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Josua - Kapitel 9

Die List der Gibeoniter

1 Als nun solches alle Könige hörten, die diesseits des Jordan, auf den Gebirgen und in den Tälern und an allen Gestaden des großen Meeres wohnten, dem Libanon gegenüber, die Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, 2 versammelten sie sich einmütig, um wider Josua und wider Israel zu streiten. 3 Als aber die Einwohner zu Gibeon hörten, was Josua mit Jericho und Ai getan hatte, brauchten sie eine List, (Josua 6.20-21) (Josua 8.26) (Josua 8.28) 4 gingen hin und versahen sich mit Wegzehrung und nahmen alte Säcke auf ihre Esel und alte, zerrissene und geflickte Weinschläuche, 5 auch alte und geflickte Schuhe an ihre Füße und zogen alte Kleider an, und alles Brot ihres Speisevorrats war hart und schimmlig. 6 Und sie gingen zu Josua ins Lager gen Gilgal und sprachen zu ihm und zu den Männern Israels: Wir sind aus fernem Lande gekommen; so macht nun einen Bund mit uns! 7 Da sprachen die Männer Israels zu den Hevitern: Vielleicht wohnst du in meiner Nähe; wie könnte ich da einen Bund mit dir machen? (2. Mose 23.32) (Josua 11.19) 8 Sie aber sprachen zu Josua: Wir sind deine Knechte! Josua sprach zu ihnen: Wer seid ihr, und woher kommt ihr? 9 Sie sprachen zu ihm: Deine Knechte sind aus sehr fernem Lande gekommen um des Namens des HERRN, deines Gottes, willen; denn wir haben seine Kunde vernommen und alles, was er in Ägypten getan, 10 auch alles, was er den beiden Königen der Amoriter jenseits des Jordan getan, Sihon, dem König zu Hesbon, und Og, dem Könige zu Basan, der zu Astarot wohnte. (4. Mose 21.21) 11 Darum sprachen unsere Ältesten und alle Einwohner unseres Landes zu uns also: Nehmet Speise mit euch auf die Reise und gehet hin, ihnen entgegen, und sprechet zu ihnen: Wir sind eure Knechte, so macht nun einen Bund mit uns! 12 Dieses unser Brot, das wir zu unserm Speisevorrat aus unsern Häusern nahmen, war noch warm, als wir auszogen, um zu euch zu gehen; nun aber, siehe, ist es hart und schimmlig. 13 Und diese Weinschläuche waren neu, als wir sie füllten, und siehe, sie sind zerrissen. Und diese unsre Kleider und unsre Schuhe sind alt geworden von der sehr langen Reise. 14 Da nahmen die Männer Israels von ihrer Speise, fragten aber den Mund des HERRN nicht. (4. Mose 27.21) 15 Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, daß sie am Leben bleiben sollten; und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen. (Josua 9.7) 16 Aber nach drei Tagen, nachdem sie mit ihnen einen Bund gemacht hatten, hörten sie, daß jene aus ihrer Nähe wären und unter ihnen wohnten. 17 Denn als die Kinder Israels fortzogen, kamen sie am dritten Tag zu ihren Städten; die hießen Gibeon, Kaphira, Beerot und Kirjat-Jearim. 18 Und die Kinder Israel schlugen sie nicht, weil die Obersten der Gemeinde ihnen geschworen hatten bei dem HERRN, dem Gott Israels. Und die ganze Gemeinde murrte wider die Obersten. 19 Da sprachen alle Obersten zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen geschworen bei dem HERRN, dem Gott Israels, darum können wir sie nicht angreifen. 20 Aber das wollen wir ihnen tun: wir wollen sie leben lassen, damit nicht ein Zorn über uns komme um des Eides willen, den wir ihnen geschworen haben. (2. Samuel 21.1-2) 21 Und die Obersten sprachen zu ihnen: Lasset sie leben, damit sie Holzhauer und Wasserschöpfer der ganzen Gemeinde werden, wie ihnen die Obersten gesagt hatten! 22 Da rief ihnen Josua und redete mit ihnen und sprach: Warum habt ihr uns betrogen und gesagt: «Wir sind sehr weit von euch weg», während ihr doch unter uns wohnt? 23 Darum sollt ihr verflucht sein und nicht aufhören, Knechte und Holzhauer und Wasserschöpfer zu sein für das Haus meines Gottes! 24 Sie antworteten Josua und sprachen: Es ist deinen Knechten als gewiß angezeigt worden, daß der HERR, dein Gott, Mose, seinem Knechte, geboten hat, euch das ganze Land zu geben und alle Einwohner des Landes vor euch her zu vertilgen; da fürchteten wir uns unseres Lebens halber sehr vor euch und haben darum solches getan. 25 Nun aber siehe, wir sind in deiner Hand; was dich gut und recht dünkt, uns zu tun, das tue! 26 Und er tat ihnen also und errettete sie von der Hand der Kinder Israel, daß sie dieselben nicht töteten. 27 Also machte sie Josua an jenem Tage zu Holzhauern und Wasserschöpfern der Gemeinde und für den Altar des HERRN, an dem Ort, den er erwählen würde; bis auf diesen Tag. (5. Mose 29.10)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)