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Josua - Kapitel 8

Die Einnahme von Ai

1 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht und sei unverzagt. Nimm alles Kriegsvolk mit dir und mache dich auf und ziehe hinauf gen Ai! Siehe, ich habe den König zu Ai samt seinem Volk und seiner Stadt und seinem Land in deine Hand gegeben. 2 Und du sollst mit Ai und ihrem König tun, wie du mit Jericho getan hast, außer daß ihr die Beute und ihr Vieh unter euch teilen sollt; aber lege dir einen Hinterhalt hinter der Stadt. (Josua 6.21) 3 Da machte sich Josua auf und alles Kriegsvolk, um nach Ai hinaufzuziehen; und Josua erwählte dreißigtausend streitbare Männer; und er sandte sie aus bei Nacht 4 und gebot ihnen und sprach: Sehet zu, ihr sollt den Hinterhalt bilden hinter der Stadt; entfernt euch aber nicht gar zu weit von der Stadt, und seid alle bereit. 5 Ich aber und alles Volk, das mit mir ist, wollen uns zu der Stadt begeben. Und wenn sie, wie zuvor, herausziehen uns entgegen, so wollen wir vor ihnen fliehen, 6 daß sie herauskommen hinter uns her, bis wir sie von der Stadt abgeschnitten haben. Dann werden sie sagen: «Sie fliehen vor uns wie zuvor!» (Josua 7.5) 7 Und wenn wir vor ihnen fliehen, so sollt ihr euch aus dem Hinterhalt aufmachen und die Stadt einnehmen; denn der HERR, euer Gott, wird sie in eure Hand geben. 8 Wenn ihr aber die Stadt eingenommen habt, so steckt sie in Brand; tut nach dem Worte des HERRN! Sehet, ich habe es euch geboten. 9 Also sandte Josua hin, und sie gingen hin in den Hinterhalt und hielten zwischen Bethel und Ai, westlich der Stadt Ai. Josua aber blieb dieselbe Nacht unter dem Volke. 10 Und er machte sich am Morgen früh auf und musterte das Volk und zog mit den Ältesten Israels vor dem Volke her hinauf gen Ai. 11 Auch alles Kriegsvolk, das bei ihm war, zog hinauf, und sie machten sich herzu und stellten sich auf gegen die Stadt und lagerten sich nördlich von Ai, so daß nur ein Tal zwischen ihnen und Ai war. 12 Er hatte aber bei fünftausend Mann genommen und in den Hinterhalt gestellt, zwischen Bethel und Ai, gegen den Westen der Stadt. 13 Und sie stellten das Volk des ganzen Lagers so auf, daß es nördlich von der Stadt war, der Hinterhalt aber westlich von der Stadt; und Josua ging in jener Nacht mitten in das Tal. 14 Als aber der König zu Ai solches sah, eilten die Männer der Stadt und machten sich früh auf und zogen heraus, wider Israel zu streiten, der König und sein ganzes Volk, an den bestimmten Ort vor der Ebene; denn er wußte nicht, daß ein Hinterhalt gelegt war hinter der Stadt. 15 Josua aber und ganz Israel ließen sich vor ihnen schlagen und flohen auf dem Wege zur Wüste. 16 Da wurde das ganze Volk, das in der Stadt war, zusammengerufen, daß es ihnen nachjage, und sie jagten Josua nach und wurden von der Stadt abgeschnitten. 17 Und es blieb nicht ein einziger Mann übrig in Ai und Bethel, der nicht ausgezogen wäre, Israel nachzujagen; und sie ließen die Stadt offen stehen und jagten Israel nach. 18 Da sprach der HERR zu Josua: Strecke die Lanze, die du in der Hand hast, aus gegen Ai; denn ich will sie in deine Hand geben! Und Josua streckte die Lanze, die in seiner Hand war, aus gegen die Stadt. 19 Und der Hinterhalt brach eilends auf von seinem Ort, und sie liefen, als er seine Hand ausstreckte, und kamen in die Stadt und nahmen sie ein und steckten sie eilends in Brand. 20 Als sich nun die Männer von Ai umwandten und zurückschauten, siehe, da ging der Rauch der Stadt gen Himmel auf; sie aber hatten nicht Raum zu fliehen, weder dahin noch dorthin. Und das Volk, das zur Wüste floh, kehrte sich um gegen seine Verfolger. 21 Denn als Josua und ganz Israel sah, daß der Hinterhalt die Stadt eingenommen hatte und daß der Rauch der Stadt aufstieg, kehrten sie wieder um und schlugen die Männer von Ai. 22 Und jene zogen heraus aus der Stadt, ihnen entgegen, also daß sie zwischen die Israeliten kamen, die sie von beiden Seiten angriffen ; und so wurden sie geschlagen, bis niemand unter ihnen übrigblieb noch entrann. 23 Und man fing den König zu Ai lebendig und brachte ihn zu Josua. 24 Und als Israel alle Einwohner zu Ai, auf dem Felde und in der Wüste, dahin sie ihnen nachgejagt, niedergemacht hatte und alle durch die Schärfe des Schwertes gefallen waren, bis sie aufgerieben worden, kehrte sich ganz Israel gegen Ai und schlug sie mit der Schärfe des Schwertes. 25 Und die Zahl all derer, die an jenem Tage fielen, Männer und Weiber, betrug zwölftausend, alle Einwohner von Ai. 26 Josua aber zog seine Hand, womit er die Lanze ausstreckte, nicht zurück, bis alle Einwohner von Ai ausgerottet waren. (2. Mose 17.11-13) 27 Doch das Vieh und die Beute dieser Stadt teilte Israel unter sich, nach dem Worte des HERRN, das er Josua geboten hatte. 28 Und Josua äscherte Ai ein und machte einen ewigen Schutthügel daraus, eine Ruine, die noch heute dort ist. 29 Und er ließ den König zu Ai an einen Baum hängen bis an den Abend. Als aber die Sonne untergegangen war, gebot Josua, daß man seinen Leichnam vom Baume herabnehme; da warfen sie ihn unter das Tor der Stadt und errichteten über ihm einen großen Steinhaufen, der noch daselbst ist bis auf diesen Tag. (5. Mose 21.23) (Josua 10.27)

