Nehemia - Kapitel 1
Nehemias Trauer um Jerusalem und sein Bußgebet
1 Dies sind die Geschichten Nehemias, des Sohnes Hachaljas: Es geschah im Monat Kislew, im zwanzigsten Jahre, daß ich zu Susan auf dem Schlosse war. 2 Da kam Hanani, einer meiner Brüder, mit etlichen Männern aus Juda, und ich erkundigte mich bei ihm über die Juden, die Entronnenen, die nach der Gefangenschaft übriggeblieben waren, und über Jerusalem. 3 Und sie sprachen zu mir: Die Übriggebliebenen, welche nach der Gefangenschaft übriggeblieben sind, befinden sich dort im Lande in großem Unglück und in Schmach; und die Mauern der Stadt Jerusalem sind zerbrochen und ihre Tore mit Feuer verbrannt. (2. Chronik 36.19) 4 Als ich diese Worte hörte, setzte ich mich hin und weinte und trug Leid etliche Tage lang und fastete und betete vor dem Gott des Himmels und sprach: (Esra 9.3) (Nehemia 9.1) 5 Ach, HERR, du Gott des Himmels, du großer und schrecklicher Gott, der den Bund und die Barmherzigkeit denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote halten! (Nehemia 4.8) (Daniel 9.4) 6 Laß doch deine Ohren aufmerken und deine Augen offen sein, daß du hörest das Gebet deines Knechtes, das ich nun vor dir bete Tag und Nacht für die Kinder Israel, deine Knechte, und womit ich die Sünde der Kinder Israel, die wir an dir begangen haben, bekenne. Ich und meines Vaters Haus haben auch gesündigt. 7 Wir haben gar verwerflich gegen dich gehandelt, daß wir die Gebote, die Satzungen und Rechte nicht befolgt haben, die du deinem Knechte Mose gegeben hast! 8 Gedenke aber doch des Wortes, das du deinem Knechte Mose verheißen hast, indem du sprachst: «Wenn ihr euch versündigt, so will ich euch unter die Völker zerstreuen; 9 wenn ihr aber zu mir umkehret und meine Gebote befolget und sie tut: wenn ihr dann schon verstoßen wäret bis an der Himmel Ende, so würde ich euch doch von dannen sammeln und euch an den Ort bringen, den ich erwählt habe, daß mein Name daselbst wohne.» (5. Mose 30.4) 10 Sie sind ja doch deine Knechte und dein Volk, die du durch deine große Kraft und durch deine mächtige Hand erlöst hast. 11 Ach, HERR, laß doch deine Ohren aufmerken auf das Gebet deines Knechtes und auf das Gebet deiner Knechte, welche begehren, deinen Namen zu fürchten, und laß es doch deinem Knechte heute gelingen und gib ihm Barmherzigkeit vor diesem Mann! Ich war nämlich des Königs Mundschenk.4. Mose - Kapitel 30
Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.