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Josua - Kapitel 6

Die Einnahme Jerichos

1 Jericho aber war verschlossen und verriegelt vor den Kindern Israel; so daß niemand heraus oder hineingehen konnte. 2 Und der HERR sprach zu Josua: Siehe da, ich habe Jericho samt seinem Könige und den streitbaren Männern in deine Hand gegeben. 3 Darum lasse alle eure Kriegsleute rings um die Stadt marschieren, so daß sie die Stadt einmal umziehen, und tue sechs Tage also. 4 Und sieben Priester sollen sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade tragen; und am siebenten Tage sollt ihr siebenmal um die Stadt ziehen, und die Priester sollen die Posaunen blasen. (3. Mose 25.9) 5 Und wenn man das Horn des Jubeljahres bläst und ihr den Ton der Posaune hört, so soll das ganze Volk ein großes Feldgeschrei erheben; so werden die Stadtmauern in sich zusammenstürzen, und das Volk soll sie ersteigen, ein jeder stracks vor sich hin! 6 Da rief Josua, der Sohn Nuns, den Priestern und sprach zu ihnen: Traget die Lade des Bundes und lasset sieben Priester die sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade des HERRN tragen! 7 Zum Volke aber sprach er: Machet euch auf und umzieht die Stadt, und die Gerüsteten sollen vor der Lade des HERRN hergehen! 8 Als Josua solches zum Volk gesagt hatte, zogen die sieben Priester, welche die sieben Jubeljahrsposaunen vor dem HERRN hertrugen, und bliesen die Posaunen, und die Lade des Bundes folgte ihnen nach. 9 Und die Gerüsteten schritten vor den Priestern her, welche die Posaunen bliesen, und die Nachhut folgte der Lade nach, und sie bliesen beständig die Posaunen. 10 Josua aber gebot dem Volke und sprach: Ihr sollt kein Kriegsgeschrei erheben, noch eure Stimme hören lassen; auch soll kein Wort aus eurem Munde gehen bis zu dem Tag, da ich zu euch sagen werde: «Erhebet ein Feldgeschrei!», alsdann erhebet ein Feldgeschrei! 11 Also ging die Lade des HERRN einmal rings um die Stadt, und sie kamen wieder in das Lager und blieben darin über Nacht. 12 Da stand Josua am Morgen früh auf, und die Priester trugen die Lade des HERRN, 13 auch trugen die sieben Priester die sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade des HERRN her und bliesen im Gehen beständig die Posaunen, und die Gerüsteten gingen vor ihnen her, aber die Nachhut folgte der Lade des HERRN, und sie bliesen beständig die Posaunen. 14 Am zweiten Tage zogen sie auch einmal um die Stadt und kamen wieder ins Lager. Also taten sie sechs Tage lang. 15 Am siebenten Tage aber, als die Morgenröte anbrach, machten sie sich früh auf und zogen nach derselben Weise siebenmal um die Stadt; nur an diesem Tage gingen sie siebenmal um die Stadt. 16 Und beim siebenten Mal, als die Priester die Posaunen bliesen, sprach Josua zum Volk: Erhebet ein Feldgeschrei; denn der HERR hat euch die Stadt gegeben! 17 Aber diese Stadt und alles, was darin ist, soll dem Bann des HERRN verfallen sein; nur die Dirne Rahab soll lebendig bleiben, sie und alle, die bei ihr im Hause sind; denn sie hat die Boten verborgen, die wir aussandten. (4. Mose 21.2) (Josua 2.12-13) (Hebräer 11.31) 18 Ihr aber hütet euch vor dem Gebannten, damit ihr nicht, nachdem ihr es gebannt habt, doch von dem Gebannten etwas nehmet und über das Lager Israels einen Bann bringet und es ins Unglück komme. (3. Mose 27.28) (5. Mose 13.18) 19 Aber alles Silber und Gold nebst den ehernen und eisernen Geräten soll dem HERRN geheiligt sein, daß es zum Schatz des HERRN komme. 20 Da erhob das Volk ein Feldgeschrei, und die Priester bliesen die Posaunen. Als nun das Volk den Schall der Posaunen hörte und ein großes Feldgeschrei erhob, stürzte die Mauer in sich zusammen, und das Volk erstieg die Stadt, ein jeder stracks vor sich hin. Also gewannen sie die Stadt. (Hebräer 11.30) 21 Und sie vollstreckten den Bann an allem, was in der Stadt war, mit der Schärfe des Schwertes, an Männern und Weibern, Jungen und Alten, Ochsen, Schafen und Eseln. 22 Aber Josua sprach zu den beiden Männern, die das Land ausgekundschaftet hatten: Gehet in das Haus der Dirne und führet das Weib von dannen heraus samt allem, was sie hat, wie ihr derselben geschworen habt! (Josua 2.14) 23 Da gingen die Jünglinge, die Kundschafter, hinein und führten Rahab heraus; sie führten auch ihren Vater und ihre Mutter und ihre Brüder und alles, was sie hatte, samt ihrem ganzen Geschlecht, hinaus und ließen sie draußen bleiben vor dem Lager Israels. (4. Mose 31.19) 24 Aber die Stadt und alles, was darin war, verbrannten sie mit Feuer; nur das Silber und Gold und das eherne und eiserne Geräte taten sie zum Schatz in das Haus des HERRN. 25 Also ließ Josua die Dirne Rahab leben samt dem Hause ihres Vaters und allen ihren Angehörigen; und sie wohnte in Israel bis auf diesen Tag, weil sie die Boten verborgen hatte, die Josua gesandt, um Jericho auszukundschaften. (Richter 1.25) (Matthäus 1.5) 26 Zu der Zeit schwur Josua und sprach: Verflucht sei der Mann vor dem HERRN, welcher sich aufmachen und diese Stadt Jericho bauen wird; wenn er ihren Grund legt, koste es ihn seinen erstgeborenen Sohn, und wenn er ihre Tore setzt, koste es ihn seinen jüngsten Sohn! (1. Könige 16.34) 27 Also war der HERR mit Josua, daß man in allen Ländern von ihm sprach.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)