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Josua - Kapitel 8

Die Einnahme von Ai

1 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht und sei unverzagt. Nimm alles Kriegsvolk mit dir und mache dich auf und ziehe hinauf gen Ai! Siehe, ich habe den König zu Ai samt seinem Volk und seiner Stadt und seinem Land in deine Hand gegeben. 2 Und du sollst mit Ai und ihrem König tun, wie du mit Jericho getan hast, außer daß ihr die Beute und ihr Vieh unter euch teilen sollt; aber lege dir einen Hinterhalt hinter der Stadt. (Josua 6.21) 3 Da machte sich Josua auf und alles Kriegsvolk, um nach Ai hinaufzuziehen; und Josua erwählte dreißigtausend streitbare Männer; und er sandte sie aus bei Nacht 4 und gebot ihnen und sprach: Sehet zu, ihr sollt den Hinterhalt bilden hinter der Stadt; entfernt euch aber nicht gar zu weit von der Stadt, und seid alle bereit. 5 Ich aber und alles Volk, das mit mir ist, wollen uns zu der Stadt begeben. Und wenn sie, wie zuvor, herausziehen uns entgegen, so wollen wir vor ihnen fliehen, 6 daß sie herauskommen hinter uns her, bis wir sie von der Stadt abgeschnitten haben. Dann werden sie sagen: «Sie fliehen vor uns wie zuvor!» (Josua 7.5) 7 Und wenn wir vor ihnen fliehen, so sollt ihr euch aus dem Hinterhalt aufmachen und die Stadt einnehmen; denn der HERR, euer Gott, wird sie in eure Hand geben. 8 Wenn ihr aber die Stadt eingenommen habt, so steckt sie in Brand; tut nach dem Worte des HERRN! Sehet, ich habe es euch geboten. 9 Also sandte Josua hin, und sie gingen hin in den Hinterhalt und hielten zwischen Bethel und Ai, westlich der Stadt Ai. Josua aber blieb dieselbe Nacht unter dem Volke. 10 Und er machte sich am Morgen früh auf und musterte das Volk und zog mit den Ältesten Israels vor dem Volke her hinauf gen Ai. 11 Auch alles Kriegsvolk, das bei ihm war, zog hinauf, und sie machten sich herzu und stellten sich auf gegen die Stadt und lagerten sich nördlich von Ai, so daß nur ein Tal zwischen ihnen und Ai war. 12 Er hatte aber bei fünftausend Mann genommen und in den Hinterhalt gestellt, zwischen Bethel und Ai, gegen den Westen der Stadt. 13 Und sie stellten das Volk des ganzen Lagers so auf, daß es nördlich von der Stadt war, der Hinterhalt aber westlich von der Stadt; und Josua ging in jener Nacht mitten in das Tal. 14 Als aber der König zu Ai solches sah, eilten die Männer der Stadt und machten sich früh auf und zogen heraus, wider Israel zu streiten, der König und sein ganzes Volk, an den bestimmten Ort vor der Ebene; denn er wußte nicht, daß ein Hinterhalt gelegt war hinter der Stadt. 15 Josua aber und ganz Israel ließen sich vor ihnen schlagen und flohen auf dem Wege zur Wüste. 16 Da wurde das ganze Volk, das in der Stadt war, zusammengerufen, daß es ihnen nachjage, und sie jagten Josua nach und wurden von der Stadt abgeschnitten. 17 Und es blieb nicht ein einziger Mann übrig in Ai und Bethel, der nicht ausgezogen wäre, Israel nachzujagen; und sie ließen die Stadt offen stehen und jagten Israel nach. 18 Da sprach der HERR zu Josua: Strecke die Lanze, die du in der Hand hast, aus gegen Ai; denn ich will sie in deine Hand geben! Und Josua streckte die Lanze, die in seiner Hand war, aus gegen die Stadt. 19 Und der Hinterhalt brach eilends auf von seinem Ort, und sie liefen, als er seine Hand ausstreckte, und kamen in die Stadt und nahmen sie ein und steckten sie eilends in Brand. 20 Als sich nun die Männer von Ai umwandten und zurückschauten, siehe, da ging der Rauch der Stadt gen Himmel auf; sie aber hatten nicht Raum zu fliehen, weder dahin noch dorthin. Und das Volk, das zur Wüste floh, kehrte sich um gegen seine Verfolger. 21 Denn als Josua und ganz Israel sah, daß der Hinterhalt die Stadt eingenommen hatte und daß der Rauch der Stadt aufstieg, kehrten sie wieder um und schlugen die Männer von Ai. 22 Und jene zogen heraus aus der Stadt, ihnen entgegen, also daß sie zwischen die Israeliten kamen, die sie von beiden Seiten angriffen ; und so wurden sie geschlagen, bis niemand unter ihnen übrigblieb noch entrann. 23 Und man fing den König zu Ai lebendig und brachte ihn zu Josua. 24 Und als Israel alle Einwohner zu Ai, auf dem Felde und in der Wüste, dahin sie ihnen nachgejagt, niedergemacht hatte und alle durch die Schärfe des Schwertes gefallen waren, bis sie aufgerieben worden, kehrte sich ganz Israel gegen Ai und schlug sie mit der Schärfe des Schwertes. 25 Und die Zahl all derer, die an jenem Tage fielen, Männer und Weiber, betrug zwölftausend, alle Einwohner von Ai. 26 Josua aber zog seine Hand, womit er die Lanze ausstreckte, nicht zurück, bis alle Einwohner von Ai ausgerottet waren. (2. Mose 17.11-13) 27 Doch das Vieh und die Beute dieser Stadt teilte Israel unter sich, nach dem Worte des HERRN, das er Josua geboten hatte. 28 Und Josua äscherte Ai ein und machte einen ewigen Schutthügel daraus, eine Ruine, die noch heute dort ist. 29 Und er ließ den König zu Ai an einen Baum hängen bis an den Abend. Als aber die Sonne untergegangen war, gebot Josua, daß man seinen Leichnam vom Baume herabnehme; da warfen sie ihn unter das Tor der Stadt und errichteten über ihm einen großen Steinhaufen, der noch daselbst ist bis auf diesen Tag. (5. Mose 21.23) (Josua 10.27)

Der Altar auf dem Berg Ebal. Die Verlesung des Gesetzes

30 Da baute Josua dem HERRN, dem Gott Israels, einen Altar auf dem Berg Ebal, (5. Mose 27.2) 31 wie Mose, der Knecht des HERRN, den Kindern Israel geboten hatte, wie geschrieben steht im Gesetzbuche Moses, einen Altar von unbehauenen Steinen, darüber man mit keinem Eisen gefahren war; und sie brachten dem HERRN darauf Brandopfer dar und opferten Dankopfer. 32 Und er schrieb daselbst auf die Steine eine Abschrift des Gesetzes Moses, welches er den Kindern Israel vorgeschrieben hatte. 33 Und ganz Israel samt seinen Ältesten und Amtleuten und Richtern stand zu beiden Seiten der Lade, den Priestern und den Leviten gegenüber, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, die Fremdlinge sowohl als die Einheimischen; die eine Hälfte neben dem Berge Garizim und die andere Hälfte neben dem Berge Ebal, wie Mose, der Knecht des HERRN, zuvor geboten hatte, das Volk Israel zu segnen. (5. Mose 11.29) (5. Mose 27.12-13) 34 Darnach las er alle Worte des Gesetzes, den Segen und den Fluch, alles, wie es im Gesetzbuch geschrieben steht. 35 Es war kein Wort, das Mose geboten hatte, welches Josua nicht gelesen hätte vor der ganzen Gemeinde Israel, auch vor den Weibern und Kindern und den Fremdlingen, die unter ihnen wandelten.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.