Der Altar auf dem Berg Ebal. Die Verlesung des Gesetzes

30 Da baute Josua dem HERRN, dem Gott Israels, einen Altar auf dem Berg Ebal, (5. Mose 27.2) 31 wie Mose, der Knecht des HERRN, den Kindern Israel geboten hatte, wie geschrieben steht im Gesetzbuche Moses, einen Altar von unbehauenen Steinen, darüber man mit keinem Eisen gefahren war; und sie brachten dem HERRN darauf Brandopfer dar und opferten Dankopfer. 32 Und er schrieb daselbst auf die Steine eine Abschrift des Gesetzes Moses, welches er den Kindern Israel vorgeschrieben hatte. 33 Und ganz Israel samt seinen Ältesten und Amtleuten und Richtern stand zu beiden Seiten der Lade, den Priestern und den Leviten gegenüber, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, die Fremdlinge sowohl als die Einheimischen; die eine Hälfte neben dem Berge Garizim und die andere Hälfte neben dem Berge Ebal, wie Mose, der Knecht des HERRN, zuvor geboten hatte, das Volk Israel zu segnen. (5. Mose 11.29) (5. Mose 27.12-13) 34 Darnach las er alle Worte des Gesetzes, den Segen und den Fluch, alles, wie es im Gesetzbuch geschrieben steht. 35 Es war kein Wort, das Mose geboten hatte, welches Josua nicht gelesen hätte vor der ganzen Gemeinde Israel, auch vor den Weibern und Kindern und den Fremdlingen, die unter ihnen wandelten.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)