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Josua - Kapitel 9

Die List der Gibeoniter

1 Als nun solches alle Könige hörten, die diesseits des Jordan, auf den Gebirgen und in den Tälern und an allen Gestaden des großen Meeres wohnten, dem Libanon gegenüber, die Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, 2 versammelten sie sich einmütig, um wider Josua und wider Israel zu streiten. 3 Als aber die Einwohner zu Gibeon hörten, was Josua mit Jericho und Ai getan hatte, brauchten sie eine List, (Josua 6.20-21) (Josua 8.26) (Josua 8.28) 4 gingen hin und versahen sich mit Wegzehrung und nahmen alte Säcke auf ihre Esel und alte, zerrissene und geflickte Weinschläuche, 5 auch alte und geflickte Schuhe an ihre Füße und zogen alte Kleider an, und alles Brot ihres Speisevorrats war hart und schimmlig. 6 Und sie gingen zu Josua ins Lager gen Gilgal und sprachen zu ihm und zu den Männern Israels: Wir sind aus fernem Lande gekommen; so macht nun einen Bund mit uns! 7 Da sprachen die Männer Israels zu den Hevitern: Vielleicht wohnst du in meiner Nähe; wie könnte ich da einen Bund mit dir machen? (2. Mose 23.32) (Josua 11.19) 8 Sie aber sprachen zu Josua: Wir sind deine Knechte! Josua sprach zu ihnen: Wer seid ihr, und woher kommt ihr? 9 Sie sprachen zu ihm: Deine Knechte sind aus sehr fernem Lande gekommen um des Namens des HERRN, deines Gottes, willen; denn wir haben seine Kunde vernommen und alles, was er in Ägypten getan, 10 auch alles, was er den beiden Königen der Amoriter jenseits des Jordan getan, Sihon, dem König zu Hesbon, und Og, dem Könige zu Basan, der zu Astarot wohnte. (4. Mose 21.21) 11 Darum sprachen unsere Ältesten und alle Einwohner unseres Landes zu uns also: Nehmet Speise mit euch auf die Reise und gehet hin, ihnen entgegen, und sprechet zu ihnen: Wir sind eure Knechte, so macht nun einen Bund mit uns! 12 Dieses unser Brot, das wir zu unserm Speisevorrat aus unsern Häusern nahmen, war noch warm, als wir auszogen, um zu euch zu gehen; nun aber, siehe, ist es hart und schimmlig. 13 Und diese Weinschläuche waren neu, als wir sie füllten, und siehe, sie sind zerrissen. Und diese unsre Kleider und unsre Schuhe sind alt geworden von der sehr langen Reise. 14 Da nahmen die Männer Israels von ihrer Speise, fragten aber den Mund des HERRN nicht. (4. Mose 27.21) 15 Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, daß sie am Leben bleiben sollten; und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen. (Josua 9.7) 16 Aber nach drei Tagen, nachdem sie mit ihnen einen Bund gemacht hatten, hörten sie, daß jene aus ihrer Nähe wären und unter ihnen wohnten. 17 Denn als die Kinder Israels fortzogen, kamen sie am dritten Tag zu ihren Städten; die hießen Gibeon, Kaphira, Beerot und Kirjat-Jearim. 18 Und die Kinder Israel schlugen sie nicht, weil die Obersten der Gemeinde ihnen geschworen hatten bei dem HERRN, dem Gott Israels. Und die ganze Gemeinde murrte wider die Obersten. 19 Da sprachen alle Obersten zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen geschworen bei dem HERRN, dem Gott Israels, darum können wir sie nicht angreifen. 20 Aber das wollen wir ihnen tun: wir wollen sie leben lassen, damit nicht ein Zorn über uns komme um des Eides willen, den wir ihnen geschworen haben. (2. Samuel 21.1-2) 21 Und die Obersten sprachen zu ihnen: Lasset sie leben, damit sie Holzhauer und Wasserschöpfer der ganzen Gemeinde werden, wie ihnen die Obersten gesagt hatten! 22 Da rief ihnen Josua und redete mit ihnen und sprach: Warum habt ihr uns betrogen und gesagt: «Wir sind sehr weit von euch weg», während ihr doch unter uns wohnt? 23 Darum sollt ihr verflucht sein und nicht aufhören, Knechte und Holzhauer und Wasserschöpfer zu sein für das Haus meines Gottes! 24 Sie antworteten Josua und sprachen: Es ist deinen Knechten als gewiß angezeigt worden, daß der HERR, dein Gott, Mose, seinem Knechte, geboten hat, euch das ganze Land zu geben und alle Einwohner des Landes vor euch her zu vertilgen; da fürchteten wir uns unseres Lebens halber sehr vor euch und haben darum solches getan. 25 Nun aber siehe, wir sind in deiner Hand; was dich gut und recht dünkt, uns zu tun, das tue! 26 Und er tat ihnen also und errettete sie von der Hand der Kinder Israel, daß sie dieselben nicht töteten. 27 Also machte sie Josua an jenem Tage zu Holzhauern und Wasserschöpfern der Gemeinde und für den Altar des HERRN, an dem Ort, den er erwählen würde; bis auf diesen Tag. (5. Mose 29.10)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.