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Josua - Kapitel 8

Die Einnahme von Ai

1 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht und sei unverzagt. Nimm alles Kriegsvolk mit dir und mache dich auf und ziehe hinauf gen Ai! Siehe, ich habe den König zu Ai samt seinem Volk und seiner Stadt und seinem Land in deine Hand gegeben. 2 Und du sollst mit Ai und ihrem König tun, wie du mit Jericho getan hast, außer daß ihr die Beute und ihr Vieh unter euch teilen sollt; aber lege dir einen Hinterhalt hinter der Stadt. (Josua 6.21) 3 Da machte sich Josua auf und alles Kriegsvolk, um nach Ai hinaufzuziehen; und Josua erwählte dreißigtausend streitbare Männer; und er sandte sie aus bei Nacht 4 und gebot ihnen und sprach: Sehet zu, ihr sollt den Hinterhalt bilden hinter der Stadt; entfernt euch aber nicht gar zu weit von der Stadt, und seid alle bereit. 5 Ich aber und alles Volk, das mit mir ist, wollen uns zu der Stadt begeben. Und wenn sie, wie zuvor, herausziehen uns entgegen, so wollen wir vor ihnen fliehen, 6 daß sie herauskommen hinter uns her, bis wir sie von der Stadt abgeschnitten haben. Dann werden sie sagen: «Sie fliehen vor uns wie zuvor!» (Josua 7.5) 7 Und wenn wir vor ihnen fliehen, so sollt ihr euch aus dem Hinterhalt aufmachen und die Stadt einnehmen; denn der HERR, euer Gott, wird sie in eure Hand geben. 8 Wenn ihr aber die Stadt eingenommen habt, so steckt sie in Brand; tut nach dem Worte des HERRN! Sehet, ich habe es euch geboten. 9 Also sandte Josua hin, und sie gingen hin in den Hinterhalt und hielten zwischen Bethel und Ai, westlich der Stadt Ai. Josua aber blieb dieselbe Nacht unter dem Volke. 10 Und er machte sich am Morgen früh auf und musterte das Volk und zog mit den Ältesten Israels vor dem Volke her hinauf gen Ai. 11 Auch alles Kriegsvolk, das bei ihm war, zog hinauf, und sie machten sich herzu und stellten sich auf gegen die Stadt und lagerten sich nördlich von Ai, so daß nur ein Tal zwischen ihnen und Ai war. 12 Er hatte aber bei fünftausend Mann genommen und in den Hinterhalt gestellt, zwischen Bethel und Ai, gegen den Westen der Stadt. 13 Und sie stellten das Volk des ganzen Lagers so auf, daß es nördlich von der Stadt war, der Hinterhalt aber westlich von der Stadt; und Josua ging in jener Nacht mitten in das Tal. 14 Als aber der König zu Ai solches sah, eilten die Männer der Stadt und machten sich früh auf und zogen heraus, wider Israel zu streiten, der König und sein ganzes Volk, an den bestimmten Ort vor der Ebene; denn er wußte nicht, daß ein Hinterhalt gelegt war hinter der Stadt. 15 Josua aber und ganz Israel ließen sich vor ihnen schlagen und flohen auf dem Wege zur Wüste. 16 Da wurde das ganze Volk, das in der Stadt war, zusammengerufen, daß es ihnen nachjage, und sie jagten Josua nach und wurden von der Stadt abgeschnitten. 17 Und es blieb nicht ein einziger Mann übrig in Ai und Bethel, der nicht ausgezogen wäre, Israel nachzujagen; und sie ließen die Stadt offen stehen und jagten Israel nach. 18 Da sprach der HERR zu Josua: Strecke die Lanze, die du in der Hand hast, aus gegen Ai; denn ich will sie in deine Hand geben! Und Josua streckte die Lanze, die in seiner Hand war, aus gegen die Stadt. 19 Und der Hinterhalt brach eilends auf von seinem Ort, und sie liefen, als er seine Hand ausstreckte, und kamen in die Stadt und nahmen sie ein und steckten sie eilends in Brand. 20 Als sich nun die Männer von Ai umwandten und zurückschauten, siehe, da ging der Rauch der Stadt gen Himmel auf; sie aber hatten nicht Raum zu fliehen, weder dahin noch dorthin. Und das Volk, das zur Wüste floh, kehrte sich um gegen seine Verfolger. 21 Denn als Josua und ganz Israel sah, daß der Hinterhalt die Stadt eingenommen hatte und daß der Rauch der Stadt aufstieg, kehrten sie wieder um und schlugen die Männer von Ai. 22 Und jene zogen heraus aus der Stadt, ihnen entgegen, also daß sie zwischen die Israeliten kamen, die sie von beiden Seiten angriffen ; und so wurden sie geschlagen, bis niemand unter ihnen übrigblieb noch entrann. 23 Und man fing den König zu Ai lebendig und brachte ihn zu Josua. 24 Und als Israel alle Einwohner zu Ai, auf dem Felde und in der Wüste, dahin sie ihnen nachgejagt, niedergemacht hatte und alle durch die Schärfe des Schwertes gefallen waren, bis sie aufgerieben worden, kehrte sich ganz Israel gegen Ai und schlug sie mit der Schärfe des Schwertes. 25 Und die Zahl all derer, die an jenem Tage fielen, Männer und Weiber, betrug zwölftausend, alle Einwohner von Ai. 26 Josua aber zog seine Hand, womit er die Lanze ausstreckte, nicht zurück, bis alle Einwohner von Ai ausgerottet waren. (2. Mose 17.11-13) 27 Doch das Vieh und die Beute dieser Stadt teilte Israel unter sich, nach dem Worte des HERRN, das er Josua geboten hatte. 28 Und Josua äscherte Ai ein und machte einen ewigen Schutthügel daraus, eine Ruine, die noch heute dort ist. 29 Und er ließ den König zu Ai an einen Baum hängen bis an den Abend. Als aber die Sonne untergegangen war, gebot Josua, daß man seinen Leichnam vom Baume herabnehme; da warfen sie ihn unter das Tor der Stadt und errichteten über ihm einen großen Steinhaufen, der noch daselbst ist bis auf diesen Tag. (5. Mose 21.23) (Josua 10.27)

Der Altar auf dem Berg Ebal. Die Verlesung des Gesetzes

30 Da baute Josua dem HERRN, dem Gott Israels, einen Altar auf dem Berg Ebal, (5. Mose 27.2) 31 wie Mose, der Knecht des HERRN, den Kindern Israel geboten hatte, wie geschrieben steht im Gesetzbuche Moses, einen Altar von unbehauenen Steinen, darüber man mit keinem Eisen gefahren war; und sie brachten dem HERRN darauf Brandopfer dar und opferten Dankopfer. 32 Und er schrieb daselbst auf die Steine eine Abschrift des Gesetzes Moses, welches er den Kindern Israel vorgeschrieben hatte. 33 Und ganz Israel samt seinen Ältesten und Amtleuten und Richtern stand zu beiden Seiten der Lade, den Priestern und den Leviten gegenüber, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, die Fremdlinge sowohl als die Einheimischen; die eine Hälfte neben dem Berge Garizim und die andere Hälfte neben dem Berge Ebal, wie Mose, der Knecht des HERRN, zuvor geboten hatte, das Volk Israel zu segnen. (5. Mose 11.29) (5. Mose 27.12-13) 34 Darnach las er alle Worte des Gesetzes, den Segen und den Fluch, alles, wie es im Gesetzbuch geschrieben steht. 35 Es war kein Wort, das Mose geboten hatte, welches Josua nicht gelesen hätte vor der ganzen Gemeinde Israel, auch vor den Weibern und Kindern und den Fremdlingen, die unter ihnen wandelten.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.