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Josua - Kapitel 7

Achans Sünde und die Niederlage bei Ai

1 Aber die Kinder Israel vergriffen sich an dem Gebannten; denn Achan, der Sohn Karmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serachs, vom Stamme Juda, nahm etwas von dem Gebannten. Da ergrimmte der Zorn des HERRN über die Kinder Israel. (Josua 6.18) 2 Als nun Josua Männer aussandte von Jericho gen Ai, das bei Beth-Aven, östlich von Bethel liegt, sprach er zu ihnen also: Gehet hinauf und kundschaftet das Land aus! Und sie gingen hinauf und kundschafteten Ai aus. 3 Und da sie wieder zu Josua kamen, sprachen sie zu ihm: Lasse nicht das ganze Volk hinaufziehen; etwa zwei oder dreitausend Mann mögen hinaufziehen und Ai schlagen, daß nicht das ganze Volk sich dahin bemühe; denn ihrer sind wenige! 4 Also zogen vom Volke bei dreitausend Mann hinauf; sie flohen aber vor den Männern zu Ai. 5 Und die Männer von Ai erschlugen ihrer bei sechsunddreißig Mann, und jagten ihnen nach vor dem Tor bis gen Sebarim und schlugen sie am Abhang. Da ward das Herz des Volkes verzagt und ward wie Wasser. 6 Josua aber zerriß seine Kleider und fiel auf sein Angesicht zur Erde vor der Lade des HERRN, bis zum Abend, er und die Ältesten Israels, und sie warfen Staub auf ihre Häupter. 7 Und Josua sprach: Ach, Herr, HERR, warum hast du doch dieses Volk über den Jordan geführt, daß du uns in die Hände der Amoriter gebest, uns umzubringen? O daß wir doch jenseits des Jordan geblieben wären! 8 Ach, Herr, was soll ich sagen, nachdem Israel seinen Feinden den Rücken gekehrt hat? 9 Wenn das die Kanaaniter und alle Einwohner des Landes hören, so werden sie uns umzingeln und unsern Namen von der Erde ausrotten! Was fügst du da deinem großen Namen zu? (2. Mose 32.12) 10 Da sprach der HERR zu Josua: Steh auf, warum liegst du so auf deinem Angesicht? 11 Israel hat sich versündigt, sie haben auch meinen Bund übertreten, den ich ihnen geboten habe, indem sie von dem Gebannten genommen und davon gestohlen und es verheimlicht und unter ihre Geräte gelegt haben! 12 Darum können die Kinder Israel vor ihren Feinden nicht bestehen, sondern müssen ihren Feinden den Rücken kehren; denn sie sind unter dem Bann. Ich werde künftig nicht mit euch sein, wenn ihr nicht das Gebannte aus eurer Mitte vertilgt! 13 Steh auf, heilige das Volk und sprich: Heiliget euch auf morgen; denn also spricht der HERR, der Gott Israels: Es ist Gebanntes unter dir, Israel; du kannst vor deinen Feinden nicht bestehen, bis ihr das Gebannte von euch tut! (Josua 3.5) 14 Und ihr sollt euch früh herzumachen, ein Stamm nach dem andern; und welchen Stamm der HERR treffen wird, der soll sich herzumachen, ein Haus nach dem andern. Und welches Haus der HERR treffen wird, das soll sich herzumachen, ein Mann nach dem andern. 15 Und wer im Besitze des Gebannten erfunden wird, den soll man mit Feuer verbrennen samt allem, was er hat, weil er den Bund des HERRN übertreten und eine Schandtat in Israel begangen hat! 16 Da machte sich Josua am Morgen früh auf und brachte Israel herzu, einen Stamm nach dem andern; und es ward getroffen der Stamm Juda. (1. Samuel 10.20-21) (1. Samuel 14.41-42) 17 Und als er die Geschlechter in Juda herzubrachte, ward getroffen das Geschlecht der Serachiter. Und als er das Geschlecht der Serachiter herzubrachte, einen Mann nach dem andern, ward getroffen Sabdi. (4. Mose 26.20) 18 Und als er desselben Haus herzubrachte, einen Mann nach dem andern, ward getroffen Achan, der Sohn Karmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serachs, aus dem Stamme Juda. 19 Und Josua sprach zu Achan: Mein Sohn, gib doch dem HERRN, dem Gott Israels, die Ehre, und bekenne es vor ihm und sage mir: Was hast du getan? Verbirg es nicht vor mir! 20 Da antwortete Achan dem Josua und sprach: Wahrlich, ich habe mich an dem HERRN, dem Gott Israels, versündigt; so und so habe ich getan: 21 Ich sah unter dem Raub einen köstlichen babylonischen Mantel und zweihundert Schekel Silber und eine goldene Zunge, fünfzig Schekel schwer; dessen gelüstete mich, und ich nahm es; und siehe, es ist mitten in meiner Hütte in die Erde vergraben, und das Silber darunter. 22 Da sandte Josua Boten hin; die liefen zur Hütte, und siehe, es war in seiner Hütte verborgen, und das Silber darunter. 23 Und sie nahmen es aus der Hütte und brachten es zu Josua und zu allen Kindern Israel und schütteten es aus vor dem HERRN. 24 Da nahm Josua Achan, den Sohn Serachs, samt dem Silber, dem Mantel und der goldenen Zunge, seine Söhne und seine Töchter, auch seine Ochsen, seine Esel und Schafe, samt seiner Hütte und allem, was er hatte; und ganz Israel war mit ihm, und sie führten sie in das Tal Achor hinauf. 25 Und Josua sprach: Wie du uns ins Unglück gebracht hast, so bringe dich der HERR ins Unglück an diesem Tag! Und ganz Israel steinigte ihn und verbrannte ihn mit Feuer, samt allem, was er hatte, und warf Steine auf ihn. 26 Und sie errichteten über ihm einen großen Steinhaufen, der bis auf diesen Tag dort geblieben ist . Und der HERR ließ ab von dem Grimm seines Zorns. Daher heißt jener Ort Tal Achor bis auf diesen Tag. (Jesaja 65.10) (Hosea 2.17)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.