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Josua - Kapitel 9

Die List der Gibeoniter

1 Als nun solches alle Könige hörten, die diesseits des Jordan, auf den Gebirgen und in den Tälern und an allen Gestaden des großen Meeres wohnten, dem Libanon gegenüber, die Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, 2 versammelten sie sich einmütig, um wider Josua und wider Israel zu streiten. 3 Als aber die Einwohner zu Gibeon hörten, was Josua mit Jericho und Ai getan hatte, brauchten sie eine List, (Josua 6.20-21) (Josua 8.26) (Josua 8.28) 4 gingen hin und versahen sich mit Wegzehrung und nahmen alte Säcke auf ihre Esel und alte, zerrissene und geflickte Weinschläuche, 5 auch alte und geflickte Schuhe an ihre Füße und zogen alte Kleider an, und alles Brot ihres Speisevorrats war hart und schimmlig. 6 Und sie gingen zu Josua ins Lager gen Gilgal und sprachen zu ihm und zu den Männern Israels: Wir sind aus fernem Lande gekommen; so macht nun einen Bund mit uns! 7 Da sprachen die Männer Israels zu den Hevitern: Vielleicht wohnst du in meiner Nähe; wie könnte ich da einen Bund mit dir machen? (2. Mose 23.32) (Josua 11.19) 8 Sie aber sprachen zu Josua: Wir sind deine Knechte! Josua sprach zu ihnen: Wer seid ihr, und woher kommt ihr? 9 Sie sprachen zu ihm: Deine Knechte sind aus sehr fernem Lande gekommen um des Namens des HERRN, deines Gottes, willen; denn wir haben seine Kunde vernommen und alles, was er in Ägypten getan, 10 auch alles, was er den beiden Königen der Amoriter jenseits des Jordan getan, Sihon, dem König zu Hesbon, und Og, dem Könige zu Basan, der zu Astarot wohnte. (4. Mose 21.21) 11 Darum sprachen unsere Ältesten und alle Einwohner unseres Landes zu uns also: Nehmet Speise mit euch auf die Reise und gehet hin, ihnen entgegen, und sprechet zu ihnen: Wir sind eure Knechte, so macht nun einen Bund mit uns! 12 Dieses unser Brot, das wir zu unserm Speisevorrat aus unsern Häusern nahmen, war noch warm, als wir auszogen, um zu euch zu gehen; nun aber, siehe, ist es hart und schimmlig. 13 Und diese Weinschläuche waren neu, als wir sie füllten, und siehe, sie sind zerrissen. Und diese unsre Kleider und unsre Schuhe sind alt geworden von der sehr langen Reise. 14 Da nahmen die Männer Israels von ihrer Speise, fragten aber den Mund des HERRN nicht. (4. Mose 27.21) 15 Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, daß sie am Leben bleiben sollten; und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen. (Josua 9.7) 16 Aber nach drei Tagen, nachdem sie mit ihnen einen Bund gemacht hatten, hörten sie, daß jene aus ihrer Nähe wären und unter ihnen wohnten. 17 Denn als die Kinder Israels fortzogen, kamen sie am dritten Tag zu ihren Städten; die hießen Gibeon, Kaphira, Beerot und Kirjat-Jearim. 18 Und die Kinder Israel schlugen sie nicht, weil die Obersten der Gemeinde ihnen geschworen hatten bei dem HERRN, dem Gott Israels. Und die ganze Gemeinde murrte wider die Obersten. 19 Da sprachen alle Obersten zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen geschworen bei dem HERRN, dem Gott Israels, darum können wir sie nicht angreifen. 20 Aber das wollen wir ihnen tun: wir wollen sie leben lassen, damit nicht ein Zorn über uns komme um des Eides willen, den wir ihnen geschworen haben. (2. Samuel 21.1-2) 21 Und die Obersten sprachen zu ihnen: Lasset sie leben, damit sie Holzhauer und Wasserschöpfer der ganzen Gemeinde werden, wie ihnen die Obersten gesagt hatten! 22 Da rief ihnen Josua und redete mit ihnen und sprach: Warum habt ihr uns betrogen und gesagt: «Wir sind sehr weit von euch weg», während ihr doch unter uns wohnt? 23 Darum sollt ihr verflucht sein und nicht aufhören, Knechte und Holzhauer und Wasserschöpfer zu sein für das Haus meines Gottes! 24 Sie antworteten Josua und sprachen: Es ist deinen Knechten als gewiß angezeigt worden, daß der HERR, dein Gott, Mose, seinem Knechte, geboten hat, euch das ganze Land zu geben und alle Einwohner des Landes vor euch her zu vertilgen; da fürchteten wir uns unseres Lebens halber sehr vor euch und haben darum solches getan. 25 Nun aber siehe, wir sind in deiner Hand; was dich gut und recht dünkt, uns zu tun, das tue! 26 Und er tat ihnen also und errettete sie von der Hand der Kinder Israel, daß sie dieselben nicht töteten. 27 Also machte sie Josua an jenem Tage zu Holzhauern und Wasserschöpfern der Gemeinde und für den Altar des HERRN, an dem Ort, den er erwählen würde; bis auf diesen Tag. (5. Mose 29.10)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)