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Nehemia - Kapitel 1

Nehemias Trauer um Jerusalem und sein Bußgebet

1 Dies sind die Geschichten Nehemias, des Sohnes Hachaljas: Es geschah im Monat Kislew, im zwanzigsten Jahre, daß ich zu Susan auf dem Schlosse war. 2 Da kam Hanani, einer meiner Brüder, mit etlichen Männern aus Juda, und ich erkundigte mich bei ihm über die Juden, die Entronnenen, die nach der Gefangenschaft übriggeblieben waren, und über Jerusalem. 3 Und sie sprachen zu mir: Die Übriggebliebenen, welche nach der Gefangenschaft übriggeblieben sind, befinden sich dort im Lande in großem Unglück und in Schmach; und die Mauern der Stadt Jerusalem sind zerbrochen und ihre Tore mit Feuer verbrannt. (2. Chronik 36.19) 4 Als ich diese Worte hörte, setzte ich mich hin und weinte und trug Leid etliche Tage lang und fastete und betete vor dem Gott des Himmels und sprach: (Esra 9.3) (Nehemia 9.1) 5 Ach, HERR, du Gott des Himmels, du großer und schrecklicher Gott, der den Bund und die Barmherzigkeit denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote halten! (Nehemia 4.8) (Daniel 9.4) 6 Laß doch deine Ohren aufmerken und deine Augen offen sein, daß du hörest das Gebet deines Knechtes, das ich nun vor dir bete Tag und Nacht für die Kinder Israel, deine Knechte, und womit ich die Sünde der Kinder Israel, die wir an dir begangen haben, bekenne. Ich und meines Vaters Haus haben auch gesündigt. 7 Wir haben gar verwerflich gegen dich gehandelt, daß wir die Gebote, die Satzungen und Rechte nicht befolgt haben, die du deinem Knechte Mose gegeben hast! 8 Gedenke aber doch des Wortes, das du deinem Knechte Mose verheißen hast, indem du sprachst: «Wenn ihr euch versündigt, so will ich euch unter die Völker zerstreuen; 9 wenn ihr aber zu mir umkehret und meine Gebote befolget und sie tut: wenn ihr dann schon verstoßen wäret bis an der Himmel Ende, so würde ich euch doch von dannen sammeln und euch an den Ort bringen, den ich erwählt habe, daß mein Name daselbst wohne.» (5. Mose 30.4) 10 Sie sind ja doch deine Knechte und dein Volk, die du durch deine große Kraft und durch deine mächtige Hand erlöst hast. 11 Ach, HERR, laß doch deine Ohren aufmerken auf das Gebet deines Knechtes und auf das Gebet deiner Knechte, welche begehren, deinen Namen zu fürchten, und laß es doch deinem Knechte heute gelingen und gib ihm Barmherzigkeit vor diesem Mann! Ich war nämlich des Königs Mundschenk.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)