rehum, 25 Hasabna, Maaseja, 26 Achija, Hanan, 27 Anan, Malluch, Harim und Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich von den Völkern der Länder abgesondert hatten zum Gesetze Gottes, samt ihren Frauen, ihren Söhnen und Töchtern, alle, die es wissen und verstehen konnten, 29 die schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an. Sie kamen, um zu schwören und sich eidlich zu verpflichten, im Gesetze Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote, Rechte und Satzungen des HERRN, unsres Gottes, zu beobachten und zu tun. (Esra 2.70) 30 Und daß wir unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten. 31 Und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbattag Waren und allerlei Speisen zum Verkauf brächten, wir sie ihnen am Sabbat und an heiligen Tagen nicht abnehmen, und daß wir im siebenten Jahre auf die Bestellung der Felder und auf jede Schuldforderung verzichten wollten. 32 Und wir legten uns die Verpflichtung auf, jährlich das Drittel eines Schekels für den Dienst im Hause unsres Gottes zu geben: für die Schaubrote, (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 für das tägliche Speisopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, Neumonden und Festtagen, und für das Geheiligte und für die Sündopfer, um für Israel Sühne zu erwirken, und für den ganzen Dienst im Hause unsres Gottes. 34 Wir warfen auch das Los, wir, die Priester, Leviten und das Volk, wegen der Spenden an Holz, daß wir dieses Jahr für Jahr, zu bestimmten Zeiten, familienweise zum Hause unsres Gottes bringen wollten, damit es auf dem Altar des HERRN, unsres Gottes, verbrannt werde, wie im Gesetze geschrieben steht; 35 auch daß wir jährlich die Erstlinge unsres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen, Jahr für Jahr, zum Hause des HERRN bringen wollten; (3. Mose 6.5) 36 ebenso die Erstgeburt unsrer Söhne und unsres Viehes (wie im Gesetze geschrieben steht) und die Erstlinge unsrer Rinder und unsrer Schafe; daß wir das alles zum Hause Gottes bringen wollten, zu den Priestern, die im Hause unsres Gottes dienen. (2. Mose 23.19) 37 Auch daß wir den Priestern die Erstlinge unsres Mehls und unsrer Hebopfer und die Früchte von allen Bäumen, von Most und Öl in die Kammern am Hause unsres Gottes bringen wollten, ebenso den Leviten den Zehnten unsres Bodens; daß die Leviten den Zehnten erheben sollten in allen Städten, wo wir Ackerbau treiben. (2. Mose 13.2) 38 Und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn sie den Zehnten erheben, und die Leviten sollen den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsres Gottes, in die Kammern des Schatzhauses heraufbringen. (4. Mose 18.21) 39 Denn in die Kammern sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Korn, Most und Öl bringen, weil dort die Geräte des Heiligtums sind und die Priester, welche dienen, und die Torhüter und Sänger. Und so wollen wir das Haus unsres Gottes nicht verlassen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28)

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3. Mose - Kapitel 1

Das Brandopfer

1 Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der Hütte des Stifts und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Welcher unter euch dem HERRN ein Opfer tun will, der tue es von dem Vieh, von Rindern und Schafen. 3 Will er ein Brandopfer tun von Rindern, so opfere er ein Männlein, das ohne Fehl sei, vor der Tür der Hütte des Stifts, daß es dem HERRN angenehm sei von ihm, (3. Mose 17.4)
4 und lege seine Hand auf des Brandopfers Haupt, so wird es angenehm sein und ihn versöhnen. (2. Mose 29.10) 5 Und er soll das junge Rind schlachten vor dem HERRN; und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut herzubringen und auf den Altar umhersprengen, der vor der Tür der Hütte des Stifts ist. 6 Und man soll dem Brandopfer die Haut abziehen, und es soll in Stücke zerhauen werden; 7 und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen ein Feuer auf dem Altar machen und Holz obendarauf legen 8 und sollen die Stücke, den Kopf und das Fett auf das Holz legen, das auf dem Feuer auf dem Altar liegt. 9 Das Eingeweide aber und die Schenkel soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles anzünden auf dem Altar zum Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HERRN. (1. Mose 8.21) 10 Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer tun, so opfere er ein Männlein, das ohne Fehl sei.
11 Und soll es schlachten zur Seite des Altars gegen Mitternacht vor dem HERRN. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen sein Blut auf den Altar umhersprengen. 12 Und man soll es in Stücke zerhauen, und der Priester soll sie samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz und Feuer, das auf dem Altar ist, legen. 13 Aber das Eingeweide und die Schenkel soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll es alles opfern und anzünden auf dem Altar zum Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HERRN. 14 Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer tun, so tue er's von Turteltauben oder von jungen Tauben.
15 Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneipen, daß es auf dem Altar angezündet werde, und sein Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars. 16 Und seinen Kropf mit seinen Federn soll man neben den Altar gegen Morgen auf den Aschenhaufen werfen; 17 und soll seine Flügel spalten, aber nicht abbrechen. Und also soll's der Priester auf dem Altar anzünden, auf dem Holz, auf dem Feuer zum Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HERRN